The National Times - Prozess gegen zwei Männer wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in Wuppertal begonnen

Prozess gegen zwei Männer wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in Wuppertal begonnen


Prozess gegen zwei Männer wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in Wuppertal begonnen
Prozess gegen zwei Männer wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in Wuppertal begonnen

Mit der Verlesung der Anklage hat am Dienstag vor dem Landgericht Wuppertal ein Prozess gegen zwei Männer wegen des Verdachts des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs sowie der Herstellung und des Besitzes von Kinderpornografie begonnen. Die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesene Anklage wirft einem 22-Jährigen und einem 44-Jährigen eine "Vielzahl von zum Teil schweren Missbrauchstaten" an verschiedenen Kindern und einem Jugendlichen vor.

Textgröße ändern:

Demnach soll der 22-jährige Angeklagte von 2016 bis April 2021 unter anderem in Wuppertal und Minden Kinder schwer sexuell missbraucht und davon Kinderpornografie hergestellt haben. Die Taten habe er teils als Jugendlicher und teils als Erwachsener begangen.

Mit einem der vier mutmaßlichen Opfer soll der 22-Jährige gemeinsam in einer Wohngruppe einer Kinder- und Jugendeinrichtung untergebracht gewesen sein. Mit den anderen Kindern sei er verwandt. Wegen einer tiefgreifenden Persönlichkeitsstörung komme bei ihm die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Der zweite Angeklagte soll zwischen Dezember 2019 bis Juni 2021 unter anderem in Wetter ein mit ihm verwandtes Kind schwer sexuell missbraucht haben. Den Missbrauch habe er ebenfalls dokumentiert. Zudem soll er sich zum sexuellen Missbrauch von Kindern verabredet haben.

Der 22-Jährige aus Wuppertal wurde im April vergangenen Jahres festgenommen, der zuletzt in Wetter lebende 44-Jährige im Juni. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die beiden Männer wurden zuletzt hunderte weitere Beschuldigte in dem Missbrauchsfall identifiziert. Weitere Verhandlungstermine sind zunächst bis Mitte Juni angesetzt.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

EuGH urteilt über deutsches Einreiseverbot für abgeschobene Gefährder

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über das deutsche unbefristete Einreiseverbot für abgeschobene potenzielle Gefährder. Die Frage ist, ob die Regelung im Aufenthaltsgesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist. Das Oberverwaltungsgericht Bremen legte sie den europäischen Richterinnen und Richtern vor. (Az. C-446/24)

BGH verhandelt über Familienstreit wegen Videokamera in Küche

Der Fall einer Mutter, die in der Küche ihrer erwachsenen Tochter beim vermeintlichen Diebstahl gefilmt wurde, beschäftigt am Donnerstag (11.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er verhandelt über die Klage der Mutter - sie will Schmerzensgeld. Die Frage ist, ob die Tochter und ihr Mann gegen den Datenschutz verstießen. (Az. I ZR 289/25)

Mexikos Präsidentin: Armee hatte keine Kenntnis von Anwesenheit möglicher US-Agenten

Mexikos Armee hat nach Angaben von Präsidentin Claudia Sheinbaum keine Kenntnis von der Anwesenheit von US-Geheimdienstmitarbeitern gehabt, die kürzlich während einer Drogenbekämpfungsaktion im Grenzstaat Chihuahua bei einem Autounfall ums Leben kamen. "Offensichtlich wusste das Militär nicht, dass Personen beteiligt waren, die keine mexikanischen Staatsbürger waren (...), dass Ausländer an dem Einsatz teilnahmen", sagte Sheinbaum am Mittwoch vor Journalisten. Sheinbaum sagte, die Regierung untersuche einen möglichen Verstoß gegen nationale Sicherheitsgesetze in dem noch immer undurchsichtigen Vorfall.

Gewalttaten in Aachener Rotlichtbezirk: Strafe für Hooligan wird neu verhandelt

Das Landgericht Aachen muss neu über die Strafe für einen Mann aus der Hooliganszene entscheiden, der wegen Gewalttaten im Rotlichtbezirk der nordrhein-westfälischen Stadt verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Aachener Urteil am Mittwoch teilweise. Das Landgericht hatte den Angeklagten im März 2025 unter anderem wegen zweifachen versuchten Totschlags und mehrfacher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung vorbehalten. (Az. 2 StR 470/25)

Textgröße ändern: