The National Times - Messerangriff in Dublin löst gewaltsame Proteste gegen die Polizei aus

Messerangriff in Dublin löst gewaltsame Proteste gegen die Polizei aus


Messerangriff in Dublin löst gewaltsame Proteste gegen die Polizei aus
Messerangriff in Dublin löst gewaltsame Proteste gegen die Polizei aus / Foto: © AFP

Ein Messerangriff mit mehreren verletzten Kindern in der irischen Hauptstadt Dublin hat gewalttätige Proteste gegen die Polizei ausgelöst. Demonstranten zündeten am Donnerstagabend einen Polizeiwagen an und griffen Beamte an, wie ein Reporter der Nachrichtenagentur AFP berichtete. Zuvor waren in Online-Netzwerken Gerüchte kursiert, dass die Tat von einem Ausländer verübt worden sei.

Textgröße ändern:

Daraufhin versammelten sich hunderte Demonstranten im Zentrum von Dublin. Ein Demonstrant sagte AFP, das "irische Volk" werde von "diesem Abschaum" angegriffen.

Polizeichef Drew Harris teilte mit, mehrere Polizeiwagen seien beschädigt worden. Er machte eine "völlig irre Gruppierung", die von einer "Rechtsaußen-Ideologie angetrieben" werde, für die Gewalt verantwortlich. Er warnte vor der Verbreitung von "Desinformation".

Zuvor hatte ein Messerangriff im Zentrum von Dublin für Erschütterung gesorgt. Wie Augenzeugen und örtliche Medien berichteten, stach ein Mann vor einer Grundschule auf mehrere Menschen ein. Drei Kinder und eine Frau wurden verletzt, auch der Tatverdächtige, ein Mann in seinen Fünfzigern, wurde nach seiner Festnahme ins Krankenhaus eingeliefert. Die Polizei schloss einen terroristischen Hintergrund der Messerattacke aus.

Bei einer Pressekonferenz teilte die Polizei später mit, ein fünfjähriges Mädchen habe bei dem Angriff schwere Verletzungen erlitten, es werde notfallmedizinisch behandelt. Auch eine Frau wurde laut Polizei schwer verletzt. Von den zwei weiteren verletzten Kindern durfte eines, ein fünfjähriger Junge, das Krankenhaus bereits wieder verlassen.

"Wir sind alle geschockt von den Taten", erklärte der irische Premierminister Leo Varadkar. Seine "Gedanken und Gebete" seien bei den Verletzten und ihren Familien. Der Regierungschef lobte, dass nach der Attacke sehr schnell Einsatzkräfte vor Ort gewesen seien.

T.Bailey--TNT

Empfohlen

Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden

Durch Strafverschärfungen will die Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen besser vor Übergriffen im Alltag schützen. In dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf geht es nach Angaben des Bundesjustizministeriums insbesondere um Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist: Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger.

Mietwagen unberechtigt verkauft: Käufer darf Auto laut Gericht behalten

Ein Käufer darf laut einer Gerichtsentscheidung einen von einem Mieter unberechtigt verkauften Mietwagen behalten. Wie das Landgericht Köln am Mittwoch mitteilte, vermietete eine Autovermietung den nahezu neuen Wagen für fünf Tage. Noch am selben Tag verkaufte der Mieter den Mittelklassewagen für 25.000 Euro. Der Käufer hatte sich Fahrzeugpapiere und Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen und die Fahrzeugnummer überprüft.

Drei Syrer wegen Mitgliedschaft in islamistischer Rebellengruppe in Berlin vor Gericht

Wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer Rebellengruppe in Syrien müssen sich seit Mittwoch drei Männer vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Sie sollen laut Anklage der Bundesanwaltschaft zwischen 2012 und 2014 Mitglieder der radikalislamischen Liwa-al-Tawhid-Brigaden gewesen sein. Ziele der Gruppe waren eine Bekämpfung der Staatsführung von Präsident Baschar al-Assad und die Errichtung eines Gottesstaats auf Grundlage der Scharia.

Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich

Wehrt sich ein Hund artgerecht gegen eine Provokation durch einen Menschen, ist das Tier laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz nicht als gefährlich einzustufen. Eine Frau habe einen Beißvorfall mutmaßlich selbst provoziert, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Es gab damit dem Eilantrag des Hundehalters recht. (Az.: 1 L 534/26.MZ)

Textgröße ändern: