The National Times - Russland erscheint nicht vor Internationalem Gerichtshof zu Ukraine-Verbrechen

Russland erscheint nicht vor Internationalem Gerichtshof zu Ukraine-Verbrechen


Russland erscheint nicht vor Internationalem Gerichtshof zu Ukraine-Verbrechen
Russland erscheint nicht vor Internationalem Gerichtshof zu Ukraine-Verbrechen

Auf Antrag Kiews befasst sich der Internationale Gerichtshof (IGH) seit Montag mit den Völkermord-Vorwürfen im Ukraine-Krieg. Die Ukraine wirft Russland vor, einen Völkermord an den ukrainischen Bewohnern des Landes zu planen. Vor allem aber geht sie gegen Moskaus Argument vor, der Einmarsch in die Ukraine sei notwendig gewesen, um einen "Völkermord" an den russischsprachigen Einwohnern im Osten des Landes zu verhindern. Russische Vertreter blieben der Anhörung fern.

Textgröße ändern:

Das Gericht bedaure, dass kein Vertreter Russlands zur mündlichen Verhandlung erschienen sei, sagte die Vorsitzende Richterin Joan Donoghue. Der russische Botschafter Alexander Schulgin habe dem Gericht mitgeteilt, dass seine Regierung nicht beabsichtige, an der Verhandlung teilzunehmen.

Der Vertreter der Ukraine am Gerichtshof in Den Haag, Anton Korynewytsch, kritisierte die russische Entscheidung. "Die Tatsache, dass die Sitze Russlands leer bleiben, spricht Bände. Sie sind nicht hier im Gerichtssaal, sondern auf einem Schlachtfeld und führen einen aggressiven Krieg gegen mein Land", sagte er. "Das ist Russlands Art, Streitigkeiten zu lösen."

Kiew hatte die Klage zwei Tage nach dem von Russlands Präsident Wladimir Putin angeordneten Einmarsch am 24. Februar eingereicht. Die ukrainische Regierung weist Putins Vorwurf eines "Völkermords" in den östlichen Regionen Donezk und Luhansk als "absurde Lüge" zurück und argumentiert, die russische Invasion entbehre damit jeglicher Grundlage. Kiew fordert zudem, dass das Gericht bis zu seinem Urteil einen sofortigen Stopp aller russischen "Militäreinsätze" in der Ukraine anordnet.

"Lassen Sie uns unseren Streit wie zivilisierte Nationen beilegen", plädierte Korynewytsch am Montag und wandte sich dann direkt an Moskau: "Legen Sie Ihre Waffen nieder und legen Sie Ihre Beweise vor".

Richterin Donoghue sagte den für Dienstag geplanten zweiten Teil der Anhörung ab, bei dem Russland seine Argumente vortragen sollte. Das Gericht werde "so schnell wie möglich" über den Antrag der Ukraine entscheiden. Derartige Zwischenentscheidungen werden häufig innerhalb weniger Wochen gefällt. Bis zu einem endgültigen Urteil können Jahre vergehen.

Der Internationale Gerichtshof ist das zentrale Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Er wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichtet, um über Streitigkeiten zwischen UN-Mitgliedstaaten zu entscheiden, die sich hauptsächlich auf Verträge und Konventionen stützen. In diesem Fall geht es um die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948, die Russland ebenso wie die Ukraine ratifiziert haben.

Die Urteile des IGH sind zwar bindend, er hat jedoch keine wirklichen Möglichkeiten, sie durchzusetzen.

R.T.Gilbert--TNT

Empfohlen

Bayerische Juristin Angerer wird neue Präsidentin von Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) bekommt eine neue Präsidentin. Die bisherige Präsidentin des Oberlandesgerichts im bayerischen Bamberg, Karin Angerer, soll den Posten zum 1. September antreten, wie das bayerische Justizministerium am Mittwoch mitteilte. Das habe das Bundeskabinett beschlossen.

Urteil: Nachbarin muss sechs Meter hohe Bambushecke nicht zurückschneiden

Eine Frau aus Hessen muss eine sechs Meter hohe Bambushecke an ihrer Grundstücksgrenze einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht zurückschneiden. Das hessische Nachbarschaftsrecht sehe keine Höhenbegrenzung für Hecken vor, die den Grenzabstand einhielten, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. Die Voraussetzungen für eine nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung seien nicht erfüllt. (Az.: 17 U 132/22)

Gericht: Für Touristenfahrer gilt auch auf Rennstrecken Tempo 130 als Richtwert

Auf der Nordschleife des Nürburgrings gilt auch bei sogenannten Touristenfahrten die auf Autobahnen übliche Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde. Das entschied das Landgericht Koblenz laut Mitteilung vom Mittwoch. Im konkreten Fall war ein Auto der Klägerin auf der Rennstrecke mit ungeklärter Geschwindigkeit auf die Ölspur eines vorausfahrenden Wagens geraten und verunfallt. Das Gericht verneinte eine alleinige Verantwortung des Vorausfahrenden.

Razzien in Deutschland in Zusammenhang mit Fußballeuropameisterschaft 2024

Im Zusammenhang mit der Fußballeuropameisterschaft 2024 haben am Mittwoch mehrere Razzien in Deutschland stattgefunden. Es geht unter anderem um den Verdacht, dass ein damaliger Mitarbeiter einer Gastgeberstadt ohne Genehmigung ein Ticket für ein Spiel angenommen haben soll, wie das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt in Düsseldorf und die Staatsanwaltschaft Bochum mitteilten. Bekommen haben soll er das Ticket laut Verdacht von Verantwortlichen der ausrichtenden Gesellschaft.

Textgröße ändern: