The National Times - Prozess um Randale vor Disko gegen elf Angeklagte in Trier begonnen

Prozess um Randale vor Disko gegen elf Angeklagte in Trier begonnen


Prozess um Randale vor Disko gegen elf Angeklagte in Trier begonnen
Prozess um Randale vor Disko gegen elf Angeklagte in Trier begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Vor dem Landgericht im rheinland-pfälzischen Trier hat am Mittwoch der Prozess um die Randale vor einer Diskothek im Februar begonnen. Angeklagt sind zehn Männer und eine Frau unter anderem wegen besonders schwerem Landfriedensbruch. Sie sollen Teil einer Gruppe gewesen sein, die mehrere Polizisten im Rahmen eines Einsatzes vor einer Disko verletzten und mit Gegenständen bewarfen.

Textgröße ändern:

Zu dem Einsatz kam es in der Nacht zum 17. Februar. Zwischen zwei Gruppen kam es in der Disko zu körperlichen Auseinandersetzungen. Daran sollen laut Anklage zwei der Angeklagten beteiligt gewesen sein. Beide seien durch den Sicherheitsdienst nach draußen gebracht worden. Auf dem Parkplatz sollen sich Freunde und Begleiter der Angeklagten versammelt haben, die zunehmend aggressiver gegen den Sicherheitsdienst geworden seien.

Die hinzugerufene Polizei bildete daraufhin eine Kette, um die beiden Gruppen voneinander zu trennen und erneute Angriffe auf den Sicherheitsdienst zu vermeiden. Zunächst habe sich die aufgeheizte Stimmung beruhigt. Dann allerdings seien weitere Menschen hinzu gekommen, darunter einige der nun Angeklagten.

Einer von ihnen habe direkt auf den Sicherheitsdienst losgehen wollen. Von der rund 25-köpfigen Gruppe sei er zunächst noch davon abgehalten worden, hieß es in der Anklageschrift. Jedoch habe er plötzlich versucht, die Polizeikette gewaltsam zu durchbrechen.

Dabei soll er einem Beamten mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben. Ein weiterer Angeklagter sei ihm gefolgt und habe einen weiteren Polizisten angegriffen. Der Polizist wurde aber nicht getroffen.

Als die beiden Angreifer zu Boden gebracht und fixiert wurden, sei dann die Angeklagte zu ihnen hingelaufen und habe versucht, ihre Handtasche gegen den Kopf eines Beamten zu schlagen. Dies habe aber verhindert werden können. Fast zeitgleich sei die Situation eskaliert: Aus der mittlerweile rund 40-köpfigen Gruppe sei mit Gegenständen nach den Polizisten geworfen worden.

Zehn der elf Angeklagten sind bereits vorbestraft. Einer befindet sich in Untersuchungshaft. Weil der jüngste Angeklagte 17 Jahre alt ist, wird vor der Jugendkammer verhandelt. Bis Ende Januar sind noch zehn weitere Verhandlungstermine angesetzt.

S.Collins--TNT

Empfohlen

Freundin in Streit mit Faustschlägen getötet: 46-Jähriger in Berlin verurteilt

Weil er eine Freundin nach einem Streit in einer Grünanlage in Berlin tötete, ist ein 46-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den am Mittwoch des Totschlags schuldig. Der Angeklagte hatte sich in dem Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Lebenslange Haft wegen Mordes an Exfreundin auf offener Straße in Bremen

Das Landgericht Bremen hat einen 33-Jährigen wegen Mordes an seiner Exfreundin auf offener Straße zu lebenslanger Haft verurteilt. Die zuständige Kammer stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Damit ist eine vorzeitige Entlassung des Verurteilten aus der Haft nach 15 Jahren weitestgehend ausgeschlossen.

Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden

Durch Strafverschärfungen will die Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen besser vor Übergriffen im Alltag schützen. In dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf geht es nach Angaben des Bundesjustizministeriums insbesondere um Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist: Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger.

Mietwagen unberechtigt verkauft: Käufer darf Auto laut Gericht behalten

Ein Käufer darf laut einer Gerichtsentscheidung einen von einem Mieter unberechtigt verkauften Mietwagen behalten. Wie das Landgericht Köln am Mittwoch mitteilte, vermietete eine Autovermietung den nahezu neuen Wagen für fünf Tage. Noch am selben Tag verkaufte der Mieter den Mittelklassewagen für 25.000 Euro. Der Käufer hatte sich Fahrzeugpapiere und Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen und die Fahrzeugnummer überprüft.

Textgröße ändern: