The National Times - Mit Beil erschlagen: Lebenslang wegen Mordes an Frau in Flüchtlingsheim in Bayern

Mit Beil erschlagen: Lebenslang wegen Mordes an Frau in Flüchtlingsheim in Bayern


Mit Beil erschlagen: Lebenslang wegen Mordes an Frau in Flüchtlingsheim in Bayern
Mit Beil erschlagen: Lebenslang wegen Mordes an Frau in Flüchtlingsheim in Bayern / Foto: © AFP/Archiv

Weil er eine Frau in einer Flüchtlingsunterkunft in Garmisch-Partenkirchen mit einem Beil erschlug, ist ein 29-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München II sprach den Angeklagten am Dienstag des Mordes schuldig. Die Frau hatte zuvor seine Annäherungsversuche zurückgewiesen.

Textgröße ändern:

Das Gericht sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass der Angeklagte vor gut einem Jahr seinem Opfer am Eingang der Flüchtlingsunterkunft aufgelauert und der 21-Jährigen ohne Vorwarnung mit einem Handbeil mehrfach von hinten auf den Kopf geschlagen hatte. Nach vier Schlägen sei die Frau zu Boden gestürzt. Zu diesem Zeitpunkt habe sie bereits ein offenes Schädel-Hirn-Trauma erlitten.

Der Angeklagte versetzte ihr jedoch noch mindestens zwei weitere "äußerst kraftvolle Schläge" gegen den Kopf. Nach Auffassung des Gerichts handelte er dabei mit absolutem Vernichtungswillen. Die 21-jährige Ukrainerin starb trotz intensivmedizinischer Maßnahmen.

Nach Auffassung der Kammer handelte der Angeklagte heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen, womit zwei Mordmerkmale erfüllt seien. Das Motiv des Manns, der aus Verärgerung über die Weigerung des Opfers, eine Beziehung mit ihm einzugehen, gehandelt haben soll, sei besonders verachtenswert.

Der Angeklagte habe damit das Recht der Getöteten auf sexuelle Selbstbestimmung negiert. Auch alle anderen in Betracht kommenden Motive sind dem Gericht zufolge "unterste Schublade", wie es hieß.

Die bei dem Angeklagten von einem Sachverständigen diagnostizierte Persönlichkeitsstörung habe sich nicht auf seine Schuldfähigkeit ausgewirkt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

V.Allen--TNT

Empfohlen

Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich

Wehrt sich ein Hund artgerecht gegen eine Provokation durch einen Menschen, ist das Tier laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz nicht als gefährlich einzustufen. Eine Frau habe einen Beißvorfall mutmaßlich selbst provoziert, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Es gab damit dem Eilantrag des Hundehalters recht. (Az.: 1 L 534/26.MZ)

Partnerin getötet: Elf Jahre Haft für 37-Jährigen in Niedersachsen

Weil er seine Partnerin tötete, hat das Landgericht im niedersächsischen Hildesheim einen 37-Jährigen zu einer elfjährigen Haftstrafe verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher am Dienstagabend mitteilte, wurde der Mann des Totschlags schuldig gesprochen. Zudem wurde er zur Zahlung von Hinterbliebenengeld in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Ebenso soll er den Hinterbliebenen alle entstandenen und zukünftigen Schäden aufgrund der Tat ersetzen.

Syrer in Rheinland-Pfalz wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat in Rheinland-Pfalz einen Syrer festnehmen lassen, der vor elf Jahren in Syrien drei Menschen erschossen haben soll. Ibrahim A. werden deshalb Kriegsverbrechen vorgeworfen, wie die Karlsruher Behörde am Mittwoch mitteilte. Er soll im syrischen Bürgerkrieg erst bei den staatlichen Streitkräften gewesen sein und sich dann einer oppositionellen Miliz angeschlossen haben.

Filmreifer Einsatz gegen Dieseldiebe: Lastwagenfahrer auf Motorhaube mitgenommen

In Nordrhein-Westfalen haben Dieseldiebe für fast 2000 Euro Diesel geklaut. Einen Lastwagenfahrer, der den Diebstahl bemerkte und die Männer aufhalten wollte, sprang auf die Motorhaube des Diebesautos und wurde filmreif von den Dieben mitgenommen, wie die Polizei in Soest am Mittwoch mitteilte. Der 44-jährige Mann konnte sich am Ende mit einem Sprung in einen Graben retten, die Diebe entkamen unerkannt.

Textgröße ändern: