The National Times - Supreme Court setzt Todesurteil gegen Boston-Marathon-Attentäter wieder in Kraft

Supreme Court setzt Todesurteil gegen Boston-Marathon-Attentäter wieder in Kraft


Supreme Court setzt Todesurteil gegen Boston-Marathon-Attentäter wieder in Kraft
Supreme Court setzt Todesurteil gegen Boston-Marathon-Attentäter wieder in Kraft

Der Oberste Gerichtshof der USA hat das Todesurteil gegen den Attentäter vom Bostoner Marathonlauf 2013 wieder in Kraft gesetzt. Der Supreme Court in Washington kippte am Freitag mit einer Mehrheit von sechs zu drei Richterstimmen die vorherige Aufhebung des Todesurteils gegen Dschochar Zarnajew durch ein Berufungsgericht. Die Verfassungsrichter erklärten, der heute 28-Jährige habe vor seiner Verurteilung einen fairen Prozess erhalten.

Textgröße ändern:

"Dschochar Zarnajew hat abscheuliche Verbrechen begangen", schrieb der konservative Richter Clarence Thomas in der Urteilsbegründung. "Der sechste Zusatzartikel zur Verfassung hat ihm nichtsdestoweniger einen fairen Prozess vor einer unvoreingenommen Jury garantiert. Er hat ihn bekommen." Die drei Richter des liberalen Supreme-Court-Flügels widersprachen dieser Auffassung aber.

Zarnajew war im Mai 2015 wegen des Anschlags mit drei Toten und 264 Verletzten zum Tode und zugleich zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Bundesberufungsgericht hob das Todesurteil aber im Juli 2020 auf. Die Berufungsrichter gaben der Verteidigung unter anderem in dem Punkt recht, dass das Auswahlverfahren der Geschworenen fehlerhaft gewesen sei, weil eine Frage zu den Vorkenntnissen der Geschworenen zu dem Fall gestrichen worden war.

Die Berufungsrichter bemängelten außerdem, dass in dem Prozess ein 2011 mutmaßlich unter Beteiligung von Zarnajews älterem Bruder Tamerlan begangener Dreifachmord nicht erwähnt werden durfte. Zarnajews Anwälte hatten damit zeigen wollen, dass der zum Zeitpunkt des Anschlags 19-jährige Student tschetschenischer Herkunft unter dem Einfluss seines gewalttätigen größeren Bruders stand. Die beiden hatten den Boston-Anschlag gemeinsam verübt, Tamerlan wurde in der Folge von der Polizei erschossen.

Der Supreme Court wies die Argumente nun aber zurück. Die Auswahl der Geschworenen sei korrekt verlaufen. Tamerlan Zarnajews mutmaßliche Beteiligung an einem früheren Dreifachmord habe zudem keinerlei Beweiskraft für das Verfahren über den Boston-Anschlag gehabt und hätte die Geschworenen lediglich "verwirrt". Der Gerichtshof setzte damit das Todesurteil gegen den heute 28-Jährigen wieder in Kraft.

Die Regierung von Präsident Joe Biden hat allerdings ein Moratorium für Hinrichtungen auf Bundesebene beschlossen. Todesurteile gegen von Bundesgerichten verurteilte Straftäter werden also nicht vollstreckt. Trotzdem hatte das Justizministerium vor dem Supreme Court gefordert, die Entscheidung des Berufungsgerichts zu revidieren und die Todesstrafe damit wieder in Kraft zu setzen. Es gehe darum, das begründete Urteil der Geschworenen zu respektieren.

Die Zarnajew-Brüder hatten im April 2013 im Zielbereich des Boston-Marathons zwei selbstgebaute Sprengsätze zur Explosion gebracht. Es gab drei Tote und 264 Verletzte, außerdem erschossen die Brüder bei ihrer Flucht einen Polizisten. Tamerlan Zarnajew wurde wenige Tage nach dem Anschlag bei einem Schusswechsel mit der Polizei getötet.

Dschochar Zarnajew wurde verletzt in einem Boot versteckt gefunden. Er hatte erklärte, mit dem Anschlag in Afghanistan und im Irak getötete Muslime rächen zu wollen.

A.Little--TNT

Empfohlen

Mord an früherer Partnerin: Lebenslange Haft für 37-Jährigen in Leipzig

Wegen der Tötung seiner früheren Partnerin mit mehreren Messerstichen ist ein 37-Jähriger vom Landgericht Leipzig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach den Angeklagten am Donnerstag unter anderem wegen Mordes schuldig, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine mögliche vorzeitige Haftentlassung des 37-Jährigen praktisch ausschließt.

Radfahrerin stirbt bei Unfall mit Güterzug in Bayern

Eine Radfahrerin ist in Bayern bei einem Unfall mit einem Zug gestorben. Wie die Polizei in Rosenheim am Donnerstag mitteilte, wollte die Frau am Dienstagabend einen unbeschrankten Bahnübergang in Burgkirchen an der Alz überqueren, als sich ein Güterzug näherte. Trotz mehrerer akustischer Warnungen erfasste der Zug die Frau.

Nach Tod von Kind in Krankenhaus: Mutter scheitert vor Gericht mit Klage

Nach dem Tod eines siebenjährigen Jungen in einem Krankenhaus ist seine Mutter vor Gericht mit einer Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sah keine Erfolgsaussicht für eine Berufung der Mutter, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche bestehen demnach nicht. Der zuständige Senat wies ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren damit zurück.

In zugeklebten Pappkartons: Mehr als 20 Katzen an Bremer Friedhof ausgesetzt

In Bremen sind an einem Friedhof rund zwei Dutzend Katzen ausgesetzt worden. Insgesamt 20 neugeborene Jungtiere und drei ausgewachsene Katzen seien in zwei zugeklebten Pappkartons zurückgelassen worden, teilte die Polizei in der Hansestadt am Donnerstag mit. Ein Zeuge hörte demnach "leises Miauen" aus den Behältnissen, es folgte ein Polizeieinsatz. Wer die Tiere am Friedhofseingang abgestellt hatte, war unklar. Ermittlungen liefen.

Textgröße ändern: