The National Times - Ehepaar soll in Berlin mit vorgetäuschter Kitagründung 200.000 Euro erzielt haben

Ehepaar soll in Berlin mit vorgetäuschter Kitagründung 200.000 Euro erzielt haben


Ehepaar soll in Berlin mit vorgetäuschter Kitagründung 200.000 Euro erzielt haben
Ehepaar soll in Berlin mit vorgetäuschter Kitagründung 200.000 Euro erzielt haben / Foto: © AFP/Archiv

Mit der Behauptung einer angeblichen Kitagründung soll ein Ehepaar in Berlin vier Menschen um insgesamt 200.000 Euro gebracht haben. Die Staatsanwaltschaft der Hauptstadt erhob nach Angaben vom Donnerstag Anklage gegen die 50 Jahre alte Frau und ihren 48 Jahre alten Mann. Die Vorwürfe lauten auf vier besonders schwere Fälle des gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Betrugs, in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung.

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Die Eheleute sollen zwischen Mai 2017 und September 2020 behauptet haben, eine Kindertagesstätte gründen zu wollen. In der Hoffnung darauf hätten Menschen ihnen Geld gegeben, erklärte die Staatsanwaltschaft. Eine Frau soll demnach mehr als 60.000 Euro für die Kita überwiesen haben.

Im Gegenzug soll sie als Erzieherin für die angebliche Kita angestellt worden sein. Dies habe sie dem Jobcenter mitgeteilt, das daraufhin seine Sozialleistungen an sie eingestellt habe, führte die Staatsanwaltschaft aus. Deswegen sei die Frau in wirtschaftliche Not geraten.

Vereinzelt sollen die Eheleute sogar gefälschte Unterlagen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vorgelegt haben, um die "Legende einer Kitagründung" aufrecht zu erhalten. Auch mit einer weiteren Frau sei ein Vorvertrag über ein Arbeitsverhältnis geschlossen worden, erklärte die Staatsanwaltschaft. Sie habe 9000 Euro in das Projekt investiert, die sie sich selbst noch bei Dritten geliehen habe.

Ein Mann soll den Angaben zufolge sogar mehr als hunderttausend Euro investiert haben - auch dieses Geld habe er sich teilweise geliehen. Ein anderer Mann habe 30.000 Euro investiert, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Insgesamt hätten die Angeschuldigten knapp 202.000 Euro betrügerisch erlangt. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen die Eheleute entscheidet das Amtsgericht Berlin-Tiergarten.

M.Wilson--TNT

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