The National Times - Bundesverfassungsgericht verhandelt über 60 Milliarden Euro und Schuldenbremse

Bundesverfassungsgericht verhandelt über 60 Milliarden Euro und Schuldenbremse


Bundesverfassungsgericht verhandelt über 60 Milliarden Euro und Schuldenbremse
Bundesverfassungsgericht verhandelt über 60 Milliarden Euro und Schuldenbremse / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch mit einer Verhandlung über Kreditermächtigungen von 60 Milliarden Euro begonnen. Diese waren ursprünglich zur Bewältigung der Pandemie vorgesehen, wurden dafür aber doch nicht gebraucht. Der Bundestag beschloss darum mit den Stimmen der Ampelkoalition, die Gelder umzuwidmen und für den Klimaschutz einzusetzen. (Az. 2 BvF 1/22)

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Sie flossen in den Energie- und Klimafonds, der inzwischen Klima- und Transformationsfonds heißt. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Sondervermögen. Mit dem Geld sollen Modernisierungspläne, die im Koalitionsvertrag vorgesehen waren, ohne zusätzliche Neuverschuldung finanziert werden.

CDU und CSU halten dieses Vorgehen für verfassungswidrig. Sie sehen einen Verstoß gegen die Schuldenbremse, welche die öffentliche Verschuldung begrenzen soll. Nur bei Naturkatastrophen oder in außergewöhnlichen Notfällen - wie etwa der Pandemie - sei eine Ausnahme möglich, argumentiert die Unionsfraktion. Sie wandte sich an das Bundesverfassungsgericht. Die Bundesregierung argumentiert dagegen, dass die Gelder der Belebung der Wirtschaft und damit weiter der Krisenbekämpfung dienten.

Um zu verhindern, dass bereits Geld aus dem Fonds ausgegeben wird, reichte die Unionsfraktion einen Eilantrag in Karlsruhe ein. Dieser scheiterte aber im Dezember. Das Gericht erklärte damals, dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz zwar nicht von vornherein ausgeschlossen erscheine. Eine einstweilige Anordnung hätte aber große Nachteile, wenn das Gesetz sich später als verfassungsgemäß erweise. Denn dann stünden die 60 Milliarden Euro vorläufig nicht zu Verfügung.

Nun soll das Vorgehen grundsätzlich geprüft werden. Wie Gerichtsvizepräsidentin Doris König in ihrer Einführung zur Verhandlung ankündigte, wird darüber beraten, wie eng der Zusammenhang zwischen einer Notsituation und der Überschreitung von Kreditobergrenzen sein muss. Ein Urteil soll am Mittwoch noch nicht fallen. Es wird erfahrungsgemäß in einigen Monaten erwartet.

S.Collins--TNT

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