The National Times - AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen

AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen


AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen
AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen

Der Präsident des nordrhein-westfälischen Landtags hat die Rechte der AfD-Fraktion nicht verletzt, als er einen von ihr eingebrachten Gesetzentwurf unter Verweis auf die parlamentarische Ordnung abwies. Der Verfassungsgerichtshof in Münster lehnte eine Organklage der AfD-Landtagsfraktion am Montag ab. Das Parlament dürfe den Ablauf des Gesetzgebungsprozesses regeln, begründete es seine Entscheidung.

Textgröße ändern:

Die AfD hatte im September vergangenen Jahres ein "Gesetz gegen antisemitische und islamistische Umtriebe beim Westdeutschen Rundfunk Köln" im Landtag beraten wollen. Landtagspräsident André Kuper (CDU) lehnte dies ab, unter anderem weil im Begründungstext des Entwurfs mehrmals der Name einer Journalistin genannt wurde, die gerade im Mittelpunkt einer öffentlichen Debatte stand.

Der Schutz ihres Persönlichkeitsrechts genieße hier Vorrang vor dem parlamentarischen Initiativrecht der AfD Antragstellerin, entschied er. Gegen einen Gesetzentwurf ohne Nennung ihres Namens gebe es aber keine Bedenken.

Die AfD-Fraktion zog gegen Kuper vor den Verfassungsgerichtshof. Dieser lehnte zunächst im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung ab und wies die Klage der AfD nun zurück. Der Landtagspräsident habe den Gesetzentwurf zu Recht zurückgewiesen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Parlament habe das Recht, seine Angelegenheiten zu regeln. Dies umfasse den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens.

Die Regelung, auf die sich Kuper stützte, sei verfassungsgemäß. Das Merkmal der parlamentarischen Ordnung erstrecke sich auch auf den Schutz der Grundrechte Dritter, hieß es. Deswegen dürften dagegen verstoßende Gesetzentwürfe zurückgewiesen werden. Grundsätzlich dürften Klarnamen in Parlamentsdokumenten mit einigen Ausnahmen nicht verwendet werden.

O.Nicholson--TNT

Empfohlen

Gewalttaten in Aachener Rotlichtbezirk: Strafe für Hooligan wird neu verhandelt

Das Landgericht Aachen muss neu über die Strafe für einen Mann aus der Hooliganszene entscheiden, der wegen Gewalttaten im Rotlichtbezirk der nordrhein-westfälischen Stadt verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Aachener Urteil am Mittwoch teilweise. Das Landgericht hatte den Angeklagten im März 2025 unter anderem wegen zweifachen versuchten Totschlags und mehrfacher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung vorbehalten. (Az. 2 StR 470/25)

Bayerische Polizei durchsucht Banken und Firma wegen Geldwäscheverdachts

Wegen mutmaßlicher Geldwäsche in Millionenhöhe hat die bayerische Polizei zwei Banken und eine Firma durchsucht. Dabei handelte es sich um zwei Objekte in Bayern und eines in Hessen, wie die Polizei am Mittwoch in Augsburg mitteilte. Durch die Geldwäsche entstand nach aktuellem Stand der Ermittlungen ein Schaden im niedrigen siebenstelligen Bereich.

Mord in Berliner Park nach Beleidigungen auf Tiktok: Lebenslange Haft

Zehn Monate nach der Tötung eines Manns am helllichten Tag in einem Berliner Park ist ein 24-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach ihn am Mittwoch des Mordes an dem 28-Jährigen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Opfer und Täter hatten sich zuvor wechselseitig auf Tiktok beleidigt.

Millionenschaden mit Investments in Öl aus Alaska: Drei Angeklagte verurteilt

Das Landgericht Stuttgart hat zwei Männer und eine Frau, die mit Investments in Öl und Gas aus Alaska einen hohen Millionenschaden verursachten, wegen Insolvenzverschleppung verurteilt. Ein 62-Jähriger soll für vier Jahre und acht Monate in Haft, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Textgröße ändern: