The National Times - Ryanair-Klagen gegen Coronahilfen Schwedens und Frankreichs für Airlines scheitern

Ryanair-Klagen gegen Coronahilfen Schwedens und Frankreichs für Airlines scheitern


Ryanair-Klagen gegen Coronahilfen Schwedens und Frankreichs für Airlines scheitern
Ryanair-Klagen gegen Coronahilfen Schwedens und Frankreichs für Airlines scheitern / Foto: © AFP/Archiv

Ryanair ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Klagen gegen Coronahilfen Schwedens und Frankreichs gescheitert. Der Gerichtshof bestätigte am Donnerstag in Luxemburg ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz, des Gerichts der Europäischen Union, vom Februar 2021. Zudem entschied der EuGH, dass Ryanair Österreich Beihilfen zurückzahlen muss - dabei ging es aber nicht um Coronahilfen, sondern um den Flughafen Klagenfurt. (Az. C-209/21 P u.a.)

Textgröße ändern:

Die EU-Kommission hatte 2016 festgestellt, dass Ryanair und eine Tochtergesellschaft im Zusammenhang mit dem Flughafen in Klagenfurt unzulässige staatliche Beihilfen in Höhe von zwei Millionen Euro erhalten hätten. Österreich sollte das Geld zurückfordern. Dagegen ging Ryanair vor dem Gericht der EU vor, hatte aber keinen Erfolg. Nun bestätigte der EuGH das Gerichtsurteil.

Bei den Coronahilfen Schwedens ging es um Darlehensgarantien aus dem April 2020; Frankreich hatte im März 2020 ein Zahlungsmoratorium für Steuern und Abgaben für Luftfahrtunternehmen mit französischer Genehmigung angemeldet. Die Steuern sollten gestundet und später gezahlt werden.

Ryanair sah sich diskriminiert, weil die Unterstützung nur denjenigen Airlines gewährt wurde, die eine inländische Betriebsgenehmigung hatten - in den Fällen also SAS und Air France. Nun wurden die Klagen der irischen Fluggesellschaft aber endgültig abgewiesen.

N.Taylor--TNT

Empfohlen

Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden

Durch Strafverschärfungen will die Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen besser vor Übergriffen im Alltag schützen. In dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf geht es nach Angaben des Bundesjustizministeriums insbesondere um Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist: Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger.

Mietwagen unberechtigt verkauft: Käufer darf Auto laut Gericht behalten

Ein Käufer darf laut einer Gerichtsentscheidung einen von einem Mieter unberechtigt verkauften Mietwagen behalten. Wie das Landgericht Köln am Mittwoch mitteilte, vermietete eine Autovermietung den nahezu neuen Wagen für fünf Tage. Noch am selben Tag verkaufte der Mieter den Mittelklassewagen für 25.000 Euro. Der Käufer hatte sich Fahrzeugpapiere und Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen und die Fahrzeugnummer überprüft.

Drei Syrer wegen Mitgliedschaft in islamistischer Rebellengruppe in Berlin vor Gericht

Wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer Rebellengruppe in Syrien müssen sich seit Mittwoch drei Männer vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Sie sollen laut Anklage der Bundesanwaltschaft zwischen 2012 und 2014 Mitglieder der radikalislamischen Liwa-al-Tawhid-Brigaden gewesen sein. Ziele der Gruppe waren eine Bekämpfung der Staatsführung von Präsident Baschar al-Assad und die Errichtung eines Gottesstaats auf Grundlage der Scharia.

Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich

Wehrt sich ein Hund artgerecht gegen eine Provokation durch einen Menschen, ist das Tier laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz nicht als gefährlich einzustufen. Eine Frau habe einen Beißvorfall mutmaßlich selbst provoziert, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Es gab damit dem Eilantrag des Hundehalters recht. (Az.: 1 L 534/26.MZ)

Textgröße ändern: