The National Times - Vater von Heidelberger Tatverdächtigem meldete sich bei Polizei

Vater von Heidelberger Tatverdächtigem meldete sich bei Polizei


Vater von Heidelberger Tatverdächtigem meldete sich bei Polizei
Vater von Heidelberger Tatverdächtigem meldete sich bei Polizei

Nach dem Amoklauf von Heidelberg mit einem Todesopfer ist eine 32-köpfige Ermittlungsgruppe namens "Botanik" eingerichtet worden. Diese ermittle unter Leitung der Staatsanwaltschaft Heidelberg vor allem zur Herkunft der Waffen und zum Motiv des Tatverdächtigen, sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Stuttgart. Strobl nannte auch weitere Einzelheiten zum Tathergang: So habe sich der Vater des Verdächtigen am Montagmittag bei der Polizei gemeldet.

Textgröße ändern:

Um 12.24 Uhr am Montag seien die ersten Notrufe eingegangen, sagte Strobl. Sechs Minuten später seien die ersten Streifenwagen am Campus im Neuenheimer Feld eingetroffen. Um 12.32 Uhr habe der Vater bei der Polizei in Heidelberg angerufen und von einer Whatsapp-Nachricht seines Sohns berichtet, in der dieser die Tat angekündigt habe. Es war bereits bekannt, dass der 18-Jährige unmittelbar vor der Tat eine Whatsapp-Nachricht abgesetzt haben soll, dass nun "Leute bestraft werden müssen".

Bisherigen Erkenntnissen zufolge drang der Verdächtige, ein Student der Biowissenschaften, mit einer Doppelflinte und einer Repetierwaffe in einen Hörsaal ein, in dem gerade ein Tutorium stattfand. Einer 23 Jahre alten Studentin habe er in den Kopf geschossen, sagte Strobl. Die Frau erlag später ihren schweren Verletzungen. Leicht bis mittelschwer verletzt wurden außerdem eine 19- und eine 21-Jährige sowie ein 21-jähriger Mann.

Der Täter lief dann offenbar draußen in Richtung des Botanischen Gartens und erschoss sich dort selbst. Polizeibeamte hätten ihn tot gefunden, sagte Strobl. In seinem Rucksack waren noch mehr als hundert Schuss Munition. Die Waffen hatte sich der 18-Jährige ersten Erkenntnissen zufolge im Ausland besorgt. Seine Wohnung in Mannheim wurde durchsucht, dort beschlagnahmte digitale Geräte werden ausgewertet.

Das Motiv des Studenten, der zuvor polizeilich unauffällig war, sei noch unklar, sagte Strobl weiter. Es gebe keine Hinweise auf eine politisch oder religiös motivierte Tat. Ob sich der Verdächtige in psychiatrischer Behandlung befunden habe, sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Der Minister konnte nicht sagen, ob sich das Opfer und der Verdächtige kannten. Beide hätten Biowissenschaften studiert, sagte er. Ihm sei aber berichtet worden, dass Studierende zumindest für die Tutorien in Kohorten aufgeteilt würden und die beiden nicht in derselben Kohorte gewesen seien.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

"Spiegel": Ex-BND-Chef Hanning soll Analyse für Aserbaidschan erstellt haben

Der unter Spionageverdacht festgenommene frühere BND-Präsident August Hanning soll einem Medienbericht zufolge eine Analyse für den Geheimdienst von Aserbaidschan erstellt haben. Wie der "Spiegel" am Dienstagabend berichtete, gehen Ermittler dem Verdacht nach, dass Hanning mit einem Agenten der Kaukasusrepublik Aserbaidschan in Verbindung stand. Der ehemalige Geheimdienstchef und sein früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., waren am Dienstag festgenommen worden.

Shakira und Ex-Partner Piqué streiten vor Gericht über Besuchsregelungen für Kinder

Popstar Shakira und ihr Ex-Partner, der ehemalige spanische Fußballer Gerard Piqué, sind am Dienstag erstmals in einem Prozess um die Besuchsregelungen für ihre beiden Kinder vor Gericht erschienen. Die Sängerin will die Zahl der Transatlantik-Flüge ihrer zwei Söhne zwischen Miami in den USA, wo sie mit den Kindern lebt, und Barcelona in Spanien, wo Piqué wohnt, reduzieren, wie ihr Anwaltsteam mitteilte.

Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren

Arbeitgeber müssen dem Wunsch eines kurzfristigen Verzichts auf eine genehmigte Elternzeit nicht ohne Weiteres nachkommen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt mitteilte, hatte ein Mann kurz vor Beginn seiner Elternzeit gefordert, doch beschäftigt zu werden, da er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Das Kind blieb bei der Mutter. Dennoch sei der Mann an seine Elternzeit gebunden, urteilte das BAG.

Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft

Nach dem brutalen Angriff auf eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig muss der Täter lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wegen versuchten Mordes, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann wollte die Frau zum Oralverkehr zwingen, fuhr ihr mit einem Quad hinterher und attackierte sie. (Az. 6 StR 296/26)

Textgröße ändern: