The National Times - AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen

AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen


AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen
AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen

Der Präsident des nordrhein-westfälischen Landtags hat die Rechte der AfD-Fraktion nicht verletzt, als er einen von ihr eingebrachten Gesetzentwurf unter Verweis auf die parlamentarische Ordnung abwies. Der Verfassungsgerichtshof in Münster lehnte eine Organklage der AfD-Landtagsfraktion am Montag ab. Das Parlament dürfe den Ablauf des Gesetzgebungsprozesses regeln, begründete es seine Entscheidung.

Textgröße ändern:

Die AfD hatte im September vergangenen Jahres ein "Gesetz gegen antisemitische und islamistische Umtriebe beim Westdeutschen Rundfunk Köln" im Landtag beraten wollen. Landtagspräsident André Kuper (CDU) lehnte dies ab, unter anderem weil im Begründungstext des Entwurfs mehrmals der Name einer Journalistin genannt wurde, die gerade im Mittelpunkt einer öffentlichen Debatte stand.

Der Schutz ihres Persönlichkeitsrechts genieße hier Vorrang vor dem parlamentarischen Initiativrecht der AfD Antragstellerin, entschied er. Gegen einen Gesetzentwurf ohne Nennung ihres Namens gebe es aber keine Bedenken.

Die AfD-Fraktion zog gegen Kuper vor den Verfassungsgerichtshof. Dieser lehnte zunächst im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung ab und wies die Klage der AfD nun zurück. Der Landtagspräsident habe den Gesetzentwurf zu Recht zurückgewiesen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Parlament habe das Recht, seine Angelegenheiten zu regeln. Dies umfasse den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens.

Die Regelung, auf die sich Kuper stützte, sei verfassungsgemäß. Das Merkmal der parlamentarischen Ordnung erstrecke sich auch auf den Schutz der Grundrechte Dritter, hieß es. Deswegen dürften dagegen verstoßende Gesetzentwürfe zurückgewiesen werden. Grundsätzlich dürften Klarnamen in Parlamentsdokumenten mit einigen Ausnahmen nicht verwendet werden.

O.Nicholson--TNT

Empfohlen

Drogenboss "El Mayo" in den USA zu lebenslanger Haft verurteilt

Der berüchtigte mexikanische Drogenboss Ismael "El Mayo" Zambada ist in den USA zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Ein Bundesgericht in New York verhängte am Montag die Strafe gegen den 76-jährigen Mitbegründer des Sinaloa-Kartells.

Brandsatz vor New Yorker Büro der US-Einwanderungsbehörde: Mann in Gewahrsam

Wegen des Zündens eines Brandsatzes vor einem Gebäude der US-Einwanderungsbehörde ICE ist ein Mann in New York in Polizeigewahrsam gekommen. Zwei Menschen seien leicht verletzt worden, teilte FBI-Direktor Kash Patel am Montag mit. Die FBI-Einheit für Terrorismusbekämpfung untersuche den Vorfall. Videoaufnahmen in Onlinediensten zeigen Feuer und Rauchwolken vor dem Gebäude in Manhattan, in dem sich das New Yorker Büro der umstrittenen Einwanderungsbehörde ICE befindet.

23-Jähriger wird in Hessen von Zug erfasst und stirbt

Ein 23-Jähriger ist in Hessen von einem durchfahrenden Zug erfasst worden und ums Leben gekommen. Er erlag seinen Verletzungen noch vor Ort, wie die Polizei in Darmstadt am Montag mitteilte. Demnach ereignete sich der Unfall am Sonntagmorgen am Südbahnhof in Darmstadt.

Syrischer Straftäter darf trotz Familie in Deutschland abgeschoben werden

Ein wegen Straftaten im syrischen Bürgerkrieg verurteilter Syrer darf trotz familiärer Bindungen in Deutschland abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte einen dagegen gerichteten Eilantrag des Mannes ab, wie es am Montag mitteilte. Der Syrer war 2020 unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Umgangs mit Kriegswaffen sowie 19-facher Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Textgröße ändern: