The National Times - Abschleppfirma scheitert vor BGH mit Forderung nach 5000 Euro Standgebühr

Abschleppfirma scheitert vor BGH mit Forderung nach 5000 Euro Standgebühr


Abschleppfirma scheitert vor BGH mit Forderung nach 5000 Euro Standgebühr
Abschleppfirma scheitert vor BGH mit Forderung nach 5000 Euro Standgebühr / Foto: © AFP/Archiv

Obwohl ein abgeschlepptes Auto in Sachsen mehr als ein Jahr lang beim Abschleppunternehmen stand, bekommt dieses nur Standgebühren für fünf Tage. Die Gebühren dürften nur so lange erhoben werden, bis der Halter sein Auto zurückfordert, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Freitag. Im dem Streitfall hatte das Unternehmen das Auto zunächst nicht wieder zurückgegeben. (Az. V ZR 192/22)

Textgröße ändern:

Der Kläger hatte seiner Schwester das Auto geliehen. Die Frau parkte im Oktober 2020 unbefugt auf einem Privatgrundstück. Das Auto wurde abgeschleppt und beim Abschleppunternehmen abgestellt. Dieses schrieb den Halter nicht an - er fand aber nach wenigen Tagen selbst heraus, wo sein Auto stand, und forderte es zurück. Darauf reagierte das Unternehmen nicht.

Der Mann zog vor Gericht. Erst im Prozess forderte die Abschleppfirma, dass er die Kosten für das Abschleppen sowie eine Standgebühr von 15 Euro pro Tag zahlen solle. Bis zur Verhandlung vor dem Dresdner Landgericht stand der Wagen 329 Tage auf dem Gelände der Firma. Die geforderte Summe an Standgebühren stieg auf fast 5000 Euro.

Das Landgericht verurteilte das Abschleppunternehmen im Januar 2022 dazu, das Auto herauszugeben. Im Gegenzug sollte der Halter die knapp 5000 Euro plus Abschleppkosten bezahlen. Dagegen wehrte er sich vor dem Oberlandesgericht. Dieses entschied, dass er zwar für das Abschleppen bezahlen müsse. Eine Standgebühr dürfe das Unternehmen allerdings nur für fünf Tage erheben. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof nun bestätigt.

Zwar könnten für einen längeren Zeitraum Standgebühren verlangt werden, wenn der Halter nicht zahlen wolle, erklärte der BGH. In dem Fall aus Sachsen war die Lage aber anders. Hier reagierte das Abschleppunternehmen zunächst nicht und bot somit gar nicht erst ordnungsgemäß an, das Auto gegen eine Gebühr zurückzugeben.

M.A.Walters--TNT

Empfohlen

Partnerin getötet: Elf Jahre Haft für 37-Jährigen in Niedersachsen

Weil er seine Partnerin tötete, hat das Landgericht im niedersächsischen Hildesheim einen 37-Jährigen zu einer elfjährigen Haftstrafe verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher am Dienstagabend mitteilte, wurde der Mann des Totschlags schuldig gesprochen. Zudem wurde er zur Zahlung von Hinterbliebenengeld in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Ebenso soll er den Hinterbliebenen alle entstandenen und zukünftigen Schäden aufgrund der Tat ersetzen.

Syrer in Rheinland-Pfalz wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat in Rheinland-Pfalz einen Syrer festnehmen lassen, der vor elf Jahren in Syrien drei Menschen erschossen haben soll. Ibrahim A. werden deshalb Kriegsverbrechen vorgeworfen, wie die Karlsruher Behörde am Mittwoch mitteilte. Er soll im syrischen Bürgerkrieg erst bei den staatlichen Streitkräften gewesen sein und sich dann einer oppositionellen Miliz angeschlossen haben.

Filmreifer Einsatz gegen Dieseldiebe: Lastwagenfahrer auf Motorhaube mitgenommen

In Nordrhein-Westfalen haben Dieseldiebe für fast 2000 Euro Diesel geklaut. Einen Lastwagenfahrer, der den Diebstahl bemerkte und die Männer aufhalten wollte, sprang auf die Motorhaube des Diebesautos und wurde filmreif von den Dieben mitgenommen, wie die Polizei in Soest am Mittwoch mitteilte. Der 44-jährige Mann konnte sich am Ende mit einem Sprung in einen Graben retten, die Diebe entkamen unerkannt.

14 Festnahmen und 50 Millionen beschlagnahmt: Razzia gegen Banden

Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und Rockerbanden sind am Mittwoch mehr als tausend Einsatzkräfte gegen ein deutschland- und europaweit tätiges kriminelles Netzwerk vorgegangen. Bei den Razzien gegen insgesamt 71 Beschuldigte sollten 14 Haftbefehle vollstreckt und fast 50 Millionen Euro beschlagnahmt werden, teilte die federführende Staatsanwaltschaft Duisburg mit.

Textgröße ändern: