The National Times - AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen

AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen


AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen
AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen

Der Präsident des nordrhein-westfälischen Landtags hat die Rechte der AfD-Fraktion nicht verletzt, als er einen von ihr eingebrachten Gesetzentwurf unter Verweis auf die parlamentarische Ordnung abwies. Der Verfassungsgerichtshof in Münster lehnte eine Organklage der AfD-Landtagsfraktion am Montag ab. Das Parlament dürfe den Ablauf des Gesetzgebungsprozesses regeln, begründete es seine Entscheidung.

Textgröße ändern:

Die AfD hatte im September vergangenen Jahres ein "Gesetz gegen antisemitische und islamistische Umtriebe beim Westdeutschen Rundfunk Köln" im Landtag beraten wollen. Landtagspräsident André Kuper (CDU) lehnte dies ab, unter anderem weil im Begründungstext des Entwurfs mehrmals der Name einer Journalistin genannt wurde, die gerade im Mittelpunkt einer öffentlichen Debatte stand.

Der Schutz ihres Persönlichkeitsrechts genieße hier Vorrang vor dem parlamentarischen Initiativrecht der AfD Antragstellerin, entschied er. Gegen einen Gesetzentwurf ohne Nennung ihres Namens gebe es aber keine Bedenken.

Die AfD-Fraktion zog gegen Kuper vor den Verfassungsgerichtshof. Dieser lehnte zunächst im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung ab und wies die Klage der AfD nun zurück. Der Landtagspräsident habe den Gesetzentwurf zu Recht zurückgewiesen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Parlament habe das Recht, seine Angelegenheiten zu regeln. Dies umfasse den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens.

Die Regelung, auf die sich Kuper stützte, sei verfassungsgemäß. Das Merkmal der parlamentarischen Ordnung erstrecke sich auch auf den Schutz der Grundrechte Dritter, hieß es. Deswegen dürften dagegen verstoßende Gesetzentwürfe zurückgewiesen werden. Grundsätzlich dürften Klarnamen in Parlamentsdokumenten mit einigen Ausnahmen nicht verwendet werden.

O.Nicholson--TNT

Empfohlen

Mann in Minneapolis von US-Bundespolizisten erschossen

Beim höchst umstrittenen Abschiebe-Einsatz in der US-Großstadt Minneapolis haben Bundespolizisten erneut einen Menschen erschossen. Das US-Heimatschutzministerium erklärte am Samstag, ein Beamter des Grenzschutzes habe "Abwehrschüsse" auf einen bewaffneten Mann abgegeben. Dieser habe sich den Polizisten zuvor mit einer Pistole genähert. Als die Beamten ihn hätten entwaffnen wollen, habe der Mann sich "gewaltsam widersetzt".

Erneute Schüsse durch US-Bundespolizisten in Minneapolis

Beim rabiaten Vorgehen von US-Bundespolizisten im Zuge der Abschiebepolitik von Präsident Donald Trump in der Großstadt Minneapolis sind erneut Schüsse gefallen. Der Gouverneur des Bundesstaates Minnesota, der Demokrat Tim Walz, schrieb am Samstag im Kurzbotschaftendienst X, es habe einen erneuten "furchtbaren" Schusswaffenvorfall durch Bundespolizisten gegeben. "Minnesota hat die Nase voll", schrieb Walz weiter. "Das ist widerlich."

Hubig will Aufnahmen durch Voyeure in Sauna und Spa unter Strafe stellen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Fotografieren und Filmen durch Voyeure in öffentlichen Saunen und Spas verbieten. Es gebe da durchaus "eine Schutzlücke", sagte sie der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Samstag. Sie kündigte an, "zeitgemäße strafrechtliche Regeln gegen digitalen Voyeurismus zu schaffen". Rückendeckung erhielt sie von ihrer Kabinettskollegin, Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU), sowie von der Gruppe der Frauen der Unionsfraktion.

Bundesanwaltschaft: Erneut mutmaßliches Hamas-Mitglied bei Einreise festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat erneut ein mutmaßliches Hamas-Mitglied wegen des Vorwurfs der Waffenbeschaffung für Anschläge in Deutschland und Europa festnehmen lassen. Wie die Karlsruher Behörde am Samstag mitteilte, wurde der im Libanon geborene Mohammad S. am Freitagabend auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs am Berliner Flughafen BER festgenommen. Er sollte noch am Samstag einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden, der über Untersuchungshaft entscheidet.

Textgröße ändern: