The National Times - Einzige muslimische Kita in Rheinland-Pfalz bleibt geschlossen

Einzige muslimische Kita in Rheinland-Pfalz bleibt geschlossen


Einzige muslimische Kita in Rheinland-Pfalz bleibt geschlossen
Einzige muslimische Kita in Rheinland-Pfalz bleibt geschlossen

Der Al-Nur-Kindergarten in Mainz bleibt geschlossen. Der Widerruf der Betriebserlaubnis durch das Landesamt für Soziales sei rechtmäßig, erklärte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz am Dienstag. Das Amt sah eine mögliche Kindeswohlgefährdung, der Trägerverein pflege eine enge Verbindung zur Muslimbruderschaft und eine erhebliche Nähe zu salafistischen Bewegungen.

Textgröße ändern:

Als der Arab-Nil-Rhein-Verein 2008 die Betriebserlaubnis für den Kindergarten erhielt, bekam er die Auflage, die dort betreuten Kinder regelmäßig mit Kindern aus anderen Kitas und Religionsgemeinschaften zusammenkommen zu lassen. Da er diesen Auflagen nicht oder nur wenig nachgekommen sei, widerrief das Amt 2019 die Betriebserlaubnis.

Der Trägerverein reichte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Mainz ein, den dieses ablehnte. Die Beschwerde dagegen wies das Oberverwaltungsgericht im Jahr 2019 ab. Es bestehe die konkrete Gefahr, dass die gesellschaftliche Integration der Kinder erschwert werde, begründete es seine Entscheidung. Der Antragsteller habe massiv gegen die Auflagen verstoßen. Von regelmäßigen Aktivitäten mit anderen Kindergärten könne keine Rede sein.

Die Gefährdung des Kindeswohls werde außerdem durch den Umgang des Trägervereins mit Menschen, Schriften und Institutionen aus dem islamistischen Umfeld verstärkt, hieß es weiter. So befinde sich die Kita im selben Gebäude wie eine Moschee, in der Islamisten aufgetreten seien. Das Verwaltungsgericht entschied nach dem Eilverfahren auch in der Hauptsache gegen den Trägerverein. Dieses Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht nun bestätigt. Die Al-Nur-Kita war seit ihrer Eröffnung 1009 die einzige muslimische Kita in Rheinland-Pfalz.

E.Reid--TNT

Empfohlen

Trump-Regierung will Todesstrafe ausweiten und Erschießungskommandos zulassen

Das US-Justizministerium will die Todesstrafe für Schwerverbrechen auf Bundesebene ausweiten und dafür die Hinrichtungsmethoden unter anderem um Erschießungskommandos erweitern. "Die vorherige Regierung ist ihrer Pflicht, das amerikanische Volk zu schützen, nicht nachgekommen, indem sie sich weigerte, die Höchststrafe gegen die gefährlichsten Verbrecher, darunter Terroristen, Kindermörder und Polizistenmörder zu verhängen", erklärte Justizminister Todd Blanche am Freitag.

US-Staatsanwältin stellt Ermittlungen gegen Notenbankchef Powell ein

Die US-Justiz hat die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Notenbankchef Jerome Powell eingestellt und damit den Weg für die Ernennung eines Nachfolgers freigemacht. Staatsanwältin Jeanine Pirro erklärte am Freitag in Onlinediensten, statt der Justiz werde nun die interne Aufsicht der Federal Reserve (Fed) die Kosten für die Renovierung des Notenbankgebäudes untersuchen. Dementsprechend habe sie angewiesen, die Ermittlungen gegen Powell nun einzustellen.

Signal-Hack: Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Spionageverdachts

Wegen der Angriffswelle auf Nutzer des Messengerdienstes Signal aus Politik, Behörden und Medien ermittelt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Es gehe um den Anfangsverdacht der Spionage, sagte eine Sprecherin der Karlsruher Behörde am Freitag. Demnach wurden die Ermittlungen schon im Februar eingeleitet, als deutsche Sicherheitsbehörden erstmals öffentlich vor den Angriffen gewarnt hatten.

Bröckelnde Balkone: Eigentümergemeinschaft muss Sanierung veranlassen

Wenn Balkone am Mehrfamilienhaus dringend saniert werden müssen, muss die Eigentümergemeinschaft aktiv werden und die Renovierungen veranlassen. Das gilt auch dann, wenn eigentlich die einzelnen Wohnungseigentümer zuständig sind, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Es ging um einen Streit von der Ostsee: An der Appartementanlage fielen bereits Teile von den bröckelnden Balkonen, die Grünfläche am Haus musste gesperrt werden. (Az. V ZR 102/24)

Textgröße ändern: