The National Times - Frankreichs Innenminister verbietet drei rechtsextreme Gruppen

Frankreichs Innenminister verbietet drei rechtsextreme Gruppen


Frankreichs Innenminister verbietet drei rechtsextreme Gruppen
Frankreichs Innenminister verbietet drei rechtsextreme Gruppen / Foto: © AFP/Archiv

Nach jüngsten Ausschreitungen bei Demonstrationen von Rechtsextremen hat Frankreichs Innenminister Gérald Darmanin ein Verbot von drei rechtsextremen Gruppen angekündigt. "Weil wir hart durchgreifen, hat Frankreich ein Bürgerkriegsszenario vermieden", sagte Darmanin in Anspielung auf gewalttätige Proteste nach einem Messerangriff in Dublin. "Im ultrarechten Lager gibt es eine Mobilisierung, die sich den Bürgerkrieg wünscht", betonte der Minister.

Textgröße ändern:

Mindestens ein Mitglied einer dieser Gruppen soll an den Ausschreitungen in dem Ort Romans-sur-Isère beteiligt gewesen sein. Auslöser dafür war ein tödlicher Messerangriff auf einen 16-Jährigen am Ende eines Dorffestes in der Region. Ein Teil der festgenommenen Verdächtigen soll aus einer sozial benachteiligten Vorstadt von Romans-sur-Isère stammen.

Rechtsextreme hatten den Angriff auf den Jugendlichen als "anti-weißen Rassismus" bezeichnet. Am vergangenen Wochenende zogen etwa Hundert teils vermummte Anhänger durch Romans-sur-Isère und gerieten mit Sicherheitskräften aneinander.

Eine der Gruppen im Visier des Ministers nennt sich Division Martel in Anspielung auf eine rechtsextreme, anti-arabische Gruppe aus den 1970er und 1980er Jahren, die für zahlreiche Bombenanschläge verantwortlich gemacht wird. Ihre Mitglieder stammen vor allem aus anderen, bereits zuvor aufgelösten rechtsextremen Gruppen. Sie stünden für "den Einsatz von Gewalt, die nationale Überlegenheit und Fremdenfeindlichkeit", sagte Darmanin.

In den vergangenen Tagen wurden mehrere Anhänger der ultrarechten Szene festgenommen, unter anderem in Lyon wegen einer nicht angemeldeten Demonstration und in Paris, weil sie Hakenkreuze auf den Boden gesprüht hatten. Nach Berechnungen des Senders FranceInter wurden seit Amtsantritt von Präsident Emmanuel Macron bereits 37 Gruppen aufgelöst, davon 23 auf Initiative des Innenministers Darmanin. Dazu zählten sowohl rechtsextreme als auch radikalislamische und zwei linksextreme Gruppen. Die Auflösung einer Umweltgruppe hatte der Staatsrat im November für ungültig erklärt.

D.Cook--TNT

Empfohlen

Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden

Durch Strafverschärfungen will die Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen besser vor Übergriffen im Alltag schützen. In dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf geht es nach Angaben des Bundesjustizministeriums insbesondere um Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist: Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger.

Mietwagen unberechtigt verkauft: Käufer darf Auto laut Gericht behalten

Ein Käufer darf laut einer Gerichtsentscheidung einen von einem Mieter unberechtigt verkauften Mietwagen behalten. Wie das Landgericht Köln am Mittwoch mitteilte, vermietete eine Autovermietung den nahezu neuen Wagen für fünf Tage. Noch am selben Tag verkaufte der Mieter den Mittelklassewagen für 25.000 Euro. Der Käufer hatte sich Fahrzeugpapiere und Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen und die Fahrzeugnummer überprüft.

Drei Syrer wegen Mitgliedschaft in islamistischer Rebellengruppe in Berlin vor Gericht

Wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer Rebellengruppe in Syrien müssen sich seit Mittwoch drei Männer vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Sie sollen laut Anklage der Bundesanwaltschaft zwischen 2012 und 2014 Mitglieder der radikalislamischen Liwa-al-Tawhid-Brigaden gewesen sein. Ziele der Gruppe waren eine Bekämpfung der Staatsführung von Präsident Baschar al-Assad und die Errichtung eines Gottesstaats auf Grundlage der Scharia.

Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich

Wehrt sich ein Hund artgerecht gegen eine Provokation durch einen Menschen, ist das Tier laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz nicht als gefährlich einzustufen. Eine Frau habe einen Beißvorfall mutmaßlich selbst provoziert, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Es gab damit dem Eilantrag des Hundehalters recht. (Az.: 1 L 534/26.MZ)

Textgröße ändern: