The National Times - AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen

AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen


AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen
AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen

Der Präsident des nordrhein-westfälischen Landtags hat die Rechte der AfD-Fraktion nicht verletzt, als er einen von ihr eingebrachten Gesetzentwurf unter Verweis auf die parlamentarische Ordnung abwies. Der Verfassungsgerichtshof in Münster lehnte eine Organklage der AfD-Landtagsfraktion am Montag ab. Das Parlament dürfe den Ablauf des Gesetzgebungsprozesses regeln, begründete es seine Entscheidung.

Textgröße ändern:

Die AfD hatte im September vergangenen Jahres ein "Gesetz gegen antisemitische und islamistische Umtriebe beim Westdeutschen Rundfunk Köln" im Landtag beraten wollen. Landtagspräsident André Kuper (CDU) lehnte dies ab, unter anderem weil im Begründungstext des Entwurfs mehrmals der Name einer Journalistin genannt wurde, die gerade im Mittelpunkt einer öffentlichen Debatte stand.

Der Schutz ihres Persönlichkeitsrechts genieße hier Vorrang vor dem parlamentarischen Initiativrecht der AfD Antragstellerin, entschied er. Gegen einen Gesetzentwurf ohne Nennung ihres Namens gebe es aber keine Bedenken.

Die AfD-Fraktion zog gegen Kuper vor den Verfassungsgerichtshof. Dieser lehnte zunächst im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung ab und wies die Klage der AfD nun zurück. Der Landtagspräsident habe den Gesetzentwurf zu Recht zurückgewiesen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Parlament habe das Recht, seine Angelegenheiten zu regeln. Dies umfasse den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens.

Die Regelung, auf die sich Kuper stützte, sei verfassungsgemäß. Das Merkmal der parlamentarischen Ordnung erstrecke sich auch auf den Schutz der Grundrechte Dritter, hieß es. Deswegen dürften dagegen verstoßende Gesetzentwürfe zurückgewiesen werden. Grundsätzlich dürften Klarnamen in Parlamentsdokumenten mit einigen Ausnahmen nicht verwendet werden.

O.Nicholson--TNT

Empfohlen

Freude über "Wunder": Zwei Verschüttete gut eine Woche nach Sturzflut in Nepal gerettet

Hoffnungsschimmer inmitten der Katastrophe: Mehr als eine Woche nach der verheerenden Himalaya-Sturzflut mit mehr als 1300 Toten sind in Nepal zwei in einem Tunnel eingeschlossene Arbeiter gerettet worden. Nach dem Bergungserfolg am Freitag jubelten die Retter und sprachen von einem "Wunder". Einer der Geretteten hob die Hand zum Gruß, der andere, von Kopf bis Fuß mit Schlamm bedeckt, hatte bei seinem Abtransport die Hände zum Gebet gefaltet.

Haftstrafen in Prozess um Betrug mit Millionenschaden in Baden-Württemberg

Das Landgericht im baden-württembergischen Mannheim hat zwei Angeklagte in einem Prozess um Betrug mit Millionenschaden zu Haftstrafen von zweieinhalb Jahren und drei Jahren verurteilt. Die Frau und der Mann müssen zudem mehr als 1,5 Millionen Euro zurückzahlen, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Demnach sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass die angeklagte Frau als Geschäftsführerin eines Unternehmens zahlreiche Wohnungseigentümergemeinschaften verwaltete.

59-Jährige soll Leiche von Mann an Bundesstraße in Bayern abgelegt haben

Eine 59-Jährige soll die Leiche eines Manns an einer Bundesstraße in Bayern abgelegt haben. Gegen sie wird wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung ermittelt, wie die Polizei in Rosenheim am Freitag mitteilte. Demnach war der Leichnam vor knapp zwei Wochen auf einem Parkplatz an der B307 bei Lenggries gefunden worden.

Waldstücke und Gebäude angezündet: Pressefotografen in Dessau verurteilt

Wegen mehrfacher Brandstiftung hat das Landgericht Dessau in Sachsen-Anhalt zwei Pressefotografen zu Freiheitsstrafen verurteilt, in einem Fall zur Bewährung. Das Gericht sah es in seinem am Freitag ergangenen Urteil als erwiesen an, dass die 23 und 33 Jahre alten Angeklagten zwischen Juli und September vergangenen Jahres im Raum Bitterfeld-Wolfen leerstehende Gebäude, Waldstücke und Landwirtschaftsflächen in Brand gesetzt hatten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Textgröße ändern: