The National Times - Faeser begrüßt Kölner Urteil zu AfD-Nachwuchsorganisation

Faeser begrüßt Kölner Urteil zu AfD-Nachwuchsorganisation


Faeser begrüßt Kölner Urteil zu AfD-Nachwuchsorganisation
Faeser begrüßt Kölner Urteil zu AfD-Nachwuchsorganisation / Foto: © AFP

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht den Rechtsstaat durch das Kölner Gerichtsurteil zur Nachwuchsorganisation der AfD gestärkt. "Die heutige Entscheidung benennt deutlich, dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben", erklärte Faeser am Dienstag in Berlin. "Dagegen werden wir auch weiter mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen."

Textgröße ändern:

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte es am Dienstag für zulässig befunden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative als "gesichert extremistische Bestrebung" einstuft. Es lehnte damit einen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation ab.

"Die heutige Gerichtsentscheidung zeigt: Wir nutzen die Instrumente unserer wehrhaften Demokratie", erklärte Faeser. "Unser Land steht für Demokratie, Vielfalt und Menschenwürde - für all das haben Rechtsextremisten nur Hass und Verachtung übrig."

Das Kölner Gericht hatte sein Urteil damit begründet, dass die JA an einem "völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff" festhalte. Eine zentrale politische Vorstellung der JA sei der "Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand". Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, befand das Gericht.

Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Jungen Alternative (JA) hätten sich seit einem vorangegangenen Urteil hinsichtlich der Einstufung als Verdachtsfall zur "Gewissheit verdichtet", teilte das Gericht mit. Der Verfassungsschutz hatte die JA 2019 zunächst als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, im Jahr 2023 erfolgte dann die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die AfD und die JA klagten dagegen.

Anders als bei der AfD handelt es sich um die Junge Alternative lediglich um einen Verein. Während über Parteiverbote das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann, liegen Vereinsverbote in der Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums.

Möglich sind Verbote, wenn die Vereine den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. Faeser hatte im vergangenen September die beiden rechtsextremen Vereinigungen Artgemeinschaft und Hammerskins verboten.

F.Jackson--TNT

Empfohlen

Neuer Datenschutzbeauftragter Hennemann im Amt

Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz, Moritz Hennemann, hat am Donnerstag sein Amt angetreten. Der Freiburger Rechtswissenschaftler folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die sich aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig zurückzog. Der 41-jährige Hennemann war im Juni vom Bundestag gewählt worden.

Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus

Aufschub in letzter Minute: Ein US-Bundesgericht hat am Mittwoch die Hinrichtung der ersten Frau im Bundesstaat Tennessee seit mehr als 200 Jahren kurzfristig ausgesetzt. Die verurteilte Mörderin Christa Pike sollte per Giftspritze hingerichtet werden.

Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Knapp fünf Jahre nach einem Bootsunglück auf dem Ärmelkanal mit mindestens 31 Toten hat ein Gericht in Paris am Mittwoch 13 Männer zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Sechs von ihnen wurden der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Das bislang größte bekannte Bootsunglück von Migranten auf dem Ärmelkanal sei eine "beispiellose Katastrophe, verursacht von einzelnen, die unter Missachtung von Menschenleben von Geldgier getrieben waren", hieß es in der Urteilsbegründung. Ein weiteres Verfahren gegen sieben französische Soldaten, die im Verdacht unterlassener Hilfeleistung stehen, läuft noch.

Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig

17 Jahre nach der gescheiterten Übernahme von Volkswagen durch Porsche ist eine Musterklage von Anlegern gegen die Autobauer endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das Porsche 2022 Recht gegeben hatte. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob Porsche bei den Informationen für den Kapitalmarkt 2008 verwerflich handelte. (Az. II ZB 21/22)

Textgröße ändern: