The National Times - Einzige muslimische Kita in Rheinland-Pfalz bleibt geschlossen

Einzige muslimische Kita in Rheinland-Pfalz bleibt geschlossen


Einzige muslimische Kita in Rheinland-Pfalz bleibt geschlossen
Einzige muslimische Kita in Rheinland-Pfalz bleibt geschlossen

Der Al-Nur-Kindergarten in Mainz bleibt geschlossen. Der Widerruf der Betriebserlaubnis durch das Landesamt für Soziales sei rechtmäßig, erklärte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz am Dienstag. Das Amt sah eine mögliche Kindeswohlgefährdung, der Trägerverein pflege eine enge Verbindung zur Muslimbruderschaft und eine erhebliche Nähe zu salafistischen Bewegungen.

Textgröße ändern:

Als der Arab-Nil-Rhein-Verein 2008 die Betriebserlaubnis für den Kindergarten erhielt, bekam er die Auflage, die dort betreuten Kinder regelmäßig mit Kindern aus anderen Kitas und Religionsgemeinschaften zusammenkommen zu lassen. Da er diesen Auflagen nicht oder nur wenig nachgekommen sei, widerrief das Amt 2019 die Betriebserlaubnis.

Der Trägerverein reichte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Mainz ein, den dieses ablehnte. Die Beschwerde dagegen wies das Oberverwaltungsgericht im Jahr 2019 ab. Es bestehe die konkrete Gefahr, dass die gesellschaftliche Integration der Kinder erschwert werde, begründete es seine Entscheidung. Der Antragsteller habe massiv gegen die Auflagen verstoßen. Von regelmäßigen Aktivitäten mit anderen Kindergärten könne keine Rede sein.

Die Gefährdung des Kindeswohls werde außerdem durch den Umgang des Trägervereins mit Menschen, Schriften und Institutionen aus dem islamistischen Umfeld verstärkt, hieß es weiter. So befinde sich die Kita im selben Gebäude wie eine Moschee, in der Islamisten aufgetreten seien. Das Verwaltungsgericht entschied nach dem Eilverfahren auch in der Hauptsache gegen den Trägerverein. Dieses Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht nun bestätigt. Die Al-Nur-Kita war seit ihrer Eröffnung 1009 die einzige muslimische Kita in Rheinland-Pfalz.

E.Reid--TNT

Empfohlen

OLG: Bericht in deutscher Zeitung über Fürst Albert II. von Monaco nicht rechtens

Die Berichterstattung in einer deutschen Zeitung über einen Badeurlaub von Fürst Albert II. von Monaco und seiner Familie ist einem Urteil zufolge nicht rechtens gewesen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main bestätigte Ende November 2025 ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Frankfurt vom Oktober 2024, wie das OLG in der hessischen Stadt am Mittwoch mitteilte.

Gericht: Weiter keine Touren mit E-Scootern durch Weinberge von Bad Dürkheim

Durch die Weinberge in Bad Dürkheim werden weiter keine Touren mit E-Scootern führen. Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz wies nach Angaben vom Mittwoch die Beschwerde eines Unternehmers zurück, der solche Touren anbieten wollte. Er muss sich demnach das Verbot der Stadt halten.

Angeblich schwer kranke Tochter: Betrüger bringen Ehepaar um sechsstellige Summe

Mit einer vorgegaukelten Geschichte über eine schwere Erkrankung der Tochter haben Betrüger ein Ehepaar im bayerischen Kelheim um mehr als hunderttausend Euro gebracht. Ein Unbekannter rief am Dienstag auf dem Festnetz des Paars an und gab sich gegenüber der Ehefrau als Arzt einer nahen Klinik aus, wie die Polizei am Mittwoch in Straubing mitteilte.

Lastwagen verliert hunderte Kisten Bier auf Bundesstraße in Baden-Württemberg

Mehrere hundert Kisten Bier hat ein Lastwagen auf einer Bundesstraße in Baden-Württemberg verloren. Mehr als ein Dutzend Paletten mit rund 650 vollen Bierkisten rutschte am Mittwochmorgen in einer Kurve bei Feldberg-Altglashütten von der Ladefläche, wie die Polizei in Freiburg mitteilte. Ersten Erkenntnissen zufolge waren sie nicht ausreichend gesichert.

Textgröße ändern: