The National Times - Satiriker Böhmermann unterliegt im Streit mit sächsischem Imker vor Gericht

Satiriker Böhmermann unterliegt im Streit mit sächsischem Imker vor Gericht


Satiriker Böhmermann unterliegt im Streit mit sächsischem Imker vor Gericht
Satiriker Böhmermann unterliegt im Streit mit sächsischem Imker vor Gericht / Foto: © AFP/Archiv

Der Fernsehmoderator und Satiriker Jan Böhmermann hat in einem Streit mit einem Imker aus Sachsen vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Dresden wies am Donnerstag den Antrag Böhmermanns auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine Bioimkerei aus Meißen zurück, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Gericht sieht die Persönlichkeitsrechte von Böhmermann durch eine Aktion des beklagten Imkers Rico Heinzig nicht verletzt.

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Der Satiriker sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil der Imker mit dessen Namen und Foto unter dem Schlagwort "Beewashing" für einen "Böhmermann-Honig" warb und diesen in einem Supermarkt und online vertrieb. Auslöser war ein Fernsehbeitrag, in dem Böhmermann Imkern "Beewashing" ähnlich dem Greenwashing von Unternehmen vorwarf.

In dem Beitrag tauchte auch der Meißner Imker und Gründer der Bioimkerei My Honey auf, der davon vorher nichts wusste. Daraufhin produzierte Heinzig als Marketingaktion den "Böhmermann-Honig".

In dem Zivilverfahren entschied das Landgericht nun, dass dem Moderator zwar grundsätzlich das Recht am eigenen Bild zustehe. Bildnisse dürften nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie aber auch ohne Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden, wenn sie dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen seien und berechtigte Interessen des Abgebildeten nicht verletzt würden.

Laut Gericht war das bei Böhmermann der Fall. Zudem stehe auch dem Beklagten das vom Grundgesetz geschützte Recht der freien Meinungsäußerung zu. Das Gericht habe deshalb bei der Abwägung das Schutzinteresse von Böhmermann nicht höher bewertet als die schutzwürdigen Belange der Bioimkerei. Den Streitwert des Rechtsstreits hat das Gericht auf 15.000 Euro festgesetzt.

Der "Böhmermann-Honig" ist auf der Webseite von My honey aktuell ausverkauft beziehungsweise nicht verfügbar. Seit Ende Januar verkaufen die Bioimker allerdings einen weiteren Honig mit Namen "Cancel Culture Honey", auf dessen Etikett Böhmermanns Gesicht unkenntlich gemacht ist.

S.Arnold--TNT

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