The National Times - AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen

AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen


AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen
AfD-Klage wegen Abweisung von Gesetzentwurf zu WDR abgewiesen

Der Präsident des nordrhein-westfälischen Landtags hat die Rechte der AfD-Fraktion nicht verletzt, als er einen von ihr eingebrachten Gesetzentwurf unter Verweis auf die parlamentarische Ordnung abwies. Der Verfassungsgerichtshof in Münster lehnte eine Organklage der AfD-Landtagsfraktion am Montag ab. Das Parlament dürfe den Ablauf des Gesetzgebungsprozesses regeln, begründete es seine Entscheidung.

Textgröße ändern:

Die AfD hatte im September vergangenen Jahres ein "Gesetz gegen antisemitische und islamistische Umtriebe beim Westdeutschen Rundfunk Köln" im Landtag beraten wollen. Landtagspräsident André Kuper (CDU) lehnte dies ab, unter anderem weil im Begründungstext des Entwurfs mehrmals der Name einer Journalistin genannt wurde, die gerade im Mittelpunkt einer öffentlichen Debatte stand.

Der Schutz ihres Persönlichkeitsrechts genieße hier Vorrang vor dem parlamentarischen Initiativrecht der AfD Antragstellerin, entschied er. Gegen einen Gesetzentwurf ohne Nennung ihres Namens gebe es aber keine Bedenken.

Die AfD-Fraktion zog gegen Kuper vor den Verfassungsgerichtshof. Dieser lehnte zunächst im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung ab und wies die Klage der AfD nun zurück. Der Landtagspräsident habe den Gesetzentwurf zu Recht zurückgewiesen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Parlament habe das Recht, seine Angelegenheiten zu regeln. Dies umfasse den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens.

Die Regelung, auf die sich Kuper stützte, sei verfassungsgemäß. Das Merkmal der parlamentarischen Ordnung erstrecke sich auch auf den Schutz der Grundrechte Dritter, hieß es. Deswegen dürften dagegen verstoßende Gesetzentwürfe zurückgewiesen werden. Grundsätzlich dürften Klarnamen in Parlamentsdokumenten mit einigen Ausnahmen nicht verwendet werden.

O.Nicholson--TNT

Empfohlen

Myanmars Präsident wandelt Strafe inhaftierter Suu Kyi in Hausarrest um

Fünf Jahre nach ihrer Festnahme ist die in Myanmar inhaftierte Friedensnobelpreisträgerin und ehemalige de-Facto-Regierungschefin Aung San Suu Kyi vom Gefängnis in den Hausarrest verlegt worden. Der Präsident von Myanmar, Min Aung Hlaing, erklärte am Donnerstag, die Haftstrafe sei "in einen Hausarrest umgewandelt worden". Aung Hlaing hatte vor fünf Jahren den Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung von Suu Kyi angeordnet. Die UNO begrüßte die Umwandlung der Strafe.

Myanmars Präsident ordnet Hausarrest für inhaftierte Suu Kyi an

Der Präsident von Myanmar, Min Aung Hlaing, hat Hausarrest für die inhaftierte Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi angeordnet. Die verbleibende Haftstrafe sei "in Hausarrest umgewandelt" worden, erklärte der ehemalige Junta-Chef, der 2021 den Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung von Suu Kyi angeordnet hatte, am Donnerstag.

Lange Haftstrafe für Islamlehrer in Baden-Württemberg wegen Missbrauchs von Jungen

Weil er sieben Jungen sexuell missbrauchte, soll ein Islamlehrer aus Baden-Württemberg lange ins Gefängnis. Das Landgericht Ellwangen verurteilte ihn am Donnerstag nach Angaben eines Sprechers zu achteinhalb Jahren Haft. Es sprach ihn wegen 18 Taten schuldig.

33-Jähriger nimmt Elfjährige mit in Wohnung: Festnahme in Bayern

Weil er eine Elfjährige aus Sachsen-Anhalt mit in eine Coburger Wohnung nahm, ist ein 33-Jähriger in Bayern festgenommen worden. Der Mann soll das Mädchen über soziale Medien kontaktiert und überredet haben, mit ihm mitzufahren, wie das Polizeipräsidium Oberfranken in Bayreuth und die Staatsanwaltschaft Coburg am Donnerstag gemeinsam mitteilten.

Textgröße ändern: