The National Times - Russland erscheint nicht vor Internationalem Gerichtshof zu Ukraine-Verbrechen

Russland erscheint nicht vor Internationalem Gerichtshof zu Ukraine-Verbrechen


Russland erscheint nicht vor Internationalem Gerichtshof zu Ukraine-Verbrechen
Russland erscheint nicht vor Internationalem Gerichtshof zu Ukraine-Verbrechen

Auf Antrag Kiews befasst sich der Internationale Gerichtshof (IGH) seit Montag mit den Völkermord-Vorwürfen im Ukraine-Krieg. Die Ukraine wirft Russland vor, einen Völkermord an den ukrainischen Bewohnern des Landes zu planen. Vor allem aber geht sie gegen Moskaus Argument vor, der Einmarsch in die Ukraine sei notwendig gewesen, um einen "Völkermord" an den russischsprachigen Einwohnern im Osten des Landes zu verhindern. Russische Vertreter blieben der Anhörung fern.

Textgröße ändern:

Das Gericht bedaure, dass kein Vertreter Russlands zur mündlichen Verhandlung erschienen sei, sagte die Vorsitzende Richterin Joan Donoghue. Der russische Botschafter Alexander Schulgin habe dem Gericht mitgeteilt, dass seine Regierung nicht beabsichtige, an der Verhandlung teilzunehmen.

Der Vertreter der Ukraine am Gerichtshof in Den Haag, Anton Korynewytsch, kritisierte die russische Entscheidung. "Die Tatsache, dass die Sitze Russlands leer bleiben, spricht Bände. Sie sind nicht hier im Gerichtssaal, sondern auf einem Schlachtfeld und führen einen aggressiven Krieg gegen mein Land", sagte er. "Das ist Russlands Art, Streitigkeiten zu lösen."

Kiew hatte die Klage zwei Tage nach dem von Russlands Präsident Wladimir Putin angeordneten Einmarsch am 24. Februar eingereicht. Die ukrainische Regierung weist Putins Vorwurf eines "Völkermords" in den östlichen Regionen Donezk und Luhansk als "absurde Lüge" zurück und argumentiert, die russische Invasion entbehre damit jeglicher Grundlage. Kiew fordert zudem, dass das Gericht bis zu seinem Urteil einen sofortigen Stopp aller russischen "Militäreinsätze" in der Ukraine anordnet.

"Lassen Sie uns unseren Streit wie zivilisierte Nationen beilegen", plädierte Korynewytsch am Montag und wandte sich dann direkt an Moskau: "Legen Sie Ihre Waffen nieder und legen Sie Ihre Beweise vor".

Richterin Donoghue sagte den für Dienstag geplanten zweiten Teil der Anhörung ab, bei dem Russland seine Argumente vortragen sollte. Das Gericht werde "so schnell wie möglich" über den Antrag der Ukraine entscheiden. Derartige Zwischenentscheidungen werden häufig innerhalb weniger Wochen gefällt. Bis zu einem endgültigen Urteil können Jahre vergehen.

Der Internationale Gerichtshof ist das zentrale Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Er wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichtet, um über Streitigkeiten zwischen UN-Mitgliedstaaten zu entscheiden, die sich hauptsächlich auf Verträge und Konventionen stützen. In diesem Fall geht es um die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948, die Russland ebenso wie die Ukraine ratifiziert haben.

Die Urteile des IGH sind zwar bindend, er hat jedoch keine wirklichen Möglichkeiten, sie durchzusetzen.

R.T.Gilbert--TNT

Empfohlen

"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg

Nach einem muslimfeindlichen Post auf der Plattform X ist ein Mann in Hamburg zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt worden. Ein Amtsgericht sprach den 53-Jährigen am Montag wegen Volksverhetzung schuldig, wie ein Gerichtssprecher in der Hansestadt mitteilte. Laut Anklage hatte der Beschuldigte Menschen muslimischen Glaubens unter dem Hashtag "Remigration jetzt" im Oktober 2023 in dem Netzwerk unter anderem als "blutrünstige Barbaren" bezeichnet.

Gericht in Syrien verurteilt früheren Großmufti unter Assad zu lebenslanger Haft

Ein Gericht in Syrien hat den ehemaligen Großmufti des Landes in der Zeit des gestürzten Präsidenten Baschar al-Assad zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht in der Hauptstadt Damaskus befand den früheren Großmufti Ahmed Hassun am Montag einer Reihe von Straftaten schuldig, darunter "Anstiftung zum Bürgerkrieg und zu konfessionellen Spannungen". Hassun war 16 Jahre lang Syriens ranghöchster islamischer Geistlicher.

Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern

Im Streit um den gemeinsamen Hund hat das Landgericht Koblenz einem getrennten Paar auferlegt, das Tier zu ersteigern. Wie das rheinland-pfälzische Gericht am Montag mitteilte, verlangten beide früheren Partner, die Miteigentümerschaft des jeweils anderen an dem Tier aufzuheben. Da die beiden nicht verheiratet waren, sondern in einer Lebensgemeinschaft lebten, konnte dabei das Eherecht keine Anwendung finden.

Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Karatetrainer wegen sexuellen Missbrauchs

Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in mehr als hundert Fällen ist ein Karatetrainer aus Sachsen-Anhalt rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nach Angaben vom Montag eine 13-jährige Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gegen den Mann. Seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau wies der BGH zurück. (Az. 6 StR 230/26)

Textgröße ändern: