The National Times - Bundesregierung ermöglicht unbürokratische Arzneimittel-Lieferungen in Ukraine

Bundesregierung ermöglicht unbürokratische Arzneimittel-Lieferungen in Ukraine


Bundesregierung ermöglicht unbürokratische Arzneimittel-Lieferungen in Ukraine
Bundesregierung ermöglicht unbürokratische Arzneimittel-Lieferungen in Ukraine

Zur medizinischen Versorgung der Zivilbevölkerung in der Ukraine ermöglicht die Bundesregierung Hilfsorganisationen die unbürokratische Lieferung von Arzneimitteln - darunter auch Betäubungsmittel. Wie das Gesundheitsministerium in Berlin am Sonntag mitteilte, wird mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung sichergestellt, dass bestimmte Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ausgeführt werden können, "ohne dass im Einzelfall Ausfuhrgenehmigungen eingeholt werden müssen".

Textgröße ändern:

Der Krieg in der Ukraine "gefährdet Gesundheit und Leben der betroffenen Bevölkerung", heißt es in der auf Samstag datierten Allgemeinverfügung. "Unter anderem ist die Versorgung mit bestimmten Arzneimitteln prekär." Deshalb schaffe das Gesundheitsministerium nun "die Voraussetzung dafür, dass Hilfsorganisationen diese Arzneimittel ohne Ausfuhrgenehmigung in die Ukraine und die Nachbarländer der Ukraine, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, ausführen dürfen, um sie dort therapeutisch anzuwenden."

Nach Angaben des Ministerims vom Sonntag können damit Hilfsorganisationen "ab sofort" Arzneimittel schnell und unbürokratisch ausführen. Die Regelung zu den Betäubungsmitteln gilt demnach für in Deutschland anerkannte beziehungsweise registrierte Hilfsorganisationen.

T.Bailey--TNT

Empfohlen

Streit über Kohl-Buch: Witwe von Altkanzler scheitert mit Klage zu Auskunft über Gewinn

Der Autor des umstrittenen Buchs "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" über den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl muss Kohls Witwe nicht sagen, wie viel Gewinn er mit dem Werk erzielte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe änderte am Donnerstag ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln entsprechend und erklärte, Schadenersatz könne Maike Kohl-Richter ohnehin nicht beanspruchen. Über das Verbot einiger Passagen aus dem Buch muss das OLG aber noch einmal verhandeln. (Az. I ZR 41/24)

EuGH urteilt über deutsches Einreiseverbot für abgeschobene Gefährder

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über das deutsche unbefristete Einreiseverbot für abgeschobene potenzielle Gefährder. Die Frage ist, ob die Regelung im Aufenthaltsgesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist. Das Oberverwaltungsgericht Bremen legte sie den europäischen Richterinnen und Richtern vor. (Az. C-446/24)

BGH verhandelt über Familienstreit wegen Videokamera in Küche

Der Fall einer Mutter, die in der Küche ihrer erwachsenen Tochter beim vermeintlichen Diebstahl gefilmt wurde, beschäftigt am Donnerstag (11.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er verhandelt über die Klage der Mutter - sie will Schmerzensgeld. Die Frage ist, ob die Tochter und ihr Mann gegen den Datenschutz verstießen. (Az. I ZR 289/25)

Mexikos Präsidentin: Armee hatte keine Kenntnis von Anwesenheit möglicher US-Agenten

Mexikos Armee hat nach Angaben von Präsidentin Claudia Sheinbaum keine Kenntnis von der Anwesenheit von US-Geheimdienstmitarbeitern gehabt, die kürzlich während einer Drogenbekämpfungsaktion im Grenzstaat Chihuahua bei einem Autounfall ums Leben kamen. "Offensichtlich wusste das Militär nicht, dass Personen beteiligt waren, die keine mexikanischen Staatsbürger waren (...), dass Ausländer an dem Einsatz teilnahmen", sagte Sheinbaum am Mittwoch vor Journalisten. Sheinbaum sagte, die Regierung untersuche einen möglichen Verstoß gegen nationale Sicherheitsgesetze in dem noch immer undurchsichtigen Vorfall.

Textgröße ändern: