The National Times - Russland erscheint nicht vor Internationalem Gerichtshof zu Ukraine-Verbrechen

Russland erscheint nicht vor Internationalem Gerichtshof zu Ukraine-Verbrechen


Russland erscheint nicht vor Internationalem Gerichtshof zu Ukraine-Verbrechen
Russland erscheint nicht vor Internationalem Gerichtshof zu Ukraine-Verbrechen

Auf Antrag Kiews befasst sich der Internationale Gerichtshof (IGH) seit Montag mit den Völkermord-Vorwürfen im Ukraine-Krieg. Die Ukraine wirft Russland vor, einen Völkermord an den ukrainischen Bewohnern des Landes zu planen. Vor allem aber geht sie gegen Moskaus Argument vor, der Einmarsch in die Ukraine sei notwendig gewesen, um einen "Völkermord" an den russischsprachigen Einwohnern im Osten des Landes zu verhindern. Russische Vertreter blieben der Anhörung fern.

Textgröße ändern:

Das Gericht bedaure, dass kein Vertreter Russlands zur mündlichen Verhandlung erschienen sei, sagte die Vorsitzende Richterin Joan Donoghue. Der russische Botschafter Alexander Schulgin habe dem Gericht mitgeteilt, dass seine Regierung nicht beabsichtige, an der Verhandlung teilzunehmen.

Der Vertreter der Ukraine am Gerichtshof in Den Haag, Anton Korynewytsch, kritisierte die russische Entscheidung. "Die Tatsache, dass die Sitze Russlands leer bleiben, spricht Bände. Sie sind nicht hier im Gerichtssaal, sondern auf einem Schlachtfeld und führen einen aggressiven Krieg gegen mein Land", sagte er. "Das ist Russlands Art, Streitigkeiten zu lösen."

Kiew hatte die Klage zwei Tage nach dem von Russlands Präsident Wladimir Putin angeordneten Einmarsch am 24. Februar eingereicht. Die ukrainische Regierung weist Putins Vorwurf eines "Völkermords" in den östlichen Regionen Donezk und Luhansk als "absurde Lüge" zurück und argumentiert, die russische Invasion entbehre damit jeglicher Grundlage. Kiew fordert zudem, dass das Gericht bis zu seinem Urteil einen sofortigen Stopp aller russischen "Militäreinsätze" in der Ukraine anordnet.

"Lassen Sie uns unseren Streit wie zivilisierte Nationen beilegen", plädierte Korynewytsch am Montag und wandte sich dann direkt an Moskau: "Legen Sie Ihre Waffen nieder und legen Sie Ihre Beweise vor".

Richterin Donoghue sagte den für Dienstag geplanten zweiten Teil der Anhörung ab, bei dem Russland seine Argumente vortragen sollte. Das Gericht werde "so schnell wie möglich" über den Antrag der Ukraine entscheiden. Derartige Zwischenentscheidungen werden häufig innerhalb weniger Wochen gefällt. Bis zu einem endgültigen Urteil können Jahre vergehen.

Der Internationale Gerichtshof ist das zentrale Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Er wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichtet, um über Streitigkeiten zwischen UN-Mitgliedstaaten zu entscheiden, die sich hauptsächlich auf Verträge und Konventionen stützen. In diesem Fall geht es um die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948, die Russland ebenso wie die Ukraine ratifiziert haben.

Die Urteile des IGH sind zwar bindend, er hat jedoch keine wirklichen Möglichkeiten, sie durchzusetzen.

R.T.Gilbert--TNT

Empfohlen

EuGH urteilt über deutsches Einreiseverbot für abgeschobene Gefährder

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über das deutsche unbefristete Einreiseverbot für abgeschobene potenzielle Gefährder. Die Frage ist, ob die Regelung im Aufenthaltsgesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist. Das Oberverwaltungsgericht Bremen legte sie den europäischen Richterinnen und Richtern vor. (Az. C-446/24)

BGH verhandelt über Familienstreit wegen Videokamera in Küche

Der Fall einer Mutter, die in der Küche ihrer erwachsenen Tochter beim vermeintlichen Diebstahl gefilmt wurde, beschäftigt am Donnerstag (11.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er verhandelt über die Klage der Mutter - sie will Schmerzensgeld. Die Frage ist, ob die Tochter und ihr Mann gegen den Datenschutz verstießen. (Az. I ZR 289/25)

Mexikos Präsidentin: Armee hatte keine Kenntnis von Anwesenheit möglicher US-Agenten

Mexikos Armee hat nach Angaben von Präsidentin Claudia Sheinbaum keine Kenntnis von der Anwesenheit von US-Geheimdienstmitarbeitern gehabt, die kürzlich während einer Drogenbekämpfungsaktion im Grenzstaat Chihuahua bei einem Autounfall ums Leben kamen. "Offensichtlich wusste das Militär nicht, dass Personen beteiligt waren, die keine mexikanischen Staatsbürger waren (...), dass Ausländer an dem Einsatz teilnahmen", sagte Sheinbaum am Mittwoch vor Journalisten. Sheinbaum sagte, die Regierung untersuche einen möglichen Verstoß gegen nationale Sicherheitsgesetze in dem noch immer undurchsichtigen Vorfall.

Gewalttaten in Aachener Rotlichtbezirk: Strafe für Hooligan wird neu verhandelt

Das Landgericht Aachen muss neu über die Strafe für einen Mann aus der Hooliganszene entscheiden, der wegen Gewalttaten im Rotlichtbezirk der nordrhein-westfälischen Stadt verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Aachener Urteil am Mittwoch teilweise. Das Landgericht hatte den Angeklagten im März 2025 unter anderem wegen zweifachen versuchten Totschlags und mehrfacher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung vorbehalten. (Az. 2 StR 470/25)

Textgröße ändern: