The National Times - Anklage nach mehreren Sprengstoffexplosionen in Leipzig erhoben

Anklage nach mehreren Sprengstoffexplosionen in Leipzig erhoben


Anklage nach mehreren Sprengstoffexplosionen in Leipzig erhoben
Anklage nach mehreren Sprengstoffexplosionen in Leipzig erhoben

Nach einer Serie von Sprengstoffexplosionen in Leipzig hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 33-Jährigen erhoben. Er soll zwischen Juni und September vergangenen Jahres vier Sprengvorrichtungen im Leipziger Zentrum deponiert und zur Explosion gebracht haben, wie die Justizbehörde am Montag in Leipzig mitteilte. Zwei Menschen wurden dabei verletzt. Dem Beschuldigten werden die Vorbereitung eines Explosionsverbrechens und das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen.

Textgröße ändern:

Im vergangenen Oktober soll der 33-Jährige in seiner Wohnung einen weiteren Sprengsatz hergestellt haben, der allerdings vorzeitig explodierte und den Mann selbst verletzte. Er wurde daraufhin festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Hintergründe sind weiter unklar. Der nicht vorbestrafte Beschuldigte schwieg den Angaben zufolge bislang zu den Tatvorwürfen.

Unter anderem war im August eine in einer Pappverpackung versteckte Spreng- und Brandvorrichtung explodiert, als ein Spaziergänger danach griff. Er wurde an der rechten Hand und am Unterbauch verletzt. In einem weiteren Fall trat ein Spaziergänger gegen ein auf einem Fußweg liegendes Päckchen, das daraufhin explodierte. Der Mann erlitt oberflächliche Verletzungen an Beinen und Gesicht. Zudem wurde versucht, einen Altkleidercontainer zu sprengen.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung

In den USA wächst der Druck auf Verteidigungsminister Pete Hegseth, auf die angekündigte Liveübertragung der Hinrichtung eines zum Tode verurteilten Attentäters zu verzichten. US-Vizepräsident JD Vance äußerte am Freitag Zweifel und sagte, er werde sich einen Livestream nicht anschauen. Republikaner wie auch Demokraten im Kongress erklärten, eine öffentliche Hinrichtung erinnere an autoritäre Regierungen und Extremisten. Das UN-Menschenrechtskommissariat sprach von einer Art "Folter".

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

Textgröße ändern: