The National Times - Urteil: Auftrag über Funkgeräte für Bundeswehr ohne Ausschreibung rechtens

Urteil: Auftrag über Funkgeräte für Bundeswehr ohne Ausschreibung rechtens


Urteil: Auftrag über Funkgeräte für Bundeswehr ohne Ausschreibung rechtens
Urteil: Auftrag über Funkgeräte für Bundeswehr ohne Ausschreibung rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Ein Elektronikunternehmen aus München durfte ohne vorheriges Vergabeverfahren mit der Lieferung digitaler Funkgeräte an die Bundeswehr beauftragt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf nach eigenen Angaben vom Freitag. Es wies die Beschwerde eines Rüstungskonzerns unter Verweis auf ein Fristversäumnis als unzulässig ab. Dessen Beschwerde hätte demnach aber auch bei Zulässigkeit keine Aussicht auf Erfolg gehabt. Grund seien Sicherheitsinteressen Deutschlands wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, erklärte das Gericht.

Textgröße ändern:

Hintergrund des Rechtsstreits war ein Vergabeverfahren der Bundesrepublik Deutschland zur Beschaffung eines digitalen Führungsfunksystems für Bundeswehr-Fahrzeuge. Das Münchner Unternehmen Rohde & Schwarz war laut Gerichtsangaben ohne Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens mit der Lieferung beauftragt worden.

Das französische Rüstungsunternehmen Thales versuchte daraufhin, die Vergabe zu verhindern. Wie das Gericht feststellte, wurde die Beschwerde jedoch nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Notfrist von zwei Wochen eingelegt.

Eine Aussicht auf Erfolg hätte die Beschwerde jedoch auch bei ihrer Zulässigkeit nicht gehabt, betonte das Düsseldorfer Gericht in seiner Mitteilung. Rohde & Schwarz durfte demnach ohne öffentliche Ausschreibung mit der Lieferung beauftragt werden, "um wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu wahren".

Da sich im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die "Gesamtsituation" für die Beschaffung der Funkgeräte verändert habe, sei die Bundesrepublik zu Recht von einer Ausnahme vom Kartellvergaberecht ausgegangen, betonten die Richter Richter. Der Beschluss ist laut Gericht rechtskräftig. (Az. VII Verg 22/23)

A.Wood--TNT

Empfohlen

Nach Festnahme in Hessen: Mutmaßlicher früherer IS-Kämpfer in Haft

Ein mutmaßlicher früherer IS-Kämpfer ist nach seiner Festnahme in Hessen in Untersuchungshaft genommen worden. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe setzte den Haftbefehl in Vollzug, wie die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Der in Kuwait geborene Nuri A. war zuvor im Landkreis Waldeck-Frankenberg gefasst worden.

Milliardenklage nach gescheiterter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig

17 Jahre nach der gescheiterten Übernahme von Volkswagen durch Porsche ist eine Musterklage von Anlegern gegen die Autobauer endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das Porsche 2022 Recht gegeben hatte. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob Porsche bei den Informationen für den Kapitalmarkt 2008 verwerflich handelte. (Az. II ZB 21/22)

Leichenschändungen in Klinik: Fünf Jahre Haft für 40-Jährigen in Bielefeld

Wegen sexueller Handlungen an Leichen in einem Krankenhaus hat das Landgericht Bielefeld einen 40-Jährigen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde unter anderem der Störung der Totenruhe in sieben Fällen schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Der Mann soll laut Anklage 2025 in ein Krankenhaus in Bünde eingedrungen sein und sich dort an mehreren Leichen sexuell vergangen haben.

Freundin in Streit mit Faustschlägen getötet: 46-Jähriger in Berlin verurteilt

Weil er eine Freundin nach einem Streit in einer Grünanlage in Berlin tötete, ist ein 46-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den am Mittwoch des Totschlags schuldig. Der Angeklagte hatte sich in dem Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Textgröße ändern: