The National Times - Im Iran inhaftierter Franzose zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt

Im Iran inhaftierter Franzose zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt


Im Iran inhaftierter Franzose zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt
Im Iran inhaftierter Franzose zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt

Der wegen Spionagevorwürfen im Iran inhaftierte Franzose Benjamin Brière ist von einem Revolutionsgericht zu acht Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Neben "Spionage" wurde dem 36-Jährigen "Propaganda" gegen die iranische Führung vorgeworfen, wie sein Anwalt Philippe Valent am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP sagte. Paris bezeichnete das Urteil als "inakzeptabel".

Textgröße ändern:

Brière habe keinen fairen Prozess vor unparteiischen Richtern erhalten, kritisierte sein Anwalt Valent. "Er hatte kein Recht auf Verteidigung, keinen Zugang zu den Anklagepunkten und keine Möglichkeit, eine Verteidigung vorzubereiten und vorzutragen."

Die Familie appelliere an die französischen Behörden, sich für eine Rückführung Brières nach Frankreich einzusetzen. Das Außenministerium in Paris bezeichnete die Verurteilung, "die sich durch nichts begründen lässt", als "inakzeptabel". Brière werde dagegen in Berufung gehen.

Der 36-Jährige war nach Angaben seiner Familie im Frühjahr 2020 als Tourist mit einem umgebauten Camper-Van im Iran unterwegs, als ihm das "Fotografieren verbotener Gebiete" zum Vorwurf gemacht wurde. Er habe mit einer Drohne Aufnahmen in einem Naturschutzpark gemacht. Brière wird im Wakilabad-Gefängnis in Maschhad im Nordosten Irans festgehalten.

Die Schwester des Inhaftierten, Blandine Brière, bezeichnete ihren Bruder als "politische Geisel". "Es ist klar, dass dies ein politischer Prozess ist, der für den Iran nützlich ist und eine Botschaft an die französische Regierung sendet", sagte sie zu AFP.

Ende Dezember hatte Blandine Brière mitgeteilt, ihr Bruder sei in den Hungerstreik getreten, um gegen die Haftbedingungen zu protestierten. Sein Anwalt Valent zeigte sich am Dienstag alarmiert über den schlechten Gesundheitszustand seines Mandanten.

Im Iran werden mehr als ein Dutzend westliche Staatsbürger festgehalten. Die meisten von ihnen verfügen über eine doppelte Staatsbürgerschaft. In den vergangenen Jahren hat der Iran mehrfach Häftlinge mit anderen Staaten ausgetauscht. Brière ist der einzige bekannte westliche Häftling, der im Iran einsitzt und keinen iranischen Pass hat.

R.Campbell--TNT

Empfohlen

Gefesselten Gefangenen getreten: Pensionierter Beamter verliert Ruhestandsgehalt

Wegen eines mutwilligen körperlichen Angriffs auf einen gefesselten Gefangenen hat ein pensionierter Justizbeamter aus Niedersachsen sein Ruhegehalt verloren. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erkannte es ihm nach eigenen Angaben vom Donnerstag ab. Es verwies dabei unter anderem auf die "zentrale Bedeutung der Pflicht eines Justizvollzugsbeamten, die dienstlichen Befugnisse zur legalen Gewaltanwendung gegenüber Strafgefangenen nicht zu missbrauchen und zu ihren Lasten keine Straftaten zu begehen". Die Entscheidung ist demnach rechtskräftig.

Mehr als drei Jahre Haft wegen Schwarzarbeit in großem Stil in München

Das Landgericht München I hat einen 35-Jährigen wegen Schwarzarbeit im großen Stil zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Er soll zudem rund 1,2 Millionen Euro an Taterträgen zurückzahlen.

Angriff an Berliner Holocaust-Mahnmal: Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Die Bundesanwaltschaft hat eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Attentäter vom Berliner Holocaust-Mahnmal gefordert. Zudem beantragte sie in dem Verfahren gegen den 20-Jährigen am Donnerstag vor dem Berliner Kammergericht die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Nebenklage beantragte die Anwendung von Jugendstrafrecht, ohne einen konkreten Antrag zur Strafhöhe zu stellen. Die Verteidigung plädierte auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren.

Urteil aus Hessen: KI darf nicht bei Universitätsprüfungen eingesetzt werden

Künstliche Intelligenz (KI) darf bei Universitätsprüfungen in Hessen nicht eingesetzt werden. Dass zwei Studierende deswegen von der Wiederholung der Prüfung ausgeschlossen wurden, war rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht Kassel am Donnerstag mitteilte. Es wies die Klagen der Studierenden ab. (Az.: 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS)

Textgröße ändern: