The National Times - Kirchenmusiker gewinnt Rechtsstreit um Kündigung wegen möglicher Leihmutterpläne

Kirchenmusiker gewinnt Rechtsstreit um Kündigung wegen möglicher Leihmutterpläne


Kirchenmusiker gewinnt Rechtsstreit um Kündigung wegen möglicher Leihmutterpläne
Kirchenmusiker gewinnt Rechtsstreit um Kündigung wegen möglicher Leihmutterpläne / Foto: © AFP/Archiv

Ein wegen möglicher Pläne zum Engagement einer Leihmutter in Kolumbien entlassener Kirchenmusiker aus Niedersachsen hat sich vor Gericht erfolgreich gegen seine fristlose Kündigung gewehrt. Das Landesarbeitsgericht in Hannover bestätigte am Dienstag in einem Berufungsverfahren in zweiter Instanz die Unwirksamkeit seiner außerordentlichen Entlassung, wie ein Sprecher mitteilte. (Az.10 Sa 762/22)

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Der Kläger war bei der evangelisch-lutherischen Landeskirche beschäftigt, die ihn nach Bekanntwerden seiner Überlegungen zur Nutzung einer Leihmutterschaft aber im März 2022 fristlos entließ. Entsprechende Modelle, bei denen mit kommerziellem Hintergrund womöglich wirtschaftliche Notlagen ausgenutzt würden, seien mit den ethischen Grundsätzen der Kirche nicht vereinbar, führte diese zur Begründung aus. Dagegen ging der Mann gerichtlich vor.

Bereits in erster Instanz hatte der als Domkantor in Braunschweig tätige Mann mit seiner Kündigungsschutzklage Erfolg. Die Richterinnen und Richter dort sahen keine juristisch tragfähige Begründung für eine fristlose Kündigung - unter anderem deshalb, weil der Kläger nicht gegen eine konkrete, aus dem kirchlichen Selbstverständnis folgende Loyalitätsanforderung verstoßen habe.

Die gegen dieses erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig gerichtete Berufung der Kirche lehnte nun das Landesarbeitsgericht ab. Nach Angaben des Sprechers war dabei entscheidend, dass diese dem Kantor vor der Kündigung in einem Personalgespräch in Kenntnis seiner Überlegungen zwar ihre Missbilligung ausgedrückt, aber keine Konsequenzen angekündigt hatte.

Da danach keine neuen Informationen hinzukamen, war die anschließende Entlassung unwirksam. Eine Revision gegen seine Entscheidung beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu. Dagegen kann die unterlegene Landeskirche allerdings noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen.

P.Barry--TNT

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