The National Times - Flugzeug-Unglück in Tokio: Piloten von Linienflug hatten keinen "Sichtkontakt"

Flugzeug-Unglück in Tokio: Piloten von Linienflug hatten keinen "Sichtkontakt"


Flugzeug-Unglück in Tokio: Piloten von Linienflug hatten keinen "Sichtkontakt"
Flugzeug-Unglück in Tokio: Piloten von Linienflug hatten keinen "Sichtkontakt" / Foto: © AFP

Die Piloten einer auf dem Tokioter Flughafen verunglückten Passagiermaschine der Japan Airlines (JAL) haben nach Angaben der Fluggesellschaft keinen "Sichtkontakt" mit dem kollidierenden Küstenwache-Flugzeug gehabt. Die drei Piloten hätten überdies das infolge des Zusammenstoßes ausbrechende Feuer vom Cockpit aus nicht sehen können, sagte ein JAL-Sprecher am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Sie seien erst von der Kabinenbesatzung darüber informiert worden.

Textgröße ändern:

Die Linienmaschine der Fluggesellschaft Japan Airlines (JAL) war am Dienstag nach der Landung mit dem Flugzeug der Küstenwache zusammengestoßen und ausgebrannt. Alle 379 Insassen der Passagiermaschine konnten sich über Notrutschen retten. Fünf Besatzungsmitglieder an Bord des Küstenwache-Flugzeugs kamen dagegen ums Leben, nur der Pilot überlebte schwer verletzt.

Die Piloten hätten wenige Sekunden nach der Landung einen Aufprall gespürt, sagte ein JAL-Sprecher. Einem Bericht des Senders NHK zufolge meldete der leitende Flugbegleiter dem Cockpit, dass das Flugzeug brenne und bat um die Erlaubnis für die Kabinenbesatzung, die Notausgänge zu öffnen. Wie auf Aufnahmen zu sehen ist, füllte sich die Kabine zu diesem Zeitpunkt bereits mit Rauch.

Am Donnerstag setzten Ermittler aus Japan, Frankreich, Großbritannien und Kanada ihre Untersuchungen zu den Hintergründen des Unglücks fort. Die völlig ausgebrannten Wracks der beiden Flugzeuge waren am Donnerstag noch immer auf einer der vier Start- und Landebahnen von Haneda zu sehen.

Der Flugschreiber und der Stimmenrekorder der nach der Kollision auf dem Rollfeld ausgebrannten Küstenwache-Maschine wurden nach Angaben der Flugsicherheitsbehörde geborgen, nach dem Stimmenrekorder der Linienmaschine wurde am Donnerstag noch gesucht.

Am Mittwoch vom Verkehrsministerium veröffentlichte Mitschriften des Funkverkehrs mit dem Tower belegten laut japanischen Medien, dass das Passagierflugzeug der Japan Airlines (JAL) Landeerlaubnis hatte, während das Flugzeug der Küstenwache Anweisungen erhielt, sich zu einer Stelle neben der Start- und Landebahn zu begeben.

Der Fernsehsender NHK hatte unter Berufung auf eine Quelle im Verkehrsministerium bereits berichtet, ein Fluglotse habe das Küstenwache-Flugzeug angewiesen, abseits der Start- und Landebahn zu warten. Gleichzeitig zitierte NHK einen Vertreter der Küstenwache mit der Aussage, der überlebende Pilot der Maschine habe direkt nach dem Unglück versichert, dass er eine Startgenehmigung gehabt habe.

P.Barry--TNT

Empfohlen

Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus

Aufschub in letzter Minute: Ein US-Bundesgericht hat am Mittwoch die Hinrichtung der ersten Frau im Bundesstaat Tennessee seit mehr als 200 Jahren kurzfristig ausgesetzt. Die verurteilte Mörderin Christa Pike sollte per Giftspritze hingerichtet werden.

Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Knapp fünf Jahre nach einem Bootsunglück auf dem Ärmelkanal mit mindestens 31 Toten hat ein Gericht in Paris am Mittwoch 13 Männer zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Sechs von ihnen wurden der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Das bislang größte bekannte Bootsunglück von Migranten auf dem Ärmelkanal sei eine "beispiellose Katastrophe, verursacht von einzelnen, die unter Missachtung von Menschenleben von Geldgier getrieben waren", hieß es in der Urteilsbegründung. Ein weiteres Verfahren gegen sieben französische Soldaten, die im Verdacht unterlassener Hilfeleistung stehen, läuft noch.

Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig

17 Jahre nach der gescheiterten Übernahme von Volkswagen durch Porsche ist eine Musterklage von Anlegern gegen die Autobauer endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das Porsche 2022 Recht gegeben hatte. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob Porsche bei den Informationen für den Kapitalmarkt 2008 verwerflich handelte. (Az. II ZB 21/22)

Mehr als hundert Objekte durchsucht: Bundesweite Razzia in Reinigungsgewerbe

Bei einer großangelegten Razzia im Reinigungsgewerbe sind am Mittwoch mehr als hundert Wohnungen, Unterkünfte, Firmen und Hotels in ganz Deutschland durchsucht worden. Dabei wurden zehn Haftbefehle vollstreckt, wie das Hauptzollamt Berlin mitteilte. Außerdem wurde ein Großteil der zuvor angeordneten Vermögensarreste in einer Gesamthöhe von 106 Millionen Euro vollstreckt.

Textgröße ändern: