The National Times - Getötete Fünfjährige in Berliner Park: Mehrjährige Jugendstrafe für 20-Jährigen

Getötete Fünfjährige in Berliner Park: Mehrjährige Jugendstrafe für 20-Jährigen


Getötete Fünfjährige in Berliner Park: Mehrjährige Jugendstrafe für 20-Jährigen
Getötete Fünfjährige in Berliner Park: Mehrjährige Jugendstrafe für 20-Jährigen / Foto: © AFP/Archiv

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines fünfjährigen Mädchens in einem Park in Berlin ist ein 20-Jähriger zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Das Berliner Landgericht verhängte gegen den Mann am Dienstag wegen Totschlags eine Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

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Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte das ihm anvertraute Mädchen im Februar in einem Gebüsch des Bürgerparks Pankow mit sieben Messerstichen in Brust und Bauch getötet hatte. Das Kind sei binnen Minuten verblutet.

Am Tattag war die Mutter mit ihren Töchtern und dem Angeklagten auf einem Spielplatz in der Nähe des Parks. Sie vertraute dem Angeklagten das Mädchen und dessen drei Geschwister, wie schon zuvor bei anderen Gelegenheiten, vorübergehend an. Aus ungeklärten Gründen verließ der Mann der Kammer zufolge später den Spielplatz mit der Fünfjährigen und ging mit ihr in den nahen Bürgerpark.

Eine Passantin fand das Mädchen später leblos und mit Verletzungen in einem Gebüsch. Rettungskräfte versuchten noch, das Kind zu reanimieren, allerdings erfolglos. Der Angeklagte wurde kurz darauf festgenommen, seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Ein mutmaßliches Tatmesser wurde später in der Nähe des Tatorts gefunden. Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Auch das Motiv konnte im Prozess nicht geklärt werden.

Die Kammer schloss aufgrund einer Intelligenzminderung und weiterer Persönlichkeitsmerkmale des Angeklagten nicht aus, dass dieser zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig gewesen sein könnte. Dies könne aber nicht gesichert festgestellt werden, so dass eine der Voraussetzungen für die von der Staatsanwaltschaft geforderte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus fehle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

F.Lim--TNT

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