The National Times - AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen

AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen


AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen
AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen

Der Präsident des nordrhein-westfälischen Landtags hat die Rechte der AfD-Fraktion nicht verletzt, als er einen von ihr eingebrachten Gesetzentwurf unter Verweis auf die parlamentarische Ordnung abwies. Der Verfassungsgerichtshof in Münster lehnte eine Organklage der AfD-Landtagsfraktion am Montag ab. Das Parlament dürfe den Ablauf des Gesetzgebungsprozesses regeln, begründete es seine Entscheidung.

Textgröße ändern:

Die AfD hatte im September vergangenen Jahres ein "Gesetz gegen antisemitische und islamistische Umtriebe beim Westdeutschen Rundfunk Köln" im Landtag beraten wollen. Landtagspräsident André Kuper (CDU) lehnte dies ab, unter anderem weil im Begründungstext des Entwurfs mehrmals der Name einer Journalistin genannt wurde, die gerade im Mittelpunkt einer öffentlichen Debatte stand.

Der Schutz ihres Persönlichkeitsrechts genieße hier Vorrang vor dem parlamentarischen Initiativrecht der AfD Antragstellerin, entschied er. Gegen einen Gesetzentwurf ohne Nennung ihres Namens gebe es aber keine Bedenken.

Die AfD-Fraktion zog gegen Kuper vor den Verfassungsgerichtshof. Dieser lehnte zunächst im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung ab und wies die Klage der AfD nun zurück. Der Landtagspräsident habe den Gesetzentwurf zu Recht zurückgewiesen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Parlament habe das Recht, seine Angelegenheiten zu regeln. Dies umfasse den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens.

Die Regelung, auf die sich Kuper stützte, sei verfassungsgemäß. Das Merkmal der parlamentarischen Ordnung erstrecke sich auch auf den Schutz der Grundrechte Dritter, hieß es. Deswegen dürften dagegen verstoßende Gesetzentwürfe zurückgewiesen werden. Grundsätzlich dürften Klarnamen in Parlamentsdokumenten mit einigen Ausnahmen nicht verwendet werden.

O.Nicholson--TNT

Empfohlen

Lebenslange Haft für tödlichen Messerangriff bei Kulturfest in Bayern

Das Landgericht Nürnberg hat einen 44-Jährigen wegen eines tödlichen Messerangriffs auf einem Kulturfest in Bayern zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit quasi ausgeschlossen. Schuldig gesprochen wurde der Mann wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen.

Gericht: Kein allgemeines Persönlichkeitsrecht für Sylter Goldschakal

Ein halbes Jahr nach dem ergebnislosen Ende der Jagd auf einen Goldschakal auf Sylt hat das Verwaltungsgericht Schleswig es am Donnerstag abgelehnt, die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss nachträglich für rechtswidrig zu erklären. Der Schakal wurde für die Tötung dutzender Lämmern verantwortlich gemacht. Das schleswig-holsteinische Landesamt für Umwelt erlaubte darum ausnahmsweise, dass der eigentlich streng geschützte Schakal getötet werden dürfe.

Trumps Grenzbeauftragter Homan: ICE-Einsatz in Minnesota wird beendet

Wenige Wochen nach den tödlichen Schüssen auf zwei US-Bürger in Minneapolis beendet die US-Regierung den scharf kritisierten Einsatz der Einwanderungsbehörde ICE und des Grenzschutzes im Bundesstaat Minnesota. Der Grenzbeauftragte von US-Präsident Donald Trump, Tom Homan, sagte am Donnerstag in Minneapolis, Trump habe seinem Vorschlag für ein Ende des Einsatzes zugestimmt. Die Bundesmitarbeiter sollen nach seinen Angaben bis nächste Woche abgezogen werden.

Richterbund schlägt Alarm: Eine Million offene Verfahren und Verdächtige in Freiheit

Der Deutsche Richterbund hat eine massiv gestiegene Zahl offener Strafverfahren bemängelt. Ende vergangenen Jahres habe es erstmals mehr als eine Million offener Fälle gegeben, womit sich diese Zahl binnen fünf Jahren um annähernd 50 Prozent erhöht habe, erklärte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, am Donnerstag in Berlin. Er verwies auch darauf, dass immer öfter Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt würden - das schade dem Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat.

Textgröße ändern: