The National Times - AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen

AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen


AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen
AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen

Der Präsident des nordrhein-westfälischen Landtags hat die Rechte der AfD-Fraktion nicht verletzt, als er einen von ihr eingebrachten Gesetzentwurf unter Verweis auf die parlamentarische Ordnung abwies. Der Verfassungsgerichtshof in Münster lehnte eine Organklage der AfD-Landtagsfraktion am Montag ab. Das Parlament dürfe den Ablauf des Gesetzgebungsprozesses regeln, begründete es seine Entscheidung.

Textgröße ändern:

Die AfD hatte im September vergangenen Jahres ein "Gesetz gegen antisemitische und islamistische Umtriebe beim Westdeutschen Rundfunk Köln" im Landtag beraten wollen. Landtagspräsident André Kuper (CDU) lehnte dies ab, unter anderem weil im Begründungstext des Entwurfs mehrmals der Name einer Journalistin genannt wurde, die gerade im Mittelpunkt einer öffentlichen Debatte stand.

Der Schutz ihres Persönlichkeitsrechts genieße hier Vorrang vor dem parlamentarischen Initiativrecht der AfD Antragstellerin, entschied er. Gegen einen Gesetzentwurf ohne Nennung ihres Namens gebe es aber keine Bedenken.

Die AfD-Fraktion zog gegen Kuper vor den Verfassungsgerichtshof. Dieser lehnte zunächst im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung ab und wies die Klage der AfD nun zurück. Der Landtagspräsident habe den Gesetzentwurf zu Recht zurückgewiesen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Parlament habe das Recht, seine Angelegenheiten zu regeln. Dies umfasse den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens.

Die Regelung, auf die sich Kuper stützte, sei verfassungsgemäß. Das Merkmal der parlamentarischen Ordnung erstrecke sich auch auf den Schutz der Grundrechte Dritter, hieß es. Deswegen dürften dagegen verstoßende Gesetzentwürfe zurückgewiesen werden. Grundsätzlich dürften Klarnamen in Parlamentsdokumenten mit einigen Ausnahmen nicht verwendet werden.

O.Nicholson--TNT

Empfohlen

Mindestens 15 Tote bei Waldbränden in Chile - 50.000 Menschen müssen fliehen

Bei unkontrolliert wütenden Waldbränden in Chile sind nach Angaben der Regierung mindestens 15 Menschen ums Leben gekommen. Die Flammen erfassten auch mehrere Wohngebiete, unter anderem in der Großstadt Concepción. Rund 50.000 Menschen mussten wegen der Brände aus ihren Häusern und Wohnungen fliehen, wie am Sonntag der Minister für öffentliche Sicherheit, Luis Cordero, bekanntgab. Innenminister Alvaro Elizalde sprach von einer "sehr komplexen Situation".

Junge in Australien bei Hai-Angriff lebensgefährlich verletzt

In Australien ist ein Junge von einem Hai angegriffen und lebensgefährlich verletzt worden. Der Raubfisch attackierte den etwa 13-jährigen Jungen am Sonntag beim Schwimmen am Strand Shark Beach in der Nähe des Hafens von Sydney, wie die Polizei des Bundesstaates New South Wales mitteilte. An Bord eines Polizeibootes hätten Ersthelfer dem am Bein verletzten Jungen Druckkompressen angelegt, anschließend sei er ins Krankenhaus eingeliefert worden.

Acht Tote durch mehrere Lawinen in Österreich

Bei mehreren Lawinenabgängen in Österreich sind acht Menschen ums Leben gekommen. Im Murtal in der Steiermark starben am Samstag drei Mitglieder einer siebenköpfigen Gruppe tschechischer Skitourengeher. Im Salzburger Pongau kamen zugleich durch zwei Lawinen in Bad Hofgastein und im Großarltal fünf Österreicher ums Leben. In der Schweiz wurde derweil bei einem Lawinenunglück ein Deutscher getötet. In den Alpen ist die Lawinengefahr nach starken Schneefällen derzeit sehr hoch, innerhalb von einer Woche starben bereits 17 Wintersportler.

Zweite Reizgasattacke auf Restaurant in Dresden innerhalb weniger Tage

In Dresden ist es innerhalb weniger Tage zu zwei Reizgasangriffen in Restaurants gekommen. Am Samstagabend wurde die Feuerwehr ihren Angaben nach in ein Lokal im Stadtteil Niedersedlitz gerufen, weil unbekannte Täter dort einen reizgasartigen Stoff freigesetzt hätten. Etwa 80 bis 90 Menschen seien zum Zeitpunkt des Vorfalls dort gewesen, sie konnten das Gebäude selbstständig verlassen.

Textgröße ändern: