The National Times - Bundeskartellamt erteilt Finanzierungskonzept von Milcherzeugern eine Absage

Bundeskartellamt erteilt Finanzierungskonzept von Milcherzeugern eine Absage


Bundeskartellamt erteilt Finanzierungskonzept von Milcherzeugern eine Absage
Bundeskartellamt erteilt Finanzierungskonzept von Milcherzeugern eine Absage

Das Bundeskartellamt hat einem Vorschlag der deutschen Milcherzeuger für ein Finanzierungskonzept zu Gunsten der Landwirte eine Absage erteilt. Das Finanzierungsmodell sei "kartellrechtlich nicht zulässig", erklärte das Bundeskartellamt am Dienstag. Der von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) moderierte Agrardialog hatte sich mit einem Vorschlag an das Kartellamt gewandt, der eine Ausrichtung des Milchpreises an den Produktionskosten und somit den Ausgangspunkt für einheitliche Aufschläge auf den Milchpreis vorsah.

Textgröße ändern:

"Im Kern geht es um die Verabredung von Preisaufschlägen, die über die Lieferkette bis zum Milchregal durchgereicht werden", erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Zwar seien Gemeinwohlziele wie Nachhaltigkeit anerkannt und könnten bestimmte Vereinbarungen zwischen Erzeugern rechtfertigen. "Das wirtschaftliche Interesse an einem höheren Einkommensniveau" könne aber keine Freistellung einer Vereinbarung über Verbraucherpreise rechtfertigen, erklärte Mundt weiter.

Das Modell des Agrardialogs hatte demnach vorgesehen, die Produktionskosten für Rohmilch branchenweit zu erheben. Diese Kosten sollten dann in einen einheitlichen Aufschlag auf den Milch-Grundpreis umgerechnet werden. Der Agrardialog argumentierte, dass so ein branchenweiter Beitrag zur Transformation der Landwirtschaft erbracht werden könne.

Konkrete Kriterien für eine nachhaltige Produktion seien aber nicht Teil des Vorschlags gewesen, kritisierte das Bundeskartellamt. Außerdem wäre das vorgestellte Modell "auf eine flächendeckende Erhöhung der Milchpreise hinausgelaufen".

"Grundsätzlich ermuntern und unterstützen wir landwirtschaftliche Erzeuger, die mit Kooperationen ihre Position stärken wollen oder Nachhaltigkeitsziele verfolgen", erklärte Mundt weiter. "Wenn hingegen Preisbestandteile abgesprochen werden, sind die Grenzen des Kartellrechts klar überschritten."

P.Johnston--TNT

Empfohlen

Prozess zum tödlichen Einsturz der Morandi-Brücke in Genua geht zu Ende

Fast acht Jahre nach dem tödlichen Einsturz der Morandi-Autobahnbrücke im norditalienischen Genua steht der Abschluss des Mammut-Prozesses bevor. Nach dem mehrjährigen Verfahren kündigte das Gericht in Genua am Donnerstag an, seine Urteile zu dem Unglück mit 43 Todesopfern am Nachmittag zu verkünden. Der Großteil der fast 60 Angeklagten erschien dazu nicht vor Gericht. Eine Vertreterin der Opfer-Angehörigen kritisierte das vollständige Fehlen von Schuldeingeständnissen in dem Prozess.

Nach Fund von totem Mann in Hamburger Wald: Zusammenhang mit Arbeitsunfall

Nach dem Fund eines Toten in einem Hamburger Wald vor rund vier Wochen gibt es Ermittlern zufolge wohl einen Zusammenhang zu einem tödlichen Arbeitsunfall. Es wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, wie die Polizei in der Hansestadt am Donnerstag mitteilte. Demnach hatte sich der Unfall Anfang Juni auf einer Baustelle im Stadtteil Wilhelmsburg ereignet. Ein 27-Jähriger erlitt bei Abrissarbeiten tödliche Verletzungen.

AfD-Veranstaltung: Empörung nach Äußerungen von Kabarettist Steimle zu Merz

Äußerungen des Kabarettisten Uwe Steimle über ein mögliches Attentat auf Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sorgen für Empörung. Bei einer AfD-Veranstaltung in Sachsen-Anhalt hatte Steimle in Anspielung auf den Hitler-Attentäter Claus Schenk Graf von Stauffenberg und mit Blick auf Merz gesagt: "Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?" Stauffenbergs Enkel warf dem Schauspieler in der "Bild"-Zeitung von Donnerstag "Geschichtsklitterung par excellence" vor. Kritik kam auch aus den Reihen der AfD.

EuGH: Google muss womöglich für Youtube-Videos von Geschäftspartner haften

Google kann in Italien womöglich für Youtube-Videos mit Glücksspielwerbung haftbar gemacht werden, die ein Geschäftspartner hochlud. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Das italienische Gericht muss aber prüfen, ob Google die Inhalte der Videos kannte. (Az. C-421/24)

Textgröße ändern: