The National Times - Im Iran inhaftierter Franzose zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt

Im Iran inhaftierter Franzose zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt


Im Iran inhaftierter Franzose zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt
Im Iran inhaftierter Franzose zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt

Der wegen Spionagevorwürfen im Iran inhaftierte Franzose Benjamin Brière ist von einem Revolutionsgericht zu acht Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Neben "Spionage" wurde dem 36-Jährigen "Propaganda" gegen die iranische Führung vorgeworfen, wie sein Anwalt Philippe Valent am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP sagte. Paris bezeichnete das Urteil als "inakzeptabel".

Textgröße ändern:

Brière habe keinen fairen Prozess vor unparteiischen Richtern erhalten, kritisierte sein Anwalt Valent. "Er hatte kein Recht auf Verteidigung, keinen Zugang zu den Anklagepunkten und keine Möglichkeit, eine Verteidigung vorzubereiten und vorzutragen."

Die Familie appelliere an die französischen Behörden, sich für eine Rückführung Brières nach Frankreich einzusetzen. Das Außenministerium in Paris bezeichnete die Verurteilung, "die sich durch nichts begründen lässt", als "inakzeptabel". Brière werde dagegen in Berufung gehen.

Der 36-Jährige war nach Angaben seiner Familie im Frühjahr 2020 als Tourist mit einem umgebauten Camper-Van im Iran unterwegs, als ihm das "Fotografieren verbotener Gebiete" zum Vorwurf gemacht wurde. Er habe mit einer Drohne Aufnahmen in einem Naturschutzpark gemacht. Brière wird im Wakilabad-Gefängnis in Maschhad im Nordosten Irans festgehalten.

Die Schwester des Inhaftierten, Blandine Brière, bezeichnete ihren Bruder als "politische Geisel". "Es ist klar, dass dies ein politischer Prozess ist, der für den Iran nützlich ist und eine Botschaft an die französische Regierung sendet", sagte sie zu AFP.

Ende Dezember hatte Blandine Brière mitgeteilt, ihr Bruder sei in den Hungerstreik getreten, um gegen die Haftbedingungen zu protestierten. Sein Anwalt Valent zeigte sich am Dienstag alarmiert über den schlechten Gesundheitszustand seines Mandanten.

Im Iran werden mehr als ein Dutzend westliche Staatsbürger festgehalten. Die meisten von ihnen verfügen über eine doppelte Staatsbürgerschaft. In den vergangenen Jahren hat der Iran mehrfach Häftlinge mit anderen Staaten ausgetauscht. Brière ist der einzige bekannte westliche Häftling, der im Iran einsitzt und keinen iranischen Pass hat.

R.Campbell--TNT

Empfohlen

Umweltkriminalität soll künftig härter bestraft werden können

Gravierende Fälle von Umweltkriminalität sollen künftig härter bestraft werden können. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum besseren strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Neben höheren Straßmaßen bei schweren Fällen von Umweltkriminalität sollen die Strafverfolgungsbehörden mehr Ermittlungsbefugnisse erhalten. Sie sollen erstmals auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung zurückgreifen können. Auch sollen die Vorschriften für Geldbußen gegen Unternehmen verschärft werden.

Supreme Court: Zuschnitt der Wahlkreise in US-Bundesstaat Louisiana verfassungswidrig

In einem wegweisenden Urteil hat das mehrheitlich konservativ besetzte Oberste Gericht der USA den Zuschnitt der Wahlkreise im südlichen US-Bundesstaat Louisiana für ungültig erklärt und der Berücksichtigung ethnischer Kriterien beim Zuschnitt von Wahlkreisen Grenzen gesetzt. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass ein historisches Wahlrechtsgesetz, das die Gleichstellung von Minderheiten bei Wahlen sicherstellen sollte, Louisiana nicht dazu verpflichte, einen zweiten, mehrheitlich afroamerikanischen Wahlbezirk zu schaffen.

Schläge bei Festnahme: Hessischer Polizist verliert Beamtenstatus

Weil er einen mutmaßlichen Einbrecher bei der Festnahme schlug und anschließend fälschlicherweise anzeigte, hat ein hessischer Polizist seinen Beamtenstatus verloren. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte.

Urteil: Erzwungene Umsiedlung bei Bodenreform gilt nicht als Zersetzungsmaßnahme

Die Vertreibung von Haus und Hof im Rahmen der sogenannten Bodenreform nach dem Krieg in der sowjetischen Besatzungszone gilt rechtlich nicht als Zersetzungsmaßnahme. Ein betroffener Kläger bekommt keine 1500 Euro als Rehabilitierung, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Es gab damit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Recht. (Az. 8 C 7.25)

Textgröße ändern: