The National Times - Europäischer Gerichtshof setzt Sendehinweisen im Fernsehen Grenzen

Europäischer Gerichtshof setzt Sendehinweisen im Fernsehen Grenzen


Europäischer Gerichtshof setzt Sendehinweisen im Fernsehen Grenzen
Europäischer Gerichtshof setzt Sendehinweisen im Fernsehen Grenzen / Foto: © AFP/Archiv

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Sendehinweisen im Fernsehen Grenzen gesetzt. In einem Rechtsstreit aus Italien definierten die europäischen Richterinnen und Richter am Dienstag, wann Werbung für andere Sendungen als Eigenwerbung gilt. Diese Eigenwerbung müsste nicht in die Höchstzeit von 20 Prozent Werbung pro Stunde eingerechnet werden. (Az. C-255/21)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wurde im Fernsehen für Radiosendungen derselben Unternehmensgruppe geworben, dem Medienkonzern Mediaset, welcher der Familie des inzwischen verstorbenen früheren italienischen Regierungschefs Silvio Berlusconi gehört. Die italienischen Behörden stellten bei der zu Mediaset gehörenden Gesellschaft Reti Televisive Italiane (RTI) Verstöße gegen die zeitliche Grenze für Fernsehwerbung fest. Diese beträgt für Privatsender in Italien - wie in Deutschland - 20 Prozent der Sendezeit pro Stunde.

RTI klagte und argumentierte, dass es sich um Eigenwerbung handle, da der beworbene Radiosender R101 ebenfalls zu Mediaset gehört. Die Hinweise seien daher von der Höchstgrenze für Fernsehwerbung pro Stunde ausgenommen. Das italienische Gericht setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob es sich hier tatsächlich um Hinweise auf eigene Sendungen handle.

Das verneinte dieser in seinem Urteil vom Dienstag. Die Zugehörigkeit beider Sender zum selben Unternehmen sei nicht entscheidend, erklärte er. Stattdessen gehe es um die redaktionelle Verantwortung. Radiosendungen seien nicht audiovisuell und unterschieden sich somit von Fernsehsendungen.

Eine Ausnahme ließ der EuGH nur für den Fall zu, dass sich die strittigen Sendungen von der Haupttätigkeit des Radiosenders trennen ließen und der Fernsehsender die redaktionelle Verantwortung trage.

Über die Klage von RTI muss nun das italienische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

V.Allen--TNT

Empfohlen

Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus

Aufschub in letzter Minute: Ein US-Bundesgericht hat am Mittwoch die Hinrichtung der ersten Frau im Bundesstaat Tennessee seit mehr als 200 Jahren kurzfristig ausgesetzt. Die verurteilte Mörderin Christa Pike sollte per Giftspritze hingerichtet werden.

Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Knapp fünf Jahre nach einem Bootsunglück auf dem Ärmelkanal mit mindestens 31 Toten hat ein Gericht in Paris am Mittwoch 13 Männer zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Sechs von ihnen wurden der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Das bislang größte bekannte Bootsunglück von Migranten auf dem Ärmelkanal sei eine "beispiellose Katastrophe, verursacht von einzelnen, die unter Missachtung von Menschenleben von Geldgier getrieben waren", hieß es in der Urteilsbegründung. Ein weiteres Verfahren gegen sieben französische Soldaten, die im Verdacht unterlassener Hilfeleistung stehen, läuft noch.

Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig

17 Jahre nach der gescheiterten Übernahme von Volkswagen durch Porsche ist eine Musterklage von Anlegern gegen die Autobauer endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das Porsche 2022 Recht gegeben hatte. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob Porsche bei den Informationen für den Kapitalmarkt 2008 verwerflich handelte. (Az. II ZB 21/22)

Mehr als hundert Objekte durchsucht: Bundesweite Razzia in Reinigungsgewerbe

Bei einer großangelegten Razzia im Reinigungsgewerbe sind am Mittwoch mehr als hundert Wohnungen, Unterkünfte, Firmen und Hotels in ganz Deutschland durchsucht worden. Dabei wurden zehn Haftbefehle vollstreckt, wie das Hauptzollamt Berlin mitteilte. Außerdem wurde ein Großteil der zuvor angeordneten Vermögensarreste in einer Gesamthöhe von 106 Millionen Euro vollstreckt.

Textgröße ändern: