The National Times - Bundeskartellamt erteilt Finanzierungskonzept von Milcherzeugern eine Absage

Bundeskartellamt erteilt Finanzierungskonzept von Milcherzeugern eine Absage


Bundeskartellamt erteilt Finanzierungskonzept von Milcherzeugern eine Absage
Bundeskartellamt erteilt Finanzierungskonzept von Milcherzeugern eine Absage

Das Bundeskartellamt hat einem Vorschlag der deutschen Milcherzeuger für ein Finanzierungskonzept zu Gunsten der Landwirte eine Absage erteilt. Das Finanzierungsmodell sei "kartellrechtlich nicht zulässig", erklärte das Bundeskartellamt am Dienstag. Der von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) moderierte Agrardialog hatte sich mit einem Vorschlag an das Kartellamt gewandt, der eine Ausrichtung des Milchpreises an den Produktionskosten und somit den Ausgangspunkt für einheitliche Aufschläge auf den Milchpreis vorsah.

Textgröße ändern:

"Im Kern geht es um die Verabredung von Preisaufschlägen, die über die Lieferkette bis zum Milchregal durchgereicht werden", erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Zwar seien Gemeinwohlziele wie Nachhaltigkeit anerkannt und könnten bestimmte Vereinbarungen zwischen Erzeugern rechtfertigen. "Das wirtschaftliche Interesse an einem höheren Einkommensniveau" könne aber keine Freistellung einer Vereinbarung über Verbraucherpreise rechtfertigen, erklärte Mundt weiter.

Das Modell des Agrardialogs hatte demnach vorgesehen, die Produktionskosten für Rohmilch branchenweit zu erheben. Diese Kosten sollten dann in einen einheitlichen Aufschlag auf den Milch-Grundpreis umgerechnet werden. Der Agrardialog argumentierte, dass so ein branchenweiter Beitrag zur Transformation der Landwirtschaft erbracht werden könne.

Konkrete Kriterien für eine nachhaltige Produktion seien aber nicht Teil des Vorschlags gewesen, kritisierte das Bundeskartellamt. Außerdem wäre das vorgestellte Modell "auf eine flächendeckende Erhöhung der Milchpreise hinausgelaufen".

"Grundsätzlich ermuntern und unterstützen wir landwirtschaftliche Erzeuger, die mit Kooperationen ihre Position stärken wollen oder Nachhaltigkeitsziele verfolgen", erklärte Mundt weiter. "Wenn hingegen Preisbestandteile abgesprochen werden, sind die Grenzen des Kartellrechts klar überschritten."

P.Johnston--TNT

Empfohlen

Brände in Ferienregionen in Kroatien und Griechenland: Mehr als 2000 Menschen evakuiert

In Kroatien und Griechenland haben Waldbrände hunderte Touristen in die Flucht getrieben. An der kroatischen Adriaküste mussten insgesamt mehr als 2000 Menschen vor den Flammen in Sicherheit gebracht werden, wie die Behörden am Freitag mitteilten. Mindestens 40 Menschen wurden verletzt, im Ferienort Lokva Rogoznica gingen Häuser in Flammen auf. In Griechenland mussten in der Urlaubsregion Chalkidiki fast 500 Touristen in einer dramatischen Rettungsaktion über das Meer evakuiert werden.

AfD-Wahlhelfer in Berlin attackiert

In Berlin sind Wahlhelfer der AfD angegriffen worden. Die drei Männer waren am Donnerstagabend im Stadtteil Moabit dabei, Plakate aufzuhängen, als sie von zwei 28-Jährigen und einem 30-Jährigen verbal attackiert und beleidigt wurden, wie die Polizei am Freitag mitteilte. Einer der 28-Jährigen soll gegen einen Bollerwagen der Wahlhelfer getreten sowie Plakate und Kabelbinder entwendet haben.

Waldbrände in Kroatien und Griechenland: Mehr als 2000 Menschen evakuiert

Waldbrände an der Adriaküste Kroatiens haben mehr als 2000 Menschen aus ihren Häusern und Ferienwohnungen vertrieben und mindestens 36 Menschen verletzt. Die Flammen zerstörten hunderte Hektar in der Nähe des Ferienorts Lokva Rogoznica, bevor die Feuerwehr am Freitagmorgen erste Zeichen der Entspannung gab. Auch in Griechenland brannte es, in der Urlaubsregion Chalkidiki mussten fast 500 Touristen über das Meer evakuiert werden.

Mordurteil gegen früheren Stasi-Mitarbeiter wird im Dezember vom BGH geprüft

Fast 53 Jahre nach der Tötung eines Manns an einem Berliner Grenzübergang wird das erste Mordurteil gegen einen früheren Stasi-Mitarbeiter vom Bundesgerichtshof überprüft. Der BGH kündigte am Freitag in Karlsruhe eine Verhandlung für den 7. Dezember an. Der Angeklagte geht demnach gegen das Urteil des Berliner Landgerichts vom Oktober 2024 vor. (Az. 5 StR 397/25)

Textgröße ändern: