The National Times - Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Syrer wegen Beteiligung an Hinrichtungen

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Syrer wegen Beteiligung an Hinrichtungen


Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Syrer wegen Beteiligung an Hinrichtungen
Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Syrer wegen Beteiligung an Hinrichtungen / Foto: © AFP/Archiv

Weil er sich an der Hinrichtung von Menschen beteiligt haben soll, hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen Syrer erhoben. Die Karlsruher Behörde wirft Moustafa M. nach Angaben vom Donnerstag vor, dass er in Syrien insgesamt vier Kämpfer der Bürgerkriegsmiliz Freie Syrische Armee (FSA) zu ihrer Hinrichtung gebracht haben soll. M. habe sich 2015 der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen.

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Der IS habe die Todesurteile gegen die Gefangenen verhängt. Zwei von ihnen habe M. im Juni 2015 zum Hinrichtungsort gebracht und bis zu ihrer Erschießung bewacht. Etwas später habe er zwei weitere FSA-Kämpfer zu ihrer Hinrichtung gebracht, erklärte die Bundesanwaltschaft. Einer der Männer sei erschossen worden. Der andere sei mit einem Seil an ein Fahrzeug gebunden und bei mindestens 40 Stundenkilometern durch die Stadt geschleift worden, bis er tot war.

Einmal soll M. an einer Straßensperre mehrmals auf einen unbewaffneten Menschen geschossen haben, der aber entkommen konnte. Auch bei der Besetzung eines Hauses soll er geholfen haben, dessen Besitzer vertrieben worden war und das der IS nutzen wollte. Außerdem soll M. für den IS Wachdienste übernommen und sich an der Festnahme von Zivilisten beteiligt haben.

Mit anderen IS-Kämpfern zusammen habe er zwei Menschen mehrere Stunden lang festgehalten und mit dem Tod bedroht, wenn sie oder ihre Angehörigen nicht mit dem IS zusammenarbeiteten, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. Sie wirft M. Mord, Kriegsverbrechen und die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor.

M. war Ende März vergangenen Jahres in Mainz festgenommen worden, er sitzt in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklage gegen ihn und die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheidet nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz.

C.Blake--TNT

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