The National Times - EU-Staaten müssen Eltern von Flüchtlingen keinen internationalen Schutz gewähren

EU-Staaten müssen Eltern von Flüchtlingen keinen internationalen Schutz gewähren


EU-Staaten müssen Eltern von Flüchtlingen keinen internationalen Schutz gewähren
EU-Staaten müssen Eltern von Flüchtlingen keinen internationalen Schutz gewähren / Foto: © AFP/Archiv

EU-Staaten sind nicht dazu verpflichtet, Eltern von anerkannten minderjährigen Flüchtlingen internationalen Schutz zu gewähren. Lediglich der Familienverband müsse gewahrt werden, etwa durch einen Aufenthaltstitel für die Eltern, bekräftigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Es ging in den Fällen um Menschen aus dem westafrikanischen Guinea, die nach Belgien kamen und selbst nicht die Voraussetzungen für internationalen Schutz erfüllten. (Az. C-374/22 u.a.)

Textgröße ändern:

Unter Verweis auf ihre als Flüchtlinge anerkannten Kinder fochten sie die Ablehnung ihrer Anträge an. Der belgische Staatsrat fragte den EuGH, wozu das EU-Recht die Mitgliedsstaaten verpflichte. Dieser antwortete nun, dass Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutzstatus sich nicht abgeleitet auf Angehörige erstreckten, die selbst nicht die Voraussetzungen erfüllten.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden

Durch Strafverschärfungen will die Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen besser vor Übergriffen im Alltag schützen. In dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf geht es nach Angaben des Bundesjustizministeriums insbesondere um Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist: Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger.

Mietwagen unberechtigt verkauft: Käufer darf Auto laut Gericht behalten

Ein Käufer darf laut einer Gerichtsentscheidung einen von einem Mieter unberechtigt verkauften Mietwagen behalten. Wie das Landgericht Köln am Mittwoch mitteilte, vermietete eine Autovermietung den nahezu neuen Wagen für fünf Tage. Noch am selben Tag verkaufte der Mieter den Mittelklassewagen für 25.000 Euro. Der Käufer hatte sich Fahrzeugpapiere und Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen und die Fahrzeugnummer überprüft.

Drei Syrer wegen Mitgliedschaft in islamistischer Rebellengruppe in Berlin vor Gericht

Wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer Rebellengruppe in Syrien müssen sich seit Mittwoch drei Männer vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Sie sollen laut Anklage der Bundesanwaltschaft zwischen 2012 und 2014 Mitglieder der radikalislamischen Liwa-al-Tawhid-Brigaden gewesen sein. Ziele der Gruppe waren eine Bekämpfung der Staatsführung von Präsident Baschar al-Assad und die Errichtung eines Gottesstaats auf Grundlage der Scharia.

Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich

Wehrt sich ein Hund artgerecht gegen eine Provokation durch einen Menschen, ist das Tier laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz nicht als gefährlich einzustufen. Eine Frau habe einen Beißvorfall mutmaßlich selbst provoziert, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Es gab damit dem Eilantrag des Hundehalters recht. (Az.: 1 L 534/26.MZ)

Textgröße ändern: