The National Times - Zweijährige Jugendstrafe nach antisemitischem Angriff auf Hamburger Demonstration

Zweijährige Jugendstrafe nach antisemitischem Angriff auf Hamburger Demonstration


Zweijährige Jugendstrafe nach antisemitischem Angriff auf Hamburger Demonstration
Zweijährige Jugendstrafe nach antisemitischem Angriff auf Hamburger Demonstration / Foto: © AFP/Archiv

Nach einem antisemitischen Angriff auf Teilnehmende einer Demonstration hat das Hamburger Landgericht einen 18-Jährigen in einem Berufungsverfahren zu einer zweijährigen Jugendstrafe verurteilt. Der Angeklagte wurde am Freitag der schweren Körperverletzung und Beleidigung schuldig gesprochen, wie ein Sprecher sagte. Der 18-Jährige muss zudem ein Antigewalttraining mit mindestens 15 Sitzungen absolvieren und gemeinnützige Arbeit leisten.

Textgröße ändern:

Von der Erfüllung dieser Auflagen und der Entwicklung des Jugendlichen ist dem Sprecher zufolge abhängig, ob die Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht. Eine Entscheidung darüber soll in sechs Monaten getroffen werden. Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten beantragt hatte. Die Verteidigung plädierte hingegen auf einen Freispruch beziehungsweise hilfsweise eine Verwarnung.

Der Angeklagte und sein jüngerer Brüder hatten am 18. September 2021 mehrere Teilnehmende der Demonstration "Mahnwache für Israel - Gegen Antisemitismus" mit antisemitischen Parolen beleidigt. Der jetzt 18-Jährige schlug zudem einem Teilnehmer mit der Faust gegen den Kopf und verletzte ihn dabei.

Die Brüder wurden dafür bereits im August verurteilt - der Ältere zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung, beide zudem zu gemeinnütziger Arbeit. Sowohl der 18-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung gegen das erste Urteil ein, weshalb es zu der weiteren Verhandlung kam. Das zweite Verfahren begann im März und fand wie das erste unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

T.Bailey--TNT

Empfohlen

Deutsche Bischöfe beraten nach Landeswahlen über Demokratie in Deutschland

Im hessischen Fulda beginnt am Montag (14.30 Uhr) die viertägige Herbstvollversammlung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Die mehr als 60 Bischöfe und Weihbischöfe beraten dort nach den zurückliegenden Landeswahlen auch über die Demokratie in Deutschland. Der Konferenzvorsitzende Heiner Wilmer aus Münster warnte vor den Urnengängen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin vor einer Wahl der AfD gewählt - diese gewann aber in den beiden Flächenländern.

Bundesverfassungsgericht wird 75 Jahre alt - Festakt mit Steinmeier und Merz

Zum 75. Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts findet am Montag (11.00 Uhr) in Karlsruhe ein Festakt statt. Dazu werden in der Stadthalle neben Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erwartet. Die Stadt beteiligt sich außerdem mit Kunstaktionen auf dem Platz der Grundrechte in der Nähe des Gerichtsgebäudes.

Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu

Papst Leo XIV. hat Opfern sexueller Gewalt in der Kirche seinen Einsatz zugesagt, um weitere Fälle zu verhindern. Der Papst wolle mit ihnen zusammenarbeiten und "alles tun, damit das Unrecht, das sie erlitten haben, sich für andere nicht wiederholt", teilte der Vatikan am Sonntagabend mit.

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Textgröße ändern: