The National Times - Prozess gegen Amokfahrer von Trier muss großteils neu aufgerollt werden

Prozess gegen Amokfahrer von Trier muss großteils neu aufgerollt werden


Prozess gegen Amokfahrer von Trier muss großteils neu aufgerollt werden
Prozess gegen Amokfahrer von Trier muss großteils neu aufgerollt werden / Foto: © AFP/Archiv

Das Mordurteil gegen den Amokfahrer von Trier ist größtenteils aufgehoben worden. Das Landgericht der rheinland-pfälzischen Stadt habe Rechtsfehler gemacht, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mit. Der damals 52 Jahre alte Angeklagte Bernd W. war im August 2022 unter anderem wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. (Az. 4 StR 40/23)

Textgröße ändern:

Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung von W. in der Psychiatrie an. Es sah als erwiesen an, dass er am 1. Dezember 2020 in der Trierer Innenstadt wahllos Passanten überfahren hatte. Dabei habe er die Absicht gehabt, viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Bei der Attacke in der Fußgängerzone wurden fünf Menschen unmittelbar getötet, ein weiteres Opfer starb rund elf Monate später an den Folgen.

Die gerichtliche Rekonstruktion des Tatablaufs beanstandete der BGH nicht. Das Landgericht habe aber Fehler bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten gemacht. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet W. an einer Wahnstörung und einer paranoiden Schizophrenie.

Die Trierer Richterinnen und Richter gingen davon aus, dass seine Schuldfähigkeit durch die Krankheit erheblich vermindert sei, aber nicht aufgehoben. Nun muss sich das Landgericht erneut mit dem Fall befassen.

A.Little--TNT

Empfohlen

Sechs Jahre Haft wegen Schwarzarbeit in großem Stil in Hessen

Das Landgericht im hessischen Kassel hat einen Mann wegen Schwarzarbeit im großen Stil zu sechs Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen gewerbsmäßigem Einschleusens von Ausländern und Veruntreuung von Arbeitsentgelt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Sein Haftbefehl wird allerdings ausgesetzt, wenn er eine Sicherheitsleistung von 150.000 Euro hinterlegt.

Freispruch für neun Polizisten in Duisburger Prozess um Fesselung von Flüchtling

Neun Polizeibeamte sind im Prozess um die umstrittene Fesselung eines kurz danach gestorbenen Flüchtlings bei einem Einsatz in Nordrhein-Westfalen freigesprochen worden. Das Landgericht Duisburg sah nach umfangreicher Beweisaufnahme kein strafbares Verhalten der fünf Beamten und vier Beamtinnen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Die Fesselung in Bauchlage sei nach den Feststellungen zwar mitursächlich für den späteren Tod des 23-Jährigen, die polizeilichen Maßnahmen jedoch gerechtfertigt und verhältnismäßig gewesen.

Prozess gegen 34-Jährige wegen IS-Mitgliedschaft in Düsseldorf begonnen

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf muss sich seit Mittwoch eine 34-Jährige wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verantworten. Zum Prozessbeginn wurde nach Gerichtsangaben die Anklage verlesen. Der deutsch-libanesischen Angeklagten aus Herne werden darin auch sogenannte Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte vorgeworfen. Die Frau soll sich demnach von September 2015 bis Oktober 2017 als IS-Mitglied im Irak und in Syrien aufgehalten haben.

Nach Festnahme in Hessen: Mutmaßlicher früherer IS-Kämpfer in Haft

Ein mutmaßlicher früherer IS-Kämpfer ist nach seiner Festnahme in Hessen in Untersuchungshaft genommen worden. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe setzte den Haftbefehl in Vollzug, wie die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Der in Kuwait geborene Nuri A. war zuvor im Landkreis Waldeck-Frankenberg gefasst worden.

Textgröße ändern: