The National Times - AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen

AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen


AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen
AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen

Der Präsident des nordrhein-westfälischen Landtags hat die Rechte der AfD-Fraktion nicht verletzt, als er einen von ihr eingebrachten Gesetzentwurf unter Verweis auf die parlamentarische Ordnung abwies. Der Verfassungsgerichtshof in Münster lehnte eine Organklage der AfD-Landtagsfraktion am Montag ab. Das Parlament dürfe den Ablauf des Gesetzgebungsprozesses regeln, begründete es seine Entscheidung.

Textgröße ändern:

Die AfD hatte im September vergangenen Jahres ein "Gesetz gegen antisemitische und islamistische Umtriebe beim Westdeutschen Rundfunk Köln" im Landtag beraten wollen. Landtagspräsident André Kuper (CDU) lehnte dies ab, unter anderem weil im Begründungstext des Entwurfs mehrmals der Name einer Journalistin genannt wurde, die gerade im Mittelpunkt einer öffentlichen Debatte stand.

Der Schutz ihres Persönlichkeitsrechts genieße hier Vorrang vor dem parlamentarischen Initiativrecht der AfD Antragstellerin, entschied er. Gegen einen Gesetzentwurf ohne Nennung ihres Namens gebe es aber keine Bedenken.

Die AfD-Fraktion zog gegen Kuper vor den Verfassungsgerichtshof. Dieser lehnte zunächst im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung ab und wies die Klage der AfD nun zurück. Der Landtagspräsident habe den Gesetzentwurf zu Recht zurückgewiesen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Parlament habe das Recht, seine Angelegenheiten zu regeln. Dies umfasse den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens.

Die Regelung, auf die sich Kuper stützte, sei verfassungsgemäß. Das Merkmal der parlamentarischen Ordnung erstrecke sich auch auf den Schutz der Grundrechte Dritter, hieß es. Deswegen dürften dagegen verstoßende Gesetzentwürfe zurückgewiesen werden. Grundsätzlich dürften Klarnamen in Parlamentsdokumenten mit einigen Ausnahmen nicht verwendet werden.

O.Nicholson--TNT

Empfohlen

Greenpeace soll US-Pipelinebetreiber 345 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen

Rund zehn Jahre nach Protesten gegen eine Ölpipeline in den USA soll die Umweltschutzorganisation Greenpeace dem Betreiber einen Schadenersatz von 345 Milliarden Dollar (gut 290 Milliarden Euro) zahlen. Das entschied ein Gericht im Bundesstaat North Dakota am Freitag. Greenpeace kündigte umgehend Berufung an.

Epstein-Skandal: Ex-US-Präsident Bill Clinton bestreitet Fehler

Der frühere US-Präsident Bill Clinton hat erneut jede Verwicklung in den Skandal um den verstorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein bestritten. "Ich habe nichts gesehen, und ich habe nichts falsch gemacht", sagte Clinton am Freitag bei einer Anhörung durch Kongressabgeordnete. Am Vortag hatte bereits seine Frau Hillary Clinton ausgesagt, sie habe nichts von Epsteins Verbrechen gewusst und diesen nie getroffen.

Festnahme von 39-Jähriger in Hessen nach Fund von Leiche

Nach dem Fund einer Leiche im hessischen Heusenstamm haben die Ermittler eine 39-jährige Tatverdächtige festgenommen. Bundespolizisten trafen die Frau am frühen Freitagmorgen an, als sie den Grenzübergang in Schwedt/Oder Richtung Polen überqueren wollte, wie die Polizei in Offenbach und die Staatsanwaltschaft Darmstadt mitteilten. Die Beamten nahmen die 39-Jährige vorläufig fest. Sie soll nun einer Haftrichterin vorgeführt werden.

Ex-US-Präsident Bill Clinton sagt über Beziehung zu Epstein aus

Der frühere US-Präsident Bill Clinton ist erstmals von Kongressabgeordneten zu seiner Verbindung zu dem verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein angehört worden. Es gebe "viele Fragen" an den ehemaligen Präsidenten, sagte am Freitag der Vorsitzende des Aufsichtsausschusses, der Republikaner James Comer. Die Demokraten im Ausschuss kritisierten, es werde der "falsche Präsident" befragt.

Textgröße ändern: