The National Times - Mann soll für Messerattacke auf Berliner Grundschülerinnen in Psychiatrie

Mann soll für Messerattacke auf Berliner Grundschülerinnen in Psychiatrie


Mann soll für Messerattacke auf Berliner Grundschülerinnen in Psychiatrie
Mann soll für Messerattacke auf Berliner Grundschülerinnen in Psychiatrie / Foto: © AFP/Archiv

Dreieinhalb Monate nach einer Messerattacke auf zwei Mädchen auf einem Berliner Grundschulhof strebt die Staatsanwaltschaft eine dauerhafte Einweisung des Verdächtigen in eine Psychiatrie an. Beim Landgericht der Hauptstadt sei eine entsprechende Antragsschrift in einem sogenannten Sicherungsverfahren eingereicht worden, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Der 38-Jährige sei einem vorläufigen psychiatrischen Expertengutachten zufolge psychisch krank.

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Der Mann hatte am 3. Mai auf dem Pausenhof einer evangelischen Grundschule im Stadtteil Neukölln mit einem Küchenmesser auf zwei Schülerinnen im Alter von sieben und acht Jahren eingestochen, die dort spielten. Beide wurden lebensgefährlich verletzt und mussten notoperiert werden. Der Verdächtige wurde in der Nähe des Schulgeländes festgenommen und räumte die Tat ein.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft berichtete der Mann bereits bei seiner Festnahme, Stimmen hätten ihm die Tötung der beiden Mädchen befohlen. Er wurde anschließend bereits vorläufig in einer Psychiatrie untergebracht. Es gebe Hinweise auf eine mögliche, durch Drogenkonsum hervorgerufene psychische Erkrankung des Verdächtigen, erklärten die Ermittlungsbehörden damals.

Diese erste Diagnose werde durch ein vorliegendes vorläufiges psychiatrisches Gutachten bestätigt, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Demnach habe sich der Beschuldigte zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung in einem psychotischen Zustand befunden und dürfte schuldunfähig sein.

Eine Verurteilung in einem normalen Strafprozess sei daher "nicht zu erwarten". Aus diesem Grund sei ein Sicherungsverfahren beantragt worden. Über den entsprechenden Antrag und die Eröffnung des Verfahrens wird das Berliner Landgericht beraten. Einen Termin dafür gab es zunächst noch nicht.

F.Lim--TNT

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