The National Times - Bundesinnenministerium darf Land Berlin Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria verbieten

Bundesinnenministerium darf Land Berlin Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria verbieten


Bundesinnenministerium darf Land Berlin Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria verbieten
Bundesinnenministerium darf Land Berlin Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria verbieten

Das Bundesinnenministerium hat rechtmäßig gehandelt, als es dem Land Berlin die Erlaubnis zur Aufnahme von 300 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen aus dem griechischen Lager Moria verweigerte. Bei solchen Entscheidungen müsse eine bundesweit gleiche Behandlung der Menschen sichergestellt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Hätte Berlin die Menschen aufgenommen, hätten sie dadurch eine grundlegend andere Rechtsstellung erhalten als die vom Bund aufgenommenen Flüchtlinge. (Az. BVerwG 1 A 1.21)

Textgröße ändern:

Letztere hätten nämlich nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein ergebnisoffenes Asylverfahren erhalten, während die Flüchtlinge in Berlin eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen hätten, hieß es weiter. Die Berliner Klage wurde darum abgewiesen. Das Bundesland war vor Gericht gezogen, nachdem der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Erlaubnis zur Aufnahme der Menschen nicht erteilt hatte.

S.Arnold--TNT

Empfohlen

Zahl der Erdbeben-Toten in Venezuela auf mehr als 5000 gestiegen

Gut drei Wochen nach dem verheerenden Doppel-Erdbeben in Venezuela ist die Zahl der Todesopfer auf mehr als 5000 gestiegen. Seit der Katastrophe am 24. Juni seien 5069 Tote gezählt worden, erklärte Parlamentspräsident Jorge Rodríguez am Freitag im Onlinedienst Telegram. 16.740 Menschen wurden demnach verletzt.

Ein Toter bei Schusswaffenvorfall in Dänemark

Bei einem Schusswaffenvorfall im Norden Dänemarks ist ein Mensch getötet worden. Ein Polizist sei verletzt worden, erklärte die Polizei am Freitag. Der Schütze wurde demnach schwer verletzt.

Schließung von Jugendheimen in Brandenburg 2013: Betreiber steht Schadenersatz zu

Knapp 13 Jahre nach der erzwungenen Schließung von drei Jugendheimen in Brandenburg hat der Betreiber das Land erfolgreich auf Schadenersatz verklagt. Dieses habe rechtswidrig und schuldhaft seine Amtspflichten verletzt, erklärte das Landgericht Potsdam am Freitag. Bereits 2023 hatte das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden, dass die Schließung rechtswidrig war. Es ließ sich demnach nicht feststellen, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährdet gewesen sei.

Nach Polizeischüssen auf bewaffneten Mann in Dresden: Unterbringung in Psychiatrie

Nach Schüssen der Polizei auf einen bewaffneten Mann in Dresden wird der 41-Jährige vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die zuständige Ermittlungsrichterin am Amtsgericht erließ den Unterbringungsbefehl, wie die Staatsanwaltschaft in der sächsischen Landeshauptstadt am Freitag mitteilte. Dem 41-Jährigen werden unter anderem versuchte gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vorgeworfen.

Textgröße ändern: