The National Times - Einzige muslimische Kita in Rheinland-Pfalz bleibt geschlossen

Einzige muslimische Kita in Rheinland-Pfalz bleibt geschlossen


Einzige muslimische Kita in Rheinland-Pfalz bleibt geschlossen
Einzige muslimische Kita in Rheinland-Pfalz bleibt geschlossen

Der Al-Nur-Kindergarten in Mainz bleibt geschlossen. Der Widerruf der Betriebserlaubnis durch das Landesamt für Soziales sei rechtmäßig, erklärte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz am Dienstag. Das Amt sah eine mögliche Kindeswohlgefährdung, der Trägerverein pflege eine enge Verbindung zur Muslimbruderschaft und eine erhebliche Nähe zu salafistischen Bewegungen.

Textgröße ändern:

Als der Arab-Nil-Rhein-Verein 2008 die Betriebserlaubnis für den Kindergarten erhielt, bekam er die Auflage, die dort betreuten Kinder regelmäßig mit Kindern aus anderen Kitas und Religionsgemeinschaften zusammenkommen zu lassen. Da er diesen Auflagen nicht oder nur wenig nachgekommen sei, widerrief das Amt 2019 die Betriebserlaubnis.

Der Trägerverein reichte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Mainz ein, den dieses ablehnte. Die Beschwerde dagegen wies das Oberverwaltungsgericht im Jahr 2019 ab. Es bestehe die konkrete Gefahr, dass die gesellschaftliche Integration der Kinder erschwert werde, begründete es seine Entscheidung. Der Antragsteller habe massiv gegen die Auflagen verstoßen. Von regelmäßigen Aktivitäten mit anderen Kindergärten könne keine Rede sein.

Die Gefährdung des Kindeswohls werde außerdem durch den Umgang des Trägervereins mit Menschen, Schriften und Institutionen aus dem islamistischen Umfeld verstärkt, hieß es weiter. So befinde sich die Kita im selben Gebäude wie eine Moschee, in der Islamisten aufgetreten seien. Das Verwaltungsgericht entschied nach dem Eilverfahren auch in der Hauptsache gegen den Trägerverein. Dieses Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht nun bestätigt. Die Al-Nur-Kita war seit ihrer Eröffnung 1009 die einzige muslimische Kita in Rheinland-Pfalz.

E.Reid--TNT

Empfohlen

Anklage wegen Doppelmords aus Rache an zwei Männern in Hessen erhoben

Wegen eines mutmaßlichen Doppelmords aus Rache an zwei Männern in Hessen hat die Staatsanwaltschaft Gießen Anklage gegen einen 29-Jährigen erhoben. Ihm wird vorgeworfen, die 28 und 59 Jahre alten Opfer am 19. April in Bad Nauheim heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erschossen zu haben, was er kurz nach seiner Festnahme einräumte, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Sein ebenfalls angeklagter 36-jähriger Bruder soll hierzu Beihilfe geleistet haben, was dieser bestreitet.

Rechtsstreit um Interviewäußerung: AfD klagt erfolgreich gegen Verfassungsschutzchef

Mit einer öffentlichen Äußerung zu mutmaßlich nicht vorhandener politischer Programmatik der AfD hat der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes einem Urteil zufolge gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Das Gebot werde verletzt, wenn ein Behördenvertreter das Parteiprogramm "inhaltlich bewertet", entschied das Verwaltungsgericht Weimar am Donnerstag in einem von der Thüringer AfD angestrengten Prozess gegen Verfassungsschutzchef Stephan Kramer. Das habe dieser im entsprechenden Zitat jedoch getan. (Az. 8 K 1271/23 We)

Anlagebetrug: 65-Jähriger in Bayern um 300.000 Euro gebracht

Anlagebetrüger haben einen 65-Jährigen in Bayern um 300.000 Euro gebracht. Der Rentner aus Marktoberdorf wurde vor rund drei Wochen über eine Social-Media-Plattform auf eine Werbeanzeige aufmerksam, die extreme Gewinne durch Handeln mit Kryptowährungen versprach, wie die Polizei in Kempten am Donnerstag mitteilte. Er klickte auf den Link, gab seine E-Mail-Adresse an und wurde daraufhin von einem Unbekannten kontaktiert.

EuGH: Polens Verfassungsgericht hat gegen EU-Recht verstoßen und ist nicht unabhängig

Im Streit um die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Haltung der EU-Kommission bestätigt: Das polnische Verfassungsgericht verstieß mit zwei Urteilen von 2021 gegen EU-Recht, wie der EuGH in Luxemburg am Donnerstag erklärte. Das polnische Gericht hatte damals - noch zu Zeiten der Regierung der nationalkonservativen PiS-Partei - den Vorrang des EU-Rechts vor der nationalen Rechtsprechung angezweifelt.

Textgröße ändern: