The National Times - Bundesinnenministerium darf Land Berlin Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria verbieten

Bundesinnenministerium darf Land Berlin Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria verbieten


Bundesinnenministerium darf Land Berlin Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria verbieten
Bundesinnenministerium darf Land Berlin Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria verbieten

Das Bundesinnenministerium hat rechtmäßig gehandelt, als es dem Land Berlin die Erlaubnis zur Aufnahme von 300 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen aus dem griechischen Lager Moria verweigerte. Bei solchen Entscheidungen müsse eine bundesweit gleiche Behandlung der Menschen sichergestellt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Hätte Berlin die Menschen aufgenommen, hätten sie dadurch eine grundlegend andere Rechtsstellung erhalten als die vom Bund aufgenommenen Flüchtlinge. (Az. BVerwG 1 A 1.21)

Textgröße ändern:

Letztere hätten nämlich nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein ergebnisoffenes Asylverfahren erhalten, während die Flüchtlinge in Berlin eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen hätten, hieß es weiter. Die Berliner Klage wurde darum abgewiesen. Das Bundesland war vor Gericht gezogen, nachdem der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Erlaubnis zur Aufnahme der Menschen nicht erteilt hatte.

S.Arnold--TNT

Empfohlen

Nach Hoteleinsturz in Rheinland-Pfalz mit zwei Toten: Anklage gegen Statiker

Nach dem Teileinsturz eines Hotels im rheinland-pfälzischen Moselort Kröv hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen einen Baustatiker erhoben. Wie die Behörde am Freitag mitteilte, wird dem Mann vorgeworfen, für die fahrlässige Tötung zweier Menschen und fahrlässige Körperverletzung an weiteren acht Betroffenen verantwortlich zu sein. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet das Landgericht Trier.

Weiter keine Entwarnung bei Waldbrand in Müritz-Nationalpark

Beim Waldbrand im Müritz-Nationalpark in Mecklenburg-Vorpommern können die Behörden weiter keine Entwarnung geben. Aus der Luft sei inzwischen zwar wenig offenes Feuer zu sehen, aber viel Rauch und Glut, teilte der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte am Freitag in Neubrandenburg mit. Von dem Feuer betroffen war demnach zuletzt eine Fläche von gut 360 Hektar. Mehr als 300 Einsatzkräfte bekämpften den Brand.

Urteilsverkündung in Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin in Dresden

Im Prozess gegen eine mutmaßliche NSU-Unterstützerin wird vor dem Oberlandesgericht Dresden am Freitag (10.00 Uhr) das Urteil verkündet. Laut Bundesanwaltschaft soll Susann E. der als NSU-Mittäterin verurteilten Beate Zschäpe mehrfach ihre Identität geliehen haben, als diese im sächsischen Zwickau im Untergrund lebte. Die Angeklagte soll Zschäpe unter anderem ihre Krankenkassenkarte für Arztbesuche überlassen und bei der Anmietung eines Wohnmobils geholfen haben, das der NSU bei seinem letzten Raubüberfall nutzte.

Drei Tote bei Sturz von Aussichtsturm im Harz

Bei einem Sturz von einem Aussichtsturm im Harz sind drei Menschen ums Leben gekommen. Bei zwei männlichen und einer weibliche Person seien am Harzturm in Torfhaus in der niedersächsischen Gemeinde Altenau tödliche Verletzungen festgestellt worden, teilte die Polizei am Donnerstagabend mit.

Textgröße ändern: