The National Times - Supreme Court setzt Todesurteil gegen Boston-Marathon-Attentäter wieder in Kraft

Supreme Court setzt Todesurteil gegen Boston-Marathon-Attentäter wieder in Kraft


Supreme Court setzt Todesurteil gegen Boston-Marathon-Attentäter wieder in Kraft
Supreme Court setzt Todesurteil gegen Boston-Marathon-Attentäter wieder in Kraft

Der Oberste Gerichtshof der USA hat das Todesurteil gegen den Attentäter vom Bostoner Marathonlauf 2013 wieder in Kraft gesetzt. Der Supreme Court in Washington kippte am Freitag mit einer Mehrheit von sechs zu drei Richterstimmen die vorherige Aufhebung des Todesurteils gegen Dschochar Zarnajew durch ein Berufungsgericht. Die Verfassungsrichter erklärten, der heute 28-Jährige habe vor seiner Verurteilung einen fairen Prozess erhalten.

Textgröße ändern:

"Dschochar Zarnajew hat abscheuliche Verbrechen begangen", schrieb der konservative Richter Clarence Thomas in der Urteilsbegründung. "Der sechste Zusatzartikel zur Verfassung hat ihm nichtsdestoweniger einen fairen Prozess vor einer unvoreingenommen Jury garantiert. Er hat ihn bekommen." Die drei Richter des liberalen Supreme-Court-Flügels widersprachen dieser Auffassung aber.

Zarnajew war im Mai 2015 wegen des Anschlags mit drei Toten und 264 Verletzten zum Tode und zugleich zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Bundesberufungsgericht hob das Todesurteil aber im Juli 2020 auf. Die Berufungsrichter gaben der Verteidigung unter anderem in dem Punkt recht, dass das Auswahlverfahren der Geschworenen fehlerhaft gewesen sei, weil eine Frage zu den Vorkenntnissen der Geschworenen zu dem Fall gestrichen worden war.

Die Berufungsrichter bemängelten außerdem, dass in dem Prozess ein 2011 mutmaßlich unter Beteiligung von Zarnajews älterem Bruder Tamerlan begangener Dreifachmord nicht erwähnt werden durfte. Zarnajews Anwälte hatten damit zeigen wollen, dass der zum Zeitpunkt des Anschlags 19-jährige Student tschetschenischer Herkunft unter dem Einfluss seines gewalttätigen größeren Bruders stand. Die beiden hatten den Boston-Anschlag gemeinsam verübt, Tamerlan wurde in der Folge von der Polizei erschossen.

Der Supreme Court wies die Argumente nun aber zurück. Die Auswahl der Geschworenen sei korrekt verlaufen. Tamerlan Zarnajews mutmaßliche Beteiligung an einem früheren Dreifachmord habe zudem keinerlei Beweiskraft für das Verfahren über den Boston-Anschlag gehabt und hätte die Geschworenen lediglich "verwirrt". Der Gerichtshof setzte damit das Todesurteil gegen den heute 28-Jährigen wieder in Kraft.

Die Regierung von Präsident Joe Biden hat allerdings ein Moratorium für Hinrichtungen auf Bundesebene beschlossen. Todesurteile gegen von Bundesgerichten verurteilte Straftäter werden also nicht vollstreckt. Trotzdem hatte das Justizministerium vor dem Supreme Court gefordert, die Entscheidung des Berufungsgerichts zu revidieren und die Todesstrafe damit wieder in Kraft zu setzen. Es gehe darum, das begründete Urteil der Geschworenen zu respektieren.

Die Zarnajew-Brüder hatten im April 2013 im Zielbereich des Boston-Marathons zwei selbstgebaute Sprengsätze zur Explosion gebracht. Es gab drei Tote und 264 Verletzte, außerdem erschossen die Brüder bei ihrer Flucht einen Polizisten. Tamerlan Zarnajew wurde wenige Tage nach dem Anschlag bei einem Schusswechsel mit der Polizei getötet.

Dschochar Zarnajew wurde verletzt in einem Boot versteckt gefunden. Er hatte erklärte, mit dem Anschlag in Afghanistan und im Irak getötete Muslime rächen zu wollen.

A.Little--TNT

Empfohlen

Bundespräsident legt Kranz für Opfer von Flutkatastrophe in Ahrtal nieder

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am Dienstag an die Opfer der Flutkatastrophe im Ahrtal vor fünf Jahren erinnert. Zusammen mit dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Gordon Schnieder (CDU) legte er in Bad Neuenahr-Ahrweiler einen Kranz nieder. Vor der Kranzniederlegung besuchte Steinmeier die Eröffnung einer Fotoausstellung zur Flut im Ahrtal in Altenahr. Dort sagte er, dass Schmerz und Leid nach fünf Jahren nicht vergessen seien.

Steuerhinterziehung in Millionenhöhe: Haftbefehl für Berliner Reinigungsunternehmer

Der Geschäftsführer eines Berliner Reinigungsunternehmens soll mit Schwarzarbeit Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben. Gegen den 40-Jährigen und vier weitere Beschuldigte wurden am Dienstag Haftbefehle erlassen, wie Staatsanwaltschaft und Hauptzollamt Berlin gemeinsam mitteilten. Bei dem Firmenchef wurden zudem Vermögensarreste im Wert von fünfeinhalb Millionen Euro vollstreckt. Dafür wurden vier Immobilien, Bargeld und ein Fahrzeug beschlagnahmt.

Gewalttat an Gymnasium in Bayern: 16-Jähriger unter Extremismusverdacht

Nach der Gewalttat eines 16-Jährigen an einem Gymnasium im oberbayerischen Schongau gibt es nach Angaben der Ermittler Anhaltspunkte für ein extremistisches Motiv. Die Generalstaatsanwaltschaft München übernahm daher die Ermittlungen gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts des zweifachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung, wie die Ermittlungsbehörde am Dienstag mitteilte. Weitere Details nannte die Generalstaatsanwaltschaft mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht.

Misereor kritisiert Kürzung der Entwicklungshilfe bei gleichzeitig mehr Rüstung

Das katholische Hilfswerk Misereor hat Kürzungen der Entwicklungshilfe bei gleichzeitiger Steigerung der Rüstungsausgaben kritisiert. "Frieden entsteht nicht allein durch militärische Abschreckung. Frieden entsteht dort, wo Menschen Perspektiven haben", erklärte Hauptgeschäftsführer Andreas Frick am Dienstag anlässlich der Vorstellung des Misereor-Jahresberichts in Berlin. Das Hilfswerk rief die Bundesregierung auf, Anstrengungen für Frieden und diplomatische Konfliktlösungen zu verstärken.

Textgröße ändern: