The National Times - Vater soll Baby in Oberammergau getötet haben

Vater soll Baby in Oberammergau getötet haben


Vater soll Baby in Oberammergau getötet haben
Vater soll Baby in Oberammergau getötet haben

Im bayerischen Oberammergau soll ein 25-Jähriger sein Baby so schwer verletzt haben, dass es starb. Die Ermittler gingen derzeit davon aus, dass das einen Monat alte Mädchen durch heftiges Schütteln und stumpfe Gewalt gegen den Kopf verletzt wurde, teilte die Polizei Rosenheim am Freitag mit. Am Montag sei der Rettungsdienst in eine dezentrale Unterkunft für Asylbewerber gerufen worden, wo das Baby leblos aufgefunden worden sei.

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Es sei dann im Krankenhaus gestorben. Die Obduktion habe eindeutige Hinweise darauf erbracht, dass das Mädchen an Gewalteinwirkung gestorben sei, hieß es weiter. Der Verdacht gegen den Vater habe sich erhärtet. Gegen den Mann sei ein Haftbefehl erlassen worden, er sitze inzwischen in Untersuchungshaft.

M.Wilson--TNT

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Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

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Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

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