The National Times - Bundeskartellamt erteilt Finanzierungskonzept von Milcherzeugern eine Absage

Bundeskartellamt erteilt Finanzierungskonzept von Milcherzeugern eine Absage


Bundeskartellamt erteilt Finanzierungskonzept von Milcherzeugern eine Absage
Bundeskartellamt erteilt Finanzierungskonzept von Milcherzeugern eine Absage

Das Bundeskartellamt hat einem Vorschlag der deutschen Milcherzeuger für ein Finanzierungskonzept zu Gunsten der Landwirte eine Absage erteilt. Das Finanzierungsmodell sei "kartellrechtlich nicht zulässig", erklärte das Bundeskartellamt am Dienstag. Der von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) moderierte Agrardialog hatte sich mit einem Vorschlag an das Kartellamt gewandt, der eine Ausrichtung des Milchpreises an den Produktionskosten und somit den Ausgangspunkt für einheitliche Aufschläge auf den Milchpreis vorsah.

Textgröße ändern:

"Im Kern geht es um die Verabredung von Preisaufschlägen, die über die Lieferkette bis zum Milchregal durchgereicht werden", erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Zwar seien Gemeinwohlziele wie Nachhaltigkeit anerkannt und könnten bestimmte Vereinbarungen zwischen Erzeugern rechtfertigen. "Das wirtschaftliche Interesse an einem höheren Einkommensniveau" könne aber keine Freistellung einer Vereinbarung über Verbraucherpreise rechtfertigen, erklärte Mundt weiter.

Das Modell des Agrardialogs hatte demnach vorgesehen, die Produktionskosten für Rohmilch branchenweit zu erheben. Diese Kosten sollten dann in einen einheitlichen Aufschlag auf den Milch-Grundpreis umgerechnet werden. Der Agrardialog argumentierte, dass so ein branchenweiter Beitrag zur Transformation der Landwirtschaft erbracht werden könne.

Konkrete Kriterien für eine nachhaltige Produktion seien aber nicht Teil des Vorschlags gewesen, kritisierte das Bundeskartellamt. Außerdem wäre das vorgestellte Modell "auf eine flächendeckende Erhöhung der Milchpreise hinausgelaufen".

"Grundsätzlich ermuntern und unterstützen wir landwirtschaftliche Erzeuger, die mit Kooperationen ihre Position stärken wollen oder Nachhaltigkeitsziele verfolgen", erklärte Mundt weiter. "Wenn hingegen Preisbestandteile abgesprochen werden, sind die Grenzen des Kartellrechts klar überschritten."

P.Johnston--TNT

Empfohlen

EuGH: EU-Staaten dürfen bei Verdacht auf Scheinehe im Nachhinein ermitteln

EU-Staaten dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Nachhinein gegen aus Drittstaaten eingebürgerte Menschen ermitteln, wenn die Staatsangehörigkeit nach Einschätzung der Behörden durch eine Scheinehe erworben wurde. Zudem dürfen die Behörden auch den eigentlichen Betrug feststellen und Rechte zurücknehmen, wie der EuGH in Luxemburg am Donnerstag urteilte.

Zehnjähriger fährt mit Auto durch Ludwigsburg - kann aber nicht bremsen

Bremsen konnte er noch nicht: Ein Zehnjähriger ist nachts mit einem Auto durch Ludwigsburg gefahren und hat dabei erhebliche Blechschäden verursacht. Eine Streifenwagenbesatzung entdeckte den Jungen am späten Mittwochabend nach mehreren Zeugenhinweisen, wie die Polizei in der baden-württembergischen Stadt am Donnerstag mitteilte. Bereits beim Ausparken hatte er demnach zwei Autos beschädigt und anschließend Unfallflucht begangen.

Gefechte in Somalias Hauptstadt vor geplanten Protesten gegen den Präsidenten

Vor geplanten Protesten der Opposition gegen Somalias Präsident Hassan Sheikh Mohamud ist es in der Hauptstadt Mogadischu zu Gefechten gekommen. Nach Schusswechseln stieg am Donnerstag Rauch über der Stadt auf, wie Reporter der Nachrichtenagentur AFP berichteten. Die Polizei ging nach eigenen Angaben in einem großangelegten Einsatz gegen "schwer bewaffnete Milizen" vor, die in einigen Vierteln der Stadt Mörserangriffe ausgeführt hätten.

Möglicherweise Plädoyers in Prozess um Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt

Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten könnten am Donnerstag (09.30 Uhr) am Landgericht in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts die Plädoyers beginnen. Zunächst wird laut einem Gerichtssprecher aber noch über Beweisanträge entschieden. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft dem Angeklagten Taleb A. sechsfachen Mord und versuchten Mord in 338 Fällen vor. Ein Urteil wird für Donnerstag noch nicht erwartet - für die Plädoyers könnten mehrere Tage gebraucht werden.

Textgröße ändern: