The National Times - Bundesinnenministerium darf Land Berlin Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria verbieten

Bundesinnenministerium darf Land Berlin Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria verbieten


Bundesinnenministerium darf Land Berlin Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria verbieten
Bundesinnenministerium darf Land Berlin Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria verbieten

Das Bundesinnenministerium hat rechtmäßig gehandelt, als es dem Land Berlin die Erlaubnis zur Aufnahme von 300 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen aus dem griechischen Lager Moria verweigerte. Bei solchen Entscheidungen müsse eine bundesweit gleiche Behandlung der Menschen sichergestellt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Hätte Berlin die Menschen aufgenommen, hätten sie dadurch eine grundlegend andere Rechtsstellung erhalten als die vom Bund aufgenommenen Flüchtlinge. (Az. BVerwG 1 A 1.21)

Textgröße ändern:

Letztere hätten nämlich nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein ergebnisoffenes Asylverfahren erhalten, während die Flüchtlinge in Berlin eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen hätten, hieß es weiter. Die Berliner Klage wurde darum abgewiesen. Das Bundesland war vor Gericht gezogen, nachdem der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Erlaubnis zur Aufnahme der Menschen nicht erteilt hatte.

S.Arnold--TNT

Empfohlen

Uganda: Mitarbeiter von Elektro-Motorradbauer werfen Vorgesetzten Misshandlung vor

Vier Mitarbeiter von Afrikas führendem Elektro-Motorradbauer Spiro haben den Managern einer Niederlassung des Unternehmens in Uganda schwere Misshandlung vorgeworfen. Die vier Mitarbeiter wurden Anfang Juni in ein Büro in der ugandischen Hauptstadt Kampala einbestellt, wo eine Gruppe hochrangiger Manager sie "schlug, prügelte und auspeitschte", wie aus einer am Dienstag von der ugandischen Anwaltsvereinigung bei der Menschenrechtskommission des Landes eingereichten Beschwerde hervorging.

18-Jähriger nach Tötung von älterem Bruder in Kassel in Untersuchungshaft

Nach der Tötung eines 21-Jährigen in Kassel haben Ermittler den tatverdächtigen jüngeren Bruder des Opfers festgenommen. Der 18-Jährige kam wegen eines Tötungsdelikts in Untersuchungshaft, wie die Polizei am Dienstag in der hessischen Stadt mitteilte. Er war am Dienstagmorgen bei einer Großfahndung in einer Kleingartenanlage im Stadtteil Waldau gefasst worden. In der Nacht zum Sonntag soll er soll seinen Bruder getötet und in der Nacht zum Dienstag in der Kleingartenanlage zwei weitere Menschen verletzt haben.

Entsetzen nach Bluttat in Stade hält an: Mordkommission übernimmt Ermittlungen

Nach der Bluttat in einer Jugendhilfeeinrichtung mit sechs Toten im niedersächsischen Stade sollen die Ermittlungen "aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Tatgeschehens" von einer eigens eingerichteten Mordkommission übernommen werden. Das teilten die Polizei in Lüneburg und die Staatsanwaltschaft Stade am Dienstag mit. Erwartet wurde zudem eine Entscheidung über einen Untersuchungshaftbefehl für den nach der Tat am Montag festgenommenen 45-jährigen Verdächtigen.

Tödliche Schüsse auf Jugendlichen in Dortmund: Freispruch von Polizisten bestätigt

Knapp vier Jahre nach tödlichen Schüssen auf einen jungen Geflüchteten in Dortmund ist der Freispruch von fünf Polizisten rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Dienstag das Urteil des Landgerichts der nordrhein-westfälischen Stadt. Nach den Feststellungen des Landgericht hatte der Schütze irrtümlich geglaubt, dass der Jugendliche die Beamten mit einem Messer angreifen wollte. (Az. 4 StR 638/25)

Textgröße ändern: