The National Times - Kündigung von Verwaltungsangestellter trotz schwarzer Kasse unwirksam

Kündigung von Verwaltungsangestellter trotz schwarzer Kasse unwirksam


Kündigung von Verwaltungsangestellter trotz schwarzer Kasse unwirksam
Kündigung von Verwaltungsangestellter trotz schwarzer Kasse unwirksam / Foto: © AFP/Archiv

Trotz jahrzehntelanger Existenz einer illegalen schwarzen Kasse beim Straßenverkehrsamt des niedersächsischen Landkreises Holzminden hat einer daran beteiligten Verwaltungsangestellten nicht gekündigt werden dürfen. Das Landesarbeitsgericht in Hannover bestätigte in zweiter Instanz rechtskräftig eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Hildesheim, wie es am Montag mitteilte.

Textgröße ändern:

Demnach sprachen die Gesamtumstände für die Mitarbeiterin. Laut Gericht war es schon zu Beginn ihrer Tätigkeit in der Zulassungsstelle seit Jahrzehnten "geübte Praxis", dass die Belegschaft entwertete Nummernschilder ganz offen an einen Schrotthändler oder über eine Internethandelsplattform verkaufte, um dadurch unter anderen ihre eigene betriebliche Weihnachtsfeier zu finanzieren.

Wechselnde Abteilungsleiter wussten demnach davon und beteiligten sich teils sogar aktiv. All dies habe die Frau in dem "Irrtum" bestärken können, alles sei rechtlich in Ordnung, befanden die Richterinnen und Richter. Außerdem berücksichtigten sie zu Gunsten der Frau, dass diese sich selbst nicht an der Verwaltung der schwarzen Kasse oder der Abwicklung der Verkäufe beteiligt hatte.

Insgesamt sei die außerordentliche Kündigung der Beschäftigten, die aufgrund einer langjährigen Betriebszugehörigkeit ordentlich gar nicht hätte entlassen werden können, daher unverhältnismäßig, entschied das Gericht. Der Landkreis hätte bei der Beurteilung ihres Fall eine Interessenabwägung treffen müssen.

Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu. Damit endete die arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung um die schwarze Kasse im Straßenverkehrsamt des Landkreises Holzminden. Dieser hatte wegen der Angelegenheit vor etwa eineinhalb Jahren zwölf Beschäftigten gekündigt, elf weitere arbeitsgerichtliche Verfahren endeten schon zuvor durch Vergleiche.

M.Wilson--TNT

Empfohlen

Deutsche Bischöfe beraten nach Landeswahlen über Demokratie in Deutschland

Im hessischen Fulda beginnt am Montag (14.30 Uhr) die viertägige Herbstvollversammlung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Die mehr als 60 Bischöfe und Weihbischöfe beraten dort nach den zurückliegenden Landeswahlen auch über die Demokratie in Deutschland. Der Konferenzvorsitzende Heiner Wilmer aus Münster warnte vor den Urnengängen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin vor einer Wahl der AfD gewählt - diese gewann aber in den beiden Flächenländern.

Bundesverfassungsgericht wird 75 Jahre alt - Festakt mit Steinmeier und Merz

Zum 75. Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts findet am Montag (11.00 Uhr) in Karlsruhe ein Festakt statt. Dazu werden in der Stadthalle neben Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erwartet. Die Stadt beteiligt sich außerdem mit Kunstaktionen auf dem Platz der Grundrechte in der Nähe des Gerichtsgebäudes.

Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu

Papst Leo XIV. hat Opfern sexueller Gewalt in der Kirche seinen Einsatz zugesagt, um weitere Fälle zu verhindern. Der Papst wolle mit ihnen zusammenarbeiten und "alles tun, damit das Unrecht, das sie erlitten haben, sich für andere nicht wiederholt", teilte der Vatikan am Sonntagabend mit.

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Textgröße ändern: