The National Times - Bundesinnenministerium darf Land Berlin Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria verbieten

Bundesinnenministerium darf Land Berlin Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria verbieten


Bundesinnenministerium darf Land Berlin Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria verbieten
Bundesinnenministerium darf Land Berlin Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria verbieten

Das Bundesinnenministerium hat rechtmäßig gehandelt, als es dem Land Berlin die Erlaubnis zur Aufnahme von 300 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen aus dem griechischen Lager Moria verweigerte. Bei solchen Entscheidungen müsse eine bundesweit gleiche Behandlung der Menschen sichergestellt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Hätte Berlin die Menschen aufgenommen, hätten sie dadurch eine grundlegend andere Rechtsstellung erhalten als die vom Bund aufgenommenen Flüchtlinge. (Az. BVerwG 1 A 1.21)

Textgröße ändern:

Letztere hätten nämlich nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein ergebnisoffenes Asylverfahren erhalten, während die Flüchtlinge in Berlin eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen hätten, hieß es weiter. Die Berliner Klage wurde darum abgewiesen. Das Bundesland war vor Gericht gezogen, nachdem der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Erlaubnis zur Aufnahme der Menschen nicht erteilt hatte.

S.Arnold--TNT

Empfohlen

Totes Baby in Baden-Württemberg: Mutter soll Straftat vorgetäuscht haben

Unerwartete Wende im Fall des toten Babys aus dem baden-württembergischen Renningen: Nun wird gegen die Mutter ermittelt. Die 32-Jährige steht unter Verdacht, das tote Kind selbst an einem Bach am Ortsrand abgelegt zu haben, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und die Polizei Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der drei Monate alte Junge starb.

Obdachlosen in Berlin totgetreten: Lebenslange Haft wegen Mordes in zweitem Prozess

In einem zweiten Prozess um die Tötung eines Obdachlosen durch gezielte Tritte hat das Landgericht Berlin einen 43-Jährigen am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Mordurteil: Bayerischer Cold Case von 1978 wird von anderem Gericht aufgerollt

Ein fast 50 Jahre alter Cold Case in Bayern muss ein knappes Jahr nach einem Mordurteil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ordnete nach Angaben vom Mittwoch an, dass ein anderes Gericht neu über den Fall verhandeln muss. Es geht um den Tod einer 18 Jahre alten Frau in Unterfranken im Jahr 1978. (Az. 1 StR 594/25)

Ermittlungen gegen Mutter nach Fund von totem Baby in Baden-Württemberg

Fünf Tage nach dem Fund eines toten Säuglings im baden-württembergische Renningen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft nun gegen die Mutter. Die 32-Jährige soll das tote Kind mutmaßlich selbst am Ortsrand abgelegt haben, wie die Ermittler in Stuttgart und Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Es gebe keine Hinweise auf eine Entführung des Säuglings. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der kleine Junge starb.

Textgröße ändern: