The National Times - Ein Haftbefehl nach Schüssen auf Polizisten bei Kusel aufgehoben

Ein Haftbefehl nach Schüssen auf Polizisten bei Kusel aufgehoben


Ein Haftbefehl nach Schüssen auf Polizisten bei Kusel aufgehoben
Ein Haftbefehl nach Schüssen auf Polizisten bei Kusel aufgehoben

Rund fünf Wochen nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizisten im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz hat das Landgericht Kaiserslautern den Haftbefehl gegen einen der beiden nach der Tat festgenommenen Männer aufgehoben. Es bestehe keine Fluchtgefahr und damit kein Haftgrund mehr, teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Mittwoch mit. Der Mann befindet sich wieder auf freien Fuß.

Textgröße ändern:

Vor rund einer Woche hatten die Ermittler den Mordvorwurf gegen den 32-Jährigen fallen gelassen. Wegen der Vorwürfe der gewerbsmäßigen Wilderei und versuchter Strafvereitelung blieb der Haftbefehl gegen ihn aber zunächst bestehen. Dagegen legte die Verteidigung erfolgreich Beschwerde ein. Als tatverdächtig hinsichtlich des Mords an den beiden Polizisten gilt nun nur noch ein 38-Jähriger. Er soll allein fünf Schüsse abgegeben haben.

Die 24 Jahre alte Polizistin und ihr 29-jähriger Kollege waren am 31. Januar im Landkreis Kusel bei einer Verkehrskontrolle erschossen worden. Gegen beide Männer wurde einen Tag später zunächst Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Mordes erlassen. Laut den Ermittlern sollte mit der Tat eine vorangegangene Wilderei verdeckt werden. Die Tat löste großes Entsetzen aus. Hunderte Menschen nahmen an den Beerdigungen der beiden Polizisten teil.

V.Allen--TNT

Empfohlen

Lebenslange Haft für tödlichen Messerangriff bei Kulturfest in Bayern

Das Landgericht Nürnberg hat einen 44-Jährigen wegen eines tödlichen Messerangriffs auf einem Kulturfest in Bayern zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit quasi ausgeschlossen. Schuldig gesprochen wurde der Mann wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen.

Gericht: Kein allgemeines Persönlichkeitsrecht für Sylter Goldschakal

Ein halbes Jahr nach dem ergebnislosen Ende der Jagd auf einen Goldschakal auf Sylt hat das Verwaltungsgericht Schleswig es am Donnerstag abgelehnt, die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss nachträglich für rechtswidrig zu erklären. Der Schakal wurde für die Tötung dutzender Lämmern verantwortlich gemacht. Das schleswig-holsteinische Landesamt für Umwelt erlaubte darum ausnahmsweise, dass der eigentlich streng geschützte Schakal getötet werden dürfe.

Trumps Grenzbeauftragter Homan: ICE-Einsatz in Minnesota wird beendet

Wenige Wochen nach den tödlichen Schüssen auf zwei US-Bürger in Minneapolis beendet die US-Regierung den scharf kritisierten Einsatz der Einwanderungsbehörde ICE und des Grenzschutzes im Bundesstaat Minnesota. Der Grenzbeauftragte von US-Präsident Donald Trump, Tom Homan, sagte am Donnerstag in Minneapolis, Trump habe seinem Vorschlag für ein Ende des Einsatzes zugestimmt. Die Bundesmitarbeiter sollen nach seinen Angaben bis nächste Woche abgezogen werden.

Richterbund schlägt Alarm: Eine Million offene Verfahren und Verdächtige in Freiheit

Der Deutsche Richterbund hat eine massiv gestiegene Zahl offener Strafverfahren bemängelt. Ende vergangenen Jahres habe es erstmals mehr als eine Million offener Fälle gegeben, womit sich diese Zahl binnen fünf Jahren um annähernd 50 Prozent erhöht habe, erklärte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, am Donnerstag in Berlin. Er verwies auch darauf, dass immer öfter Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt würden - das schade dem Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat.

Textgröße ändern: