The National Times - Untersuchungshaft für Linksextreme nach Angriffen auf Polizisten bei Demo in Berlin

Untersuchungshaft für Linksextreme nach Angriffen auf Polizisten bei Demo in Berlin


Untersuchungshaft für Linksextreme nach Angriffen auf Polizisten bei Demo in Berlin
Untersuchungshaft für Linksextreme nach Angriffen auf Polizisten bei Demo in Berlin / Foto: © AFP/Archiv

Weil sie bei einer Demonstration in Berlin auf Polizisten eingeschlagen haben sollen, sind zwei Linksextreme in Untersuchungshaft gekommen. Sie wurden wegen besonders schweren Landfriedensbruchs festgenommen, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Demnach waren bei der Versammlung "Luxemburg-Liebknecht-Ehrung 2024" am Sonntag im Ortsteil Lichtenberg Polizisten angegriffen und verletzt worden.

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Ein 23-Jähriger soll einem Beamten mit einer Fahnenstange aus Holz mehrfach mit voller Wucht auf den Kopf geschlagen haben. Der Beamte erlitt trotz eines Helms eine Gehirnerschütterung. Kurz zuvor soll der 23-Jährige mit der Fahnenstange auf mindestens zwei weitere Beamte eingeschlagen haben.

Einem 25-Jährigen werfen die Ermittler vor, mit einer Metallstange auf drei Polizisten eingeschlagen zu haben. Dabei soll er sie auch an den Visieren getroffen haben. Bei seiner Festnahme habe er massiven Widerstand geleistet. Zwei Einsatzkräfte wurden verletzt, blieben aber im Dienst.

Der Redner eines Lautsprecherwagens soll während des Aufzugs mehrfach die antiisraelische Parole "From the river to the sea" skandiert haben, die als Aufruf zur Vernichtung Israels verstanden wird. Er wurde vorläufig festgenommen. Der Versammlungsleiter schloss den Mann daraufhin von der weiteren Demonstration aus. Wenig später kam es zu Übergriffen auf Polizisten, an denen sich der 23-Jährige und der 25-Jährige beteiligt haben sollen.

Bei dem Einsatz wurden 21 Polizisten verletzt. Vier davon mussten ihren Dienst beenden, teilweise mussten sie medizinisch versorgt werden. 14 Menschen wurden vorläufig festgenommen. Die Polizei leitete Ermittlungen unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs und Körperverletzung ein.

S.Mitchell--TNT

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