The National Times - Russland erscheint nicht vor Internationalem Gerichtshof zu Ukraine-Verbrechen

Russland erscheint nicht vor Internationalem Gerichtshof zu Ukraine-Verbrechen


Russland erscheint nicht vor Internationalem Gerichtshof zu Ukraine-Verbrechen
Russland erscheint nicht vor Internationalem Gerichtshof zu Ukraine-Verbrechen

Auf Antrag Kiews befasst sich der Internationale Gerichtshof (IGH) seit Montag mit den Völkermord-Vorwürfen im Ukraine-Krieg. Die Ukraine wirft Russland vor, einen Völkermord an den ukrainischen Bewohnern des Landes zu planen. Vor allem aber geht sie gegen Moskaus Argument vor, der Einmarsch in die Ukraine sei notwendig gewesen, um einen "Völkermord" an den russischsprachigen Einwohnern im Osten des Landes zu verhindern. Russische Vertreter blieben der Anhörung fern.

Textgröße ändern:

Das Gericht bedaure, dass kein Vertreter Russlands zur mündlichen Verhandlung erschienen sei, sagte die Vorsitzende Richterin Joan Donoghue. Der russische Botschafter Alexander Schulgin habe dem Gericht mitgeteilt, dass seine Regierung nicht beabsichtige, an der Verhandlung teilzunehmen.

Der Vertreter der Ukraine am Gerichtshof in Den Haag, Anton Korynewytsch, kritisierte die russische Entscheidung. "Die Tatsache, dass die Sitze Russlands leer bleiben, spricht Bände. Sie sind nicht hier im Gerichtssaal, sondern auf einem Schlachtfeld und führen einen aggressiven Krieg gegen mein Land", sagte er. "Das ist Russlands Art, Streitigkeiten zu lösen."

Kiew hatte die Klage zwei Tage nach dem von Russlands Präsident Wladimir Putin angeordneten Einmarsch am 24. Februar eingereicht. Die ukrainische Regierung weist Putins Vorwurf eines "Völkermords" in den östlichen Regionen Donezk und Luhansk als "absurde Lüge" zurück und argumentiert, die russische Invasion entbehre damit jeglicher Grundlage. Kiew fordert zudem, dass das Gericht bis zu seinem Urteil einen sofortigen Stopp aller russischen "Militäreinsätze" in der Ukraine anordnet.

"Lassen Sie uns unseren Streit wie zivilisierte Nationen beilegen", plädierte Korynewytsch am Montag und wandte sich dann direkt an Moskau: "Legen Sie Ihre Waffen nieder und legen Sie Ihre Beweise vor".

Richterin Donoghue sagte den für Dienstag geplanten zweiten Teil der Anhörung ab, bei dem Russland seine Argumente vortragen sollte. Das Gericht werde "so schnell wie möglich" über den Antrag der Ukraine entscheiden. Derartige Zwischenentscheidungen werden häufig innerhalb weniger Wochen gefällt. Bis zu einem endgültigen Urteil können Jahre vergehen.

Der Internationale Gerichtshof ist das zentrale Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Er wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichtet, um über Streitigkeiten zwischen UN-Mitgliedstaaten zu entscheiden, die sich hauptsächlich auf Verträge und Konventionen stützen. In diesem Fall geht es um die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948, die Russland ebenso wie die Ukraine ratifiziert haben.

Die Urteile des IGH sind zwar bindend, er hat jedoch keine wirklichen Möglichkeiten, sie durchzusetzen.

R.T.Gilbert--TNT

Empfohlen

Bayerische Juristin Angerer ist neue Präsidentin von Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) mit Sitz in Karlsruhe und Leipzig wird von einer neuen Präsidentin geleitet. Die bayerische Juristin Karin Angerer übernahm das Amt am Dienstag, wie der BGH mitteilte. Die bisherige Präsidentin des Oberlandesgerichts im Bamberg wurde zu ihrem Antritt im Bundesjustizministerium in Berlin begrüßt.

Nach Sechsfachmord von Stade: Mutmaßlicher Verkäufer von Waffe in Berlin gefasst

Rund zwei Monate nach dem Sechsfachmord in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade haben Ermittler den mutmaßlichen Verkäufer der Tatwaffe gefasst. Es handle sich um einen 49 Jahre alten Mann aus Berlin, teilte die Staatsanwaltschaft in Stade am Dienstag mit. Er sei am Montag in der Hauptstadt durch Spezialkräfte sowie Beamte der Mordkommission der Stader Polizei festgenommen worden.

Letzte Verteidigungswelle: Neue Anklage gegen jugendliche Rechtsextremisten

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen zwei weitere mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppe Letzte Verteidigungswelle erhoben. Wie die Behörde am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, stehen die beiden Jugendlichen im Verdacht, eine terroristische Vereinigung unterstützt zu haben. Dabei sollen sie Beihilfe zu versuchtem Mord, versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und versuchter schwerer Brandstiftung geleistet haben.

Mann in Mönchengladbach soll Schwägerin getötet haben - Ehefrau in Lebensgefahr

Bei einem eskalierten Familienstreit in einer Wohnung in Mönchengladbach soll ein 51-Jähriger seine 44-jährige Schwägerin tödlich verletzt haben. Auch seine 39-jährige Ehefrau soll der Mann lebensgefährlich verletzt haben, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilten. Die Tat ereignete sich demnach am Montagabend in der Wohnung des 51-Jährigen im Stadtteil Waldhausen. Er wurde kurze Zeit später festgenommen.

Textgröße ändern: