The National Times - Prozessauftakt gegen 20-Jährigen wegen Videos von Hinrichtungsszenen in Chatgruppen

Prozessauftakt gegen 20-Jährigen wegen Videos von Hinrichtungsszenen in Chatgruppen


Prozessauftakt gegen 20-Jährigen wegen Videos von Hinrichtungsszenen in Chatgruppen
Prozessauftakt gegen 20-Jährigen wegen Videos von Hinrichtungsszenen in Chatgruppen

Vor dem Oberlandesgericht Celle hat am Freitag ein Staatsschutzverfahren gegen einen mutmaßlichen Unterstützer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) begonnen. Der heute 20-Jährige soll in Chatgruppen Propagandavideos, Hinrichtungsszenen und Texte mit Aufrufen zum Dschihad und der Verherrlichung des Märtyrertods geteilt haben. In diesen Chatgruppen sollen auch Minderjährige aktiv gewesen sein.

Textgröße ändern:

Wie ein Gerichtssprecher sagte, wurde die Öffentlichkeit zu Beginn der Verhandlung ausgeschlossen. Die Anklageschrift sei verlesen worden. Auch habe der Angeklagte damit begonnen, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Die konkreten Vorwürfe gegen ihn lauten Werben um Unterstützer und Mitglieder für eine ausländische terroristische Vereinigung, Gewaltdarstellung und Volksverhetzung. Für den Prozess wurden Termine bis Ende März angesetzt.

T.Bailey--TNT

Empfohlen

Zahl der Erdbeben-Toten in Venezuela auf mehr als 5000 gestiegen

Gut drei Wochen nach dem verheerenden Doppel-Erdbeben in Venezuela ist die Zahl der Todesopfer auf mehr als 5000 gestiegen. Seit der Katastrophe am 24. Juni seien 5069 Tote gezählt worden, erklärte Parlamentspräsident Jorge Rodríguez am Freitag im Onlinedienst Telegram. 16.740 Menschen wurden demnach verletzt.

Ein Toter bei Schusswaffenvorfall in Dänemark

Bei einem Schusswaffenvorfall im Norden Dänemarks ist ein Mensch getötet worden. Ein Polizist sei verletzt worden, erklärte die Polizei am Freitag. Der Schütze wurde demnach schwer verletzt.

Schließung von Jugendheimen in Brandenburg 2013: Betreiber steht Schadenersatz zu

Knapp 13 Jahre nach der erzwungenen Schließung von drei Jugendheimen in Brandenburg hat der Betreiber das Land erfolgreich auf Schadenersatz verklagt. Dieses habe rechtswidrig und schuldhaft seine Amtspflichten verletzt, erklärte das Landgericht Potsdam am Freitag. Bereits 2023 hatte das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden, dass die Schließung rechtswidrig war. Es ließ sich demnach nicht feststellen, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährdet gewesen sei.

Nach Polizeischüssen auf bewaffneten Mann in Dresden: Unterbringung in Psychiatrie

Nach Schüssen der Polizei auf einen bewaffneten Mann in Dresden wird der 41-Jährige vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die zuständige Ermittlungsrichterin am Amtsgericht erließ den Unterbringungsbefehl, wie die Staatsanwaltschaft in der sächsischen Landeshauptstadt am Freitag mitteilte. Dem 41-Jährigen werden unter anderem versuchte gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vorgeworfen.

Textgröße ändern: