The National Times - Bundeskartellamt erteilt Finanzierungskonzept von Milcherzeugern eine Absage

Bundeskartellamt erteilt Finanzierungskonzept von Milcherzeugern eine Absage


Bundeskartellamt erteilt Finanzierungskonzept von Milcherzeugern eine Absage
Bundeskartellamt erteilt Finanzierungskonzept von Milcherzeugern eine Absage

Das Bundeskartellamt hat einem Vorschlag der deutschen Milcherzeuger für ein Finanzierungskonzept zu Gunsten der Landwirte eine Absage erteilt. Das Finanzierungsmodell sei "kartellrechtlich nicht zulässig", erklärte das Bundeskartellamt am Dienstag. Der von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) moderierte Agrardialog hatte sich mit einem Vorschlag an das Kartellamt gewandt, der eine Ausrichtung des Milchpreises an den Produktionskosten und somit den Ausgangspunkt für einheitliche Aufschläge auf den Milchpreis vorsah.

Textgröße ändern:

"Im Kern geht es um die Verabredung von Preisaufschlägen, die über die Lieferkette bis zum Milchregal durchgereicht werden", erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Zwar seien Gemeinwohlziele wie Nachhaltigkeit anerkannt und könnten bestimmte Vereinbarungen zwischen Erzeugern rechtfertigen. "Das wirtschaftliche Interesse an einem höheren Einkommensniveau" könne aber keine Freistellung einer Vereinbarung über Verbraucherpreise rechtfertigen, erklärte Mundt weiter.

Das Modell des Agrardialogs hatte demnach vorgesehen, die Produktionskosten für Rohmilch branchenweit zu erheben. Diese Kosten sollten dann in einen einheitlichen Aufschlag auf den Milch-Grundpreis umgerechnet werden. Der Agrardialog argumentierte, dass so ein branchenweiter Beitrag zur Transformation der Landwirtschaft erbracht werden könne.

Konkrete Kriterien für eine nachhaltige Produktion seien aber nicht Teil des Vorschlags gewesen, kritisierte das Bundeskartellamt. Außerdem wäre das vorgestellte Modell "auf eine flächendeckende Erhöhung der Milchpreise hinausgelaufen".

"Grundsätzlich ermuntern und unterstützen wir landwirtschaftliche Erzeuger, die mit Kooperationen ihre Position stärken wollen oder Nachhaltigkeitsziele verfolgen", erklärte Mundt weiter. "Wenn hingegen Preisbestandteile abgesprochen werden, sind die Grenzen des Kartellrechts klar überschritten."

P.Johnston--TNT

Empfohlen

Mädchen im Baggersee ertrunken: Eltern wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Nach dem Tod zweier Schwestern in einem Baggersee in Schweinfurt sind die Eltern wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Von der Verhängung einer Strafe sah das Amtsgericht Schweinfurt bei seinem Urteil am Freitag ab, wie eine Gerichtssprecherin in der bayerischen Stadt mitteilte.

Hamburg setzt sich für längere Verjährungsfrist bei bestimmten Sexualstraftaten ein

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) will sich dafür einsetzen, dass bestimmte Sexualstraftaten nicht mehr nach fünf Jahren verjähren können. "Aus Angst, Scham oder Traumatisierung zeigt nicht jedes Opfer eine solche Tat zeitnah an", erklärte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) am Freitag. Viele Taten würden auch erst nach längerer Zeit bekannt. Zuerst hatte der "Spiegel" berichtet.

IS-Anhängerin in Düsseldorf zu Freiheitsstrafe verurteilt

Eine IS-Anhängerin ist vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach die 32-Jährige am Freitag der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Messerattacke von Solingen mit drei Toten: BGH bestätigt Höchststrafe für Täter

Knapp zwei Jahre nach dem islamistisch motivierten Anschlag von Solingen mit drei Toten hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Angaben vom Freitag das Urteil gegen den Täter bestätigt. Issa H. ist damit rechtskräftig zur einer lebenslangen Haftstrafe wegen der Morde verurteilt. Der Syrer hatte 2024 auf dem Stadtfest der nordrhein-westfälischen Gemeinde drei Menschen erstochen und acht weitere teils schwer verletzt. (Az. 3 StR 55/26)

Textgröße ändern: