The National Times - Brasilianische Regierung geht juristisch gegen Sperrung von Telegram vor

Brasilianische Regierung geht juristisch gegen Sperrung von Telegram vor


Brasilianische Regierung geht juristisch gegen Sperrung von Telegram vor
Brasilianische Regierung geht juristisch gegen Sperrung von Telegram vor

Die brasilianische Regierung hat die vom Obersten Gerichtshof angeordnete Blockade des Onlinedienstes Telegram angefochten. Die Entscheidung sei "unverhältnismäßig" und müsse aufgehoben werden, erklärte Generalstaatsanwalt Bruno Bianco am Samstag.

Textgröße ändern:

Der Oberste Gerichtshof hatte am Freitag die landesweite Sperrung von Telegram angeordnet. Richter Alexandre de Moraes begründete die Maßnahme damit, dass der Onlinedienst sich nicht an richterliche Anordnungen zum Entfernen von Desinformation gehalten habe.

In seinem Einspruch, der bei einem anderen Richter des obersten Gerichts eingereicht wurde, argumentierte Generalanwalt Bianco, dass die Sperrung "Millionen von Nutzern" treffe, von denen viele auf Telegram angewiesen seien, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Das brasilianische Recht lasse derartige Sanktionen zwar bei der Verletzung der Privatsphäre oder bestimmten anderen Verstößen zu, nicht aber bei der Missachtung gerichtlicher Anordnungen, betonte Bianco.

Zuvor hatte bereits Brasiliens rechtsradikaler Präsident Jair Bolsonaro die Telegram-Sperrung scharf kritisiert. Telegram ist sein bevorzugter Kommunikationskanal. Insofern könnte sich die Gerichtsentscheidung auf den anstehenden Wahlkampf auswirken.

Richter Moraes hatte Telegram am Freitag vorgeworfen, wiederholt Urteile und Anfragen der Polizei, der Landeswahlleitung und des Obersten Gerichtshofs ignoriert zu haben. Er nannte explizit auch eine vom Obersten Gericht angeordnete Untersuchung von Vorwürfen, wonach Bolsonaros Regierung offizielle Kommunikationskanäle zur Verbreitung von Falschinformationen nutzen soll.

Telegram ist in Brasilien äußerst beliebt. Die App ist auf 53 Prozent der Mobiltelefone im bevölkerungsreichsten Land Lateinamerikas installiert. Am Samstagvormittag (Ortszeit) funktionierte Telegram in Brasilien noch. Mobilfunkbetreiber wie der Anbieter TIM wiesen ihre Kunden per Textnachricht darauf hin, dass die App ab Montag gesperrt werde.

Q.Marshall--TNT

Empfohlen

Neue Waldbrände in Griechenland ausgebrochen - neues Feuer im Westen der Türkei

In Griechenland sind am Freitag neue Waldbrände ausgebrochen und von Wind angefacht worden. Die Feuerwehr gab an, im Verlauf von 24 Stunden hätten sich 51 neue Feuer gebildet. Ein Sprecher sagte, starke Böen hinderten Löschflugzeuge daran, Wasser aufzunehmen. In vielen Teilen des Landes herrschte laut Zivilschutz ein "sehr hohes" Waldbrandrisiko.

Prozess gegen 21 Serben wegen Massaker im Jahr 1999 im Kosovo eröffnet

Mehr als 27 Jahre nach dem Massaker von Recak im Kosovo hat am Freitag in der kosovarischen Hauptstadt Pristina ein Prozess gegen 21 frühere serbische Amtsträger begonnen. Den Angeklagten werden unter anderem Mord, Folter, unmenschliche Behandlung und Vertreibung von Zivilisten nach Albanien vorgeworfen, keiner von ihnen erschien jedoch vor Gericht. Das Massaker von Recak im Januar 1999 hatte entscheidenden Einfluss auf den Verlauf des Kosovo-Kriegs.

Vier Tote nach Lawine in Pakistan geborgen - Auch bekannter Bergsteiger Purja vermisst

Nach einem Lawinenabgang im Norden Pakistans, bei dem mutmaßlich auch der bekannte nepalesisch-britische Bergsteiger Nirmal Purja verschüttet wurde, hat die Polizei vier Tote geborgen. "Vorläufigen Berichten zufolge wurden bislang vier Leichen geborgen", teilte der Polizeisprecher der Region Gilgit-Baltistan am Freitag auf Facebook mit. Der Zustand der weiteren Teilnehmer der zehnköpfigen Gruppe müsse erst noch überprüft werden, hieß es demnach weiter.

Gema gewinnt vor Gericht gegen KI-Musikgenerator Suno

Die Verwertungsgesellschaft Gema hat einen Rechtsstreit gegen den KI-betriebenen Musikgenerator Suno gewonnen. Das Gericht habe "den Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz der Gema" gegen Suno "überwiegend stattgegeben", erklärte das Landgericht München I am Freitag. In dem Streit ging es konkret um sechs Songs, zu denen etwa die Musikstücke "Atemlos durch die Nacht", "Daddy Cool" und "Big in Japan" gehören. (Az. 42 O 763/25).

Textgröße ändern: