The National Times - AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen

AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen


AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen
AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen

Der Präsident des nordrhein-westfälischen Landtags hat die Rechte der AfD-Fraktion nicht verletzt, als er einen von ihr eingebrachten Gesetzentwurf unter Verweis auf die parlamentarische Ordnung abwies. Der Verfassungsgerichtshof in Münster lehnte eine Organklage der AfD-Landtagsfraktion am Montag ab. Das Parlament dürfe den Ablauf des Gesetzgebungsprozesses regeln, begründete es seine Entscheidung.

Textgröße ändern:

Die AfD hatte im September vergangenen Jahres ein "Gesetz gegen antisemitische und islamistische Umtriebe beim Westdeutschen Rundfunk Köln" im Landtag beraten wollen. Landtagspräsident André Kuper (CDU) lehnte dies ab, unter anderem weil im Begründungstext des Entwurfs mehrmals der Name einer Journalistin genannt wurde, die gerade im Mittelpunkt einer öffentlichen Debatte stand.

Der Schutz ihres Persönlichkeitsrechts genieße hier Vorrang vor dem parlamentarischen Initiativrecht der AfD Antragstellerin, entschied er. Gegen einen Gesetzentwurf ohne Nennung ihres Namens gebe es aber keine Bedenken.

Die AfD-Fraktion zog gegen Kuper vor den Verfassungsgerichtshof. Dieser lehnte zunächst im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung ab und wies die Klage der AfD nun zurück. Der Landtagspräsident habe den Gesetzentwurf zu Recht zurückgewiesen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Parlament habe das Recht, seine Angelegenheiten zu regeln. Dies umfasse den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens.

Die Regelung, auf die sich Kuper stützte, sei verfassungsgemäß. Das Merkmal der parlamentarischen Ordnung erstrecke sich auch auf den Schutz der Grundrechte Dritter, hieß es. Deswegen dürften dagegen verstoßende Gesetzentwürfe zurückgewiesen werden. Grundsätzlich dürften Klarnamen in Parlamentsdokumenten mit einigen Ausnahmen nicht verwendet werden.

O.Nicholson--TNT

Empfohlen

Zschäpe in Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin als Zeugin geladen

Rund 14 Jahre nach Bekanntwerden der rassistischen Mordserie des NSU soll die als Mittäterin verurteilte Beate Zschäpe am Mittwoch (09.00 Uhr) im Prozess gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremen Zelle in Sachsen aussagen. Zschäpe ist für Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht Dresden als Zeugin geladen. Ob und wie umfassend sich die 50-Jährige äußern und Fragen beantworten wird, ist unklar.

Trump beschimpft Somalier als "Müll"

US-Präsident Donald Trump hat Migranten aus Somalia für unerwünscht erklärt und als "Müll" bezeichnet. "Ihr Land stinkt, und wir wollen sie nicht in unserem Land", sagte Trump am Dienstag bei einer Kabinettssitzung in Washington. "Wir werden in die falsche Richtung gehen, wenn wir weiterhin Müll in unser Land aufnehmen", sagte er zur geplanten Verschärfung der Aufenthaltsregeln.

Hegseth kündigt neue Angriffe auf mutmaßliche Schmugglerboote an

Die USA haben weitere Angriffe auf Boote mutmaßlicher Drogenschmuggler angekündigt. "Wir haben gerade erst damit begonnen, Drogenboote zu versenken und Narko-Terroristen auf den Meeresgrund zu schicken, weil sie das amerikanische Volk vergiften", sagte Verteidigungsminister Pete Hegseth am Dienstag während einer Kabinettssitzung mit Präsident Donald Trump. Die "Abschreckung" wirke aber - deshalb sei es inzwischen schwierig, Boote zu finden, betonte Hegseth.

Papst Leo XIV. warnt nach Libanon-Besuch vor Schüren von Ängsten vor Muslimen

Papst Leo XIV. hat nach seinem Besuch im Libanon vor dem Schüren von Ängsten vor Muslimen aufgerufen. Sein Besuch im Libanon solle zeigen, "dass Dialog und Freundschaft zwischen Muslimen und Christen möglich" seien, sagte der Papst am Dienstag auf dem Rückflug aus Beirut. Muslimfeindliche Vorurteile würden "oft von Menschen geschürt", die Einwanderung ablehnten und versuchten, "Menschen fernzuhalten, die aus einem anderen Land, einer anderen Religion oder einer anderen Ethnie stammen".

Textgröße ändern: