The National Times - AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen

AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen


AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen
AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen

Der Präsident des nordrhein-westfälischen Landtags hat die Rechte der AfD-Fraktion nicht verletzt, als er einen von ihr eingebrachten Gesetzentwurf unter Verweis auf die parlamentarische Ordnung abwies. Der Verfassungsgerichtshof in Münster lehnte eine Organklage der AfD-Landtagsfraktion am Montag ab. Das Parlament dürfe den Ablauf des Gesetzgebungsprozesses regeln, begründete es seine Entscheidung.

Textgröße ändern:

Die AfD hatte im September vergangenen Jahres ein "Gesetz gegen antisemitische und islamistische Umtriebe beim Westdeutschen Rundfunk Köln" im Landtag beraten wollen. Landtagspräsident André Kuper (CDU) lehnte dies ab, unter anderem weil im Begründungstext des Entwurfs mehrmals der Name einer Journalistin genannt wurde, die gerade im Mittelpunkt einer öffentlichen Debatte stand.

Der Schutz ihres Persönlichkeitsrechts genieße hier Vorrang vor dem parlamentarischen Initiativrecht der AfD Antragstellerin, entschied er. Gegen einen Gesetzentwurf ohne Nennung ihres Namens gebe es aber keine Bedenken.

Die AfD-Fraktion zog gegen Kuper vor den Verfassungsgerichtshof. Dieser lehnte zunächst im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung ab und wies die Klage der AfD nun zurück. Der Landtagspräsident habe den Gesetzentwurf zu Recht zurückgewiesen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Parlament habe das Recht, seine Angelegenheiten zu regeln. Dies umfasse den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens.

Die Regelung, auf die sich Kuper stützte, sei verfassungsgemäß. Das Merkmal der parlamentarischen Ordnung erstrecke sich auch auf den Schutz der Grundrechte Dritter, hieß es. Deswegen dürften dagegen verstoßende Gesetzentwürfe zurückgewiesen werden. Grundsätzlich dürften Klarnamen in Parlamentsdokumenten mit einigen Ausnahmen nicht verwendet werden.

O.Nicholson--TNT

Empfohlen

Ermittler vermuten ukrainischen Plan hinter Nord-Stream-Anschlägen

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Pläne für die Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine entwickelt wurden. Das geht aus Einzelheiten der Anklage gegen einen früheren ukrainischen Offizier hervor, welche die Karlsruher Behörde am Donnerstag veröffentlichte. Die Sabotageaktion sollte Gaslieferungen über die Pipelines demnach dauerhaft stoppen, damit Russland die Einnahmen nicht zur Finanzierung des Ukraine-Kriegs nutzen konnte.

Menschen betäubt und sexuell missbraucht: 156 Täter und Opfer identifiziert

Mit einer gemeinsamen Aktion sind das Bundeskriminalamt und die Polizeien der Länder gegen sexualisierte Gewalt an zuvor betäubten Opfern vorgegangen. Im Fokus der Ermittlungen im internationalen Kontext stehen Verdächtige, die ihre Opfer teils über Jahre hinweg betäubt und anschließend sexuelle Gewalt an ihnen ausgeübt haben sollen, wie das Bundeskriminalamt (BKA) am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte.

27-Jähriger stirbt bei Streit mit mehreren Beteiligten in Hessen

Bei einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Menschen ist im hessischen Calden ein 27-Jähriger tödlich verletzt worden. Er wurde in der Nacht zum Donnerstag leblos auf einer Straße im Süden der Gemeinde entdeckt, wie die Polizei in Kassel mitteilte. Er wies Stichverletzungen auf. Ebenfalls vor Ort befand sich ein schwer verletzter 21-Jähriger, der in ein Krankenhaus gebracht wurde. Bei ihm soll keine Lebensgefahr bestehen.

Beleidigung und Hamas-Kennzeichen: Aktivist in Hamburg zu Geldstrafe verurteilt

Wegen mehrerer Straftaten bei Veranstaltungen und im Internet ist ein propalästinensischer Aktivist in Hamburg zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Ein Amtsgericht in der Hansestadt sprach den 26-Jährigen der Beleidigung, der Billigung von Straftaten und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und verbotener Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte.

Textgröße ändern: