The National Times - Supreme Court setzt Todesurteil gegen Boston-Marathon-Attentäter wieder in Kraft

Supreme Court setzt Todesurteil gegen Boston-Marathon-Attentäter wieder in Kraft


Supreme Court setzt Todesurteil gegen Boston-Marathon-Attentäter wieder in Kraft
Supreme Court setzt Todesurteil gegen Boston-Marathon-Attentäter wieder in Kraft

Der Oberste Gerichtshof der USA hat das Todesurteil gegen den Attentäter vom Bostoner Marathonlauf 2013 wieder in Kraft gesetzt. Der Supreme Court in Washington kippte am Freitag mit einer Mehrheit von sechs zu drei Richterstimmen die vorherige Aufhebung des Todesurteils gegen Dschochar Zarnajew durch ein Berufungsgericht. Die Verfassungsrichter erklärten, der heute 28-Jährige habe vor seiner Verurteilung einen fairen Prozess erhalten.

Textgröße ändern:

"Dschochar Zarnajew hat abscheuliche Verbrechen begangen", schrieb der konservative Richter Clarence Thomas in der Urteilsbegründung. "Der sechste Zusatzartikel zur Verfassung hat ihm nichtsdestoweniger einen fairen Prozess vor einer unvoreingenommen Jury garantiert. Er hat ihn bekommen." Die drei Richter des liberalen Supreme-Court-Flügels widersprachen dieser Auffassung aber.

Zarnajew war im Mai 2015 wegen des Anschlags mit drei Toten und 264 Verletzten zum Tode und zugleich zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Bundesberufungsgericht hob das Todesurteil aber im Juli 2020 auf. Die Berufungsrichter gaben der Verteidigung unter anderem in dem Punkt recht, dass das Auswahlverfahren der Geschworenen fehlerhaft gewesen sei, weil eine Frage zu den Vorkenntnissen der Geschworenen zu dem Fall gestrichen worden war.

Die Berufungsrichter bemängelten außerdem, dass in dem Prozess ein 2011 mutmaßlich unter Beteiligung von Zarnajews älterem Bruder Tamerlan begangener Dreifachmord nicht erwähnt werden durfte. Zarnajews Anwälte hatten damit zeigen wollen, dass der zum Zeitpunkt des Anschlags 19-jährige Student tschetschenischer Herkunft unter dem Einfluss seines gewalttätigen größeren Bruders stand. Die beiden hatten den Boston-Anschlag gemeinsam verübt, Tamerlan wurde in der Folge von der Polizei erschossen.

Der Supreme Court wies die Argumente nun aber zurück. Die Auswahl der Geschworenen sei korrekt verlaufen. Tamerlan Zarnajews mutmaßliche Beteiligung an einem früheren Dreifachmord habe zudem keinerlei Beweiskraft für das Verfahren über den Boston-Anschlag gehabt und hätte die Geschworenen lediglich "verwirrt". Der Gerichtshof setzte damit das Todesurteil gegen den heute 28-Jährigen wieder in Kraft.

Die Regierung von Präsident Joe Biden hat allerdings ein Moratorium für Hinrichtungen auf Bundesebene beschlossen. Todesurteile gegen von Bundesgerichten verurteilte Straftäter werden also nicht vollstreckt. Trotzdem hatte das Justizministerium vor dem Supreme Court gefordert, die Entscheidung des Berufungsgerichts zu revidieren und die Todesstrafe damit wieder in Kraft zu setzen. Es gehe darum, das begründete Urteil der Geschworenen zu respektieren.

Die Zarnajew-Brüder hatten im April 2013 im Zielbereich des Boston-Marathons zwei selbstgebaute Sprengsätze zur Explosion gebracht. Es gab drei Tote und 264 Verletzte, außerdem erschossen die Brüder bei ihrer Flucht einen Polizisten. Tamerlan Zarnajew wurde wenige Tage nach dem Anschlag bei einem Schusswechsel mit der Polizei getötet.

Dschochar Zarnajew wurde verletzt in einem Boot versteckt gefunden. Er hatte erklärte, mit dem Anschlag in Afghanistan und im Irak getötete Muslime rächen zu wollen.

A.Little--TNT

Empfohlen

Fürstenfeldbruck: 70-Jähriger tötete pflegebedürftige Mutter

Im bayerischen Fürstenfeldbruck hat ein 70-Jähriger offenbar seine pflegebedürftige Mutter getötet. Die Hausärztin rief den Sohn am Montag an, um einen Hausbesuch bei der 95-Jährigen anzukündigen, wie die Polizei am Donnerstag in Ingolstadt mitteilte. In dem Telefonat deutete der 70-Jährige an, seine Mutter am Vortag erstickt zu haben.

Gewöhnliche Zahlung fällt nicht ohne Weiteres unter EU-Sanktionen gegen Russland

Der gewöhnliche Zahlungsverkehr fällt laut einem Urteil aus Hessen nicht ohne Weiteres unter die EU-Sanktionen gegen Russland. Eine Sparkasse durfte eine Betragsauszahlung von einem russischen Unternehmen auf das Konto eines deutschen Unternehmens deswegen nicht verweigern, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte. Die Sanktionen sehen keine pauschale Verweigerung von Überweisungen aus Russland vor. (Az.: 3 U 111/23)

19-jährige Fußgängerin bei Driften mit Auto getötet: Mordanklage in Wuppertal

Nach einem tödlichen Verkehrsunfall durch das Driften mit einem Auto im nordrhein-westfälischen Remscheid ist Anklage gegen einen 25-Jährigen erhoben worden. Dem Beschuldigten wird unter anderem Mord vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Wuppertal am Donnerstag mitteilte. Bei dem tödlichen Unfall im April war eine 19-Jährige ums Leben gekommen, eine 17-Jährige wurde schwer verletzt.

Frau in Bayern auf offener Straße erstochen - früherer Lebensgefährte unter Verdacht

Eine 50-Jährige ist am Mittwochabend im bayerischen Burgkirchen an der Alz auf offener Straße mit einer Stichwaffe angegriffen und tödlich verletzt worden. Als tatverdächtig gilt ihr drei Jahre jüngerer früherer Lebensgefährte, wie die Polizei in Rosenheim mitteilte. Spezialkräfte nahmen den Mann demnach am Donnerstagmorgen in der Region um Burgkirchen in seiner Wohnung fest.

Textgröße ändern: