The National Times - Zugang zu Facebook und Websites unabhängiger Medien in Russland eingeschränkt

Zugang zu Facebook und Websites unabhängiger Medien in Russland eingeschränkt


Zugang zu Facebook und Websites unabhängiger Medien in Russland eingeschränkt
Zugang zu Facebook und Websites unabhängiger Medien in Russland eingeschränkt

Die Websites von Facebook und mehreren unabhängigen Medien sind in Russland teilweise nicht zu erreichen. Die Nichtregierungsorganisation GlobalCheck und Journalisten der Nachrichtenagentur AFP stellten in der Nacht zum Freitag Zugangsprobleme bei den Websites von Facebook sowie den Medien Deutsche Welle, Medusa, RFE-RL und dem russischsprachigen Dienst der BBC fest.

Textgröße ändern:

Die russischen Behörden haben ihr Vorgehen gegen kritische Stimmen in den Medien seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine massiv verschärft. Der unabhängige Radiosender Echo Moskwy (Moskauer Echo) etwa hatte am Donnerstag seine Auflösung bekannt gegeben, nachdem er wegen seiner Berichterstattung über die Invasion in der Ukraine mit einem Sendeverbot belegt worden war. Auch der unabhängige Fernsehsender Doschd wurde verboten.

Russische Medien waren nach dem Einmarsch in die Ukraine angewiesen worden, nur offizielle Informationen der russischen Behörden für ihre Berichterstattung zu verwenden. Begriffe wie "Angriff" oder "Invasion" im Zusammenhang mit dem Einmarsch in die Ukraine sind verboten. Die Behörden stellen den Angriffskrieg auf die Ukraine lediglich als "Sondereinsatz" des Militärs und Friedensmission zum Schutz russischsprachiger Ukrainer dar.

L.Johnson--TNT

Empfohlen

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt

Mehr als 16 Jahre nach dem Tod eines ungeborenen Babys bei einer Hausgeburt ist eine Hebamme in Niedersachsen wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Verden nach Angaben einer Sprecherin am Montag. Es war der dritte Prozess gegen die Frau, nachdem diese zuvor zwei Mal erfolgreich am Bundesgerichtshof Revision gegen Verurteilungen in dem Fall eingelegt hatte.

19 Jahre alter Vermisstenfall in Bayern geklärt: 39-Jährige wurde getötet

Die Polizei in Bayern hat nach fast 20 Jahren den Cold Case der vermissten Kerstin Lee Langley aufgeklärt. Zwei Männer und eine Frau sollen die damals 39-Jährige im Jahr 2007 gemeinschaftlich getötet haben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in Regensburg mit. Einer der Männer wurde festgenommen, der zweite ist mittlerweile verstorben. Der Haftbefehl gegen die 56 Jahre alte Frau sei außer Vollzug gesetzt worden.

Textgröße ändern: