The National Times - Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Söder hat Bestand

Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Söder hat Bestand


Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Söder hat Bestand
Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Söder hat Bestand / Foto: © AFP/Archiv

Der umstrittene Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat Bestand. In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klagen gegen die seit 2018 bestehende Verwaltungsvorschrift zum Aufhängen von Kreuzen in Dienstgebäuden in Bayern zurück. Dem Urteil zufolge sind die Klagen gegen das Aufhängen der Kreuze unbegründet. Damit blieb die Revision gegen in Bayern ergangene Urteile erfolglos.

Textgröße ändern:

Nach Auffassung der obersten deutschen Verwaltungsrichter ist die Vorschrift zum Aufhängen der Kreuze eine bloße Verwaltungsvorschrift ohne rechtliche Außenwirkung. Deshalb würden keine Rechte der Kläger verletzt. Für den objektiven Betrachter stellten die Kreuze zwar ein zentrales Symbol des christlichen Glaubens dar. Sie verletzten aber nicht die Kläger in ihrer vom Grundgesetz umfassten Freiheitsgewährleistung.

Auch das im Grundgesetz geregelte Diskrimininierungsverbot wegen des Glaubens werde nicht verletzt. Danach darf der Staat zwar nicht bestimmte Glaubensgemeinschaften privilegieren. Eine Bevorzugung christlicher Glaubensgemeinschaften habe der bayerische Verwaltungsgerichtshof als Vorinstanz aber in tatsächlicher Hinsicht gerade nicht festgestellt, sondern einen Werbeeffekt für die christlichen Glaubensgemeinschaften durch das Anbringen der Kreuze verneint.

Diese Einschätzung der bayerischen Richter war demnach für die Leipziger Richter bindend. Außerdem verlange der Grundsatz der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staats keinen vollständigen Verzicht auf religiöse Bezüge, hieß es.

M.Davis--TNT

Empfohlen

Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus

Aufschub in letzter Minute: Ein US-Bundesgericht hat am Mittwoch die Hinrichtung der ersten Frau im Bundesstaat Tennessee seit mehr als 200 Jahren kurzfristig ausgesetzt. Die verurteilte Mörderin Christa Pike sollte per Giftspritze hingerichtet werden.

Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Knapp fünf Jahre nach einem Bootsunglück auf dem Ärmelkanal mit mindestens 31 Toten hat ein Gericht in Paris am Mittwoch 13 Männer zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Sechs von ihnen wurden der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Das bislang größte bekannte Bootsunglück von Migranten auf dem Ärmelkanal sei eine "beispiellose Katastrophe, verursacht von einzelnen, die unter Missachtung von Menschenleben von Geldgier getrieben waren", hieß es in der Urteilsbegründung. Ein weiteres Verfahren gegen sieben französische Soldaten, die im Verdacht unterlassener Hilfeleistung stehen, läuft noch.

Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig

17 Jahre nach der gescheiterten Übernahme von Volkswagen durch Porsche ist eine Musterklage von Anlegern gegen die Autobauer endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das Porsche 2022 Recht gegeben hatte. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob Porsche bei den Informationen für den Kapitalmarkt 2008 verwerflich handelte. (Az. II ZB 21/22)

Mehr als hundert Objekte durchsucht: Bundesweite Razzia in Reinigungsgewerbe

Bei einer großangelegten Razzia im Reinigungsgewerbe sind am Mittwoch mehr als hundert Wohnungen, Unterkünfte, Firmen und Hotels in ganz Deutschland durchsucht worden. Dabei wurden zehn Haftbefehle vollstreckt, wie das Hauptzollamt Berlin mitteilte. Außerdem wurde ein Großteil der zuvor angeordneten Vermögensarreste in einer Gesamthöhe von 106 Millionen Euro vollstreckt.

Textgröße ändern: