The National Times - Gutachten: Übertritt zu Christentum in Europa als Asylgrund im Einzelfall prüfen

Gutachten: Übertritt zu Christentum in Europa als Asylgrund im Einzelfall prüfen


Gutachten: Übertritt zu Christentum in Europa als Asylgrund im Einzelfall prüfen
Gutachten: Übertritt zu Christentum in Europa als Asylgrund im Einzelfall prüfen / Foto: © AFP/Archiv

Einem Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge kann Österreich die Anerkennung als Flüchtling nicht mit der alleinigen Begründung verweigern, dass der Betreffende erst in Europa zum Christentum übertrat. Die Behörden müssten den Einzelfall prüfen, erklärte EuGH-Generalanwalt Richard de la Tour in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Als Flüchtling gilt, wer wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verfolgt wird. (Az. C-222/22)

Textgröße ändern:

Eine EU-Richtlinie sieht aber vor, dass die Anerkennung als Flüchtling verweigert werden kann, wenn die "Verfolgungsgefahr auf Umständen beruht, die der Antragsteller nach Verlassen des Herkunftslands selbst geschaffen hat". Gemäß österreichischem Recht werden Asylanträge normalerweise abgelehnt, wenn der Antragsteller seine entsprechende Überzeugung - im hier vorliegenden Fall die christliche Religion - nicht schon im Herkunftsland hatte.

Es geht um einen Iraner. Er stellte 2015 in Österreich einen Antrag auf Asyl, der scheiterte. 2019 stellte er einen Folgeantrag und erklärte, dass er inzwischen zum Christentum übergetreten sei und im Iran Verfolgung befürchte. Als Flüchtling wurde er nicht anerkannt, Österreich gewährte dem Mann aber subsidiären Schutz. Er praktiziere tatsächlich das Christentum und sei somit im Iran in Gefahr, erklärten die Behörden zur Begründung. Diesen Verfolgungsgrund habe er allerdings in Österreich selbst geschaffen.

Dagegen erhob der Mann erfolgreich Beschwerde beim österreichischen Bundesverwaltungsgericht, woraufhin das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sich an den österreichischen Verwaltungsgerichtshof wandte. Dieser setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Der Generalanwalt erklärte nun, dass er die österreichische Regelung für unvereinbar mit dem europäischen Recht halte. Die Anerkennung als Flüchtling dürfe nur dann verweigert werden, wenn der Antragsteller die Verfolgungsgefahr nach Ablehnung des ersten Asylantrags vorsätzlich und unredlich herbeigeführt habe mit dem alleinigen Ziel, als Flüchtling anerkannt zu werden.

Bei den Schlussanträgen handelt es sich um ein juristisches Gutachten, noch nicht um eine Entscheidung. Die Richterinnen und Richter am EuGH orientieren sich oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht veröffentlicht.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Türkischer Komiker Göktas wegen Beleidigung Erdogans zu Haftstrafe verurteilt

Der beliebte türkische Komiker Deniz Göktas ist wegen Beleidigung von Staatschef Recep Tayyip Erdogan zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt worden - kommt jedoch vorerst auf freien Fuß. Ein Gericht in Istanbul verurteilte den 32-Jährigen am Montag zu etwas mehr als 19 Monaten Haft, ordnete jedoch seine vorläufige Freilassung bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens an, wie ein Reporter der Nachrichtenagentur AFP berichtete.

Angriff mit Paintballpistole: 21-Jähriger in Bayern auf einem Auge blind

Unbekannte haben im bayerischen Edelsfeld einen 21-Jährigen durch Schüsse mit einer mutmaßlichen Paintballpistole schwer an den Augen verletzt. Die Polizei in Regensburg teilte am Montag mit, der 21-Jährige sei auf einem Auge erblindet. Auch die Sehkraft des zweiten Auges sei beeinträchtigt. Die Suche nach drei mutmaßlichen Tätern im geschätzten Alter von etwa 18 bis 22 Jahren dauerte an.

Papst Leo XIV. ermahnt Europäer zu neuen Friedensanstrengungen

Zum Abschluss seines Frankreichbesuchs hat Papst Leo XIV. die Europäer eindringlich zu neuen Friedensanstrengungen aufgerufen. Es sei notwendig, "Mut bei den Verhandlungen zu zeigen und bereit zu sein, bestimmte Positionen für das übergeordnete Wohl des Friedens aufzugeben", sagte der Papst am Montag in Metz im Beisein von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron. Ohne den Ukraine-Krieg ausdrücklich zu nennen, beklagte er ein "sinnloses Gemetzel, das jeden Tag unzählige zivile Opfer fordert".

In Gebüsch an Flugplatz: 17 Katzen in Nordrhein-Westfalen ausgesetzt

In einem Gebüsch an einem Flugplatz in Nordrhein-Westfalen sind 17 Katzen ausgesetzt worden. Die Tiere befanden sich in insgesamt fünf Transportboxen, wie die Polizei in Heinsberg am Montag mitteilte. Unter den Tieren waren demnach auch Jungkatzen im Alter von etwa vier Wochen. Angesichts des Zustands der Katzen ging die Polizei davon aus, dass sie bereits seit 24 Stunden dort gestanden hatten.

Textgröße ändern: