The National Times - Geldstrafen für zwei Ärzte wegen Tods von Neunjährigem nach Operation in Hamburg

Geldstrafen für zwei Ärzte wegen Tods von Neunjährigem nach Operation in Hamburg


Geldstrafen für zwei Ärzte wegen Tods von Neunjährigem nach Operation in Hamburg
Geldstrafen für zwei Ärzte wegen Tods von Neunjährigem nach Operation in Hamburg / Foto: © AFP/Archiv

16 Jahre nach dem Tod eines Neunjährigen bei einer ambulanten Routineoperation in einer Hamburger Arztpraxis hat das Landgericht der Hansestadt zwei Ärzte zu Geldstrafen verurteilt. Den heute 65-jährigen Operateur sprach das Gericht am Donnerstag der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie ein Sprecher sagte. Er bekam eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu 440 Euro.

Textgröße ändern:

Der 69-jährigen damalige Praxismitinhaber wurde wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 70 Euro verurteilt. Zahlen müssen die beiden Mediziner die Strafen aber nicht - dem Sprecher zufolge gelten sie aufgrund der langen Verfahrensdauer als bereits vollstreckt.

Der Neunjährige starb im März 2007 nach einer Routineoperation in der Praxis der beiden Hals-Nasen-Ohren-Ärzte. Der unter Vollnarkose vorgenommene Eingriff selbst verlief komplikationslos, während der Aufwachphase wurde der Junge aber nicht ausreichend überwacht. Es kam zu einer zunächst nicht bemerkten Nachblutung, an deren Folgen er Tage später starb.

Der Fall hat bereits eine längere rechtliche Vorgeschichte. So wurde die an der Operation beteiligte Anästhesistin bereits 2009 zu einer Geldstrafe verurteilt. Verfahren gegen den Operateur und den Praxismitbetreiber stellte die Hamburger Staatsanwaltschaft mehrfach ein, dagegen gerichtete Beschwerden wies das Oberlandesgericht der Hansestadt zurück. Eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der Eltern führte zu neuen Ermittlungen und letztlich zum Prozess.

Entscheidend war, dass dem Operateur anders als bei den zunächst eingestellten Ermittlungen jetzt ein neuer und schwerer wiegender Vorwurf gemacht wurde - Körperverletzung mit Todesfolge, durch eine nur unzureichend erfolgte Risikoaufklärung. Das Gericht sah diesen Tatvorwurf nun als erfüllt an.

Demnach wurde der medizinische Standard in der Praxis in dreierlei Hinsicht unterschritten: Der Junge war während der Aufwachphase nicht an ein Gerät zur Messung der Sauerstoffsättigung im Blut angeschlossen, es war nicht durchgängig medizinisches Personal da, dieses war zudem nicht ausreichend geschult. Über diesen ungenügenden Standard hätten die Eltern aufgeklärt werden müssen, befand das Gericht.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: 39-Jähriger bei Schüssen in Teestube tödlich verletzt

Bei Schüssen in einer Teestube im nordrhein-westfälischen Marl ist in der Nacht zum Montag ein 39-jähriger Mann getötet worden. Zwei weitere Männer im Alter von 35 und 40 Jahren wurden verletzt, wie die Polizei in Recklinghausen und die Staatsanwaltschaft Essen mitteilten. Mehrere Zeugen alarmierten demnach kurz nach 03.00 Uhr die Polizei wegen der Schüsse in der Teestube im Stadtteil Hüls.

Mehr Ausflugsverkehr: ADAC erwartet Staus auf Autobahnen an Wochenende

Trotz abnehmender Staugefahr könnte es auf Deutschlands Autobahnen am Wochenende laut ADAC wieder mehr Verkehr und Behinderungen geben. Bei schönem Wetter sei mit starkem Ausflugsverkehr in Richtung Alpen, Mittelgebirge, Küsten und Seen zu rechnen, teilte der Automobilklub am Montag in München mit. Zusätzlich beginnen oder laufen in der Schweiz je nach Kanton die Herbstferien.

Deutsche Bischöfe beraten nach Landeswahlen über Demokratie in Deutschland

Im hessischen Fulda beginnt am Montag (14.30 Uhr) die viertägige Herbstvollversammlung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Die mehr als 60 Bischöfe und Weihbischöfe beraten dort nach den zurückliegenden Landeswahlen auch über die Demokratie in Deutschland. Der Konferenzvorsitzende Heiner Wilmer aus Münster warnte vor den Urnengängen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin vor einer Wahl der AfD gewählt - diese gewann aber in den beiden Flächenländern.

Bundesverfassungsgericht wird 75 Jahre alt - Festakt mit Steinmeier und Merz

Zum 75. Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts findet am Montag (11.00 Uhr) in Karlsruhe ein Festakt statt. Dazu werden in der Stadthalle neben Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erwartet. Die Stadt beteiligt sich außerdem mit Kunstaktionen auf dem Platz der Grundrechte in der Nähe des Gerichtsgebäudes.

Textgröße ändern: