The National Times - Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes

Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes


Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes
Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes

Das Landgericht Saarbrücken hat einen Krankenpfleger wegen fünffachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem erhielt der Mann ein lebenslanges Berufsverbot in der Pflege und im Rettungswesen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Daniel B. aus Geltungssucht Patienten nicht verordnete Medikamente gegeben hatte.

Textgröße ändern:

Demnach arbeitete er in den Jahren 2015 und 2016 auf Intensivstationen in zwei saarländischen Kliniken. Dort gab er sechs Patienten nicht verordnete Herzkreislaufmedikamente. Dabei nahm er die erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands und den Tod der Menschen billigend in Kauf.

Obwohl einige Patienten starben, sahen Gericht und Staatsanwaltschaft jeweils einen Mordversuch und keinen vollendeten Mord. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Medikamentengabe und dem Tod der Patienten konnte nicht nachgewiesen werden.

Zwei Patienten überlebten die hervorgerufenen gesundheitlichen Probleme. Der Gesundheitszustand bei einer Patientin und einem Patienten verschlechterte sich infolge der Medikamentengabe deutlich, weswegen B. auch wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde.

Laut den Richtern handelte der Mann in der Absicht, sich durch Reanimationen unabhängig vom Erfolg emotionale Befriedigung sowie Anerkennung von Kollegen und Ärzten zu verschaffen. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. B.s Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der 31-Jährige hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Der Fall erinnert an den Krankenpfleger Niels Högel, der wegen der Tötung von insgesamt 91 Intensivpatienten in zwei Krankenhäusern in Niedersachsen eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes verbüßt. Er verabreichte zwischen 2000 und 2005 massenhaft Patienten eigenmächtig Medikamente, um lebensbedrohliche Zustände auszulösen und sie anschließend wiederzubeleben. Viele Opfer starben dabei.

S.Ross--TNT

Empfohlen

Grüne: Kritis-Dachgesetz der Regierung bleibt weit hinter Erwartungen zurück

Die Grünen haben die Pläne der Regierung zum besseren Schutz der sogenannten kritischen Infrastruktur als "absolut unzureichend" kritisiert. "Von einem dringend benötigten, einheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastrukturen, bleiben wir auch in Zukunft meilenweit entfernt", sagte Fraktionsvize und Sicherheitsexperte Konstantin von Notz der Nachrichtenagentur AFP. Das Kritis-Dachgesetz soll am Donnerstagmittag vom Bundestag verabschiedet werden.

Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin: Zschäpe sagt erneut als Zeugin aus

Die als NSU-Mittäterin verurteilte Beate Zschäpe soll am Donnerstag (09.00 Uhr) erneut im Prozess gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremen Zelle aussagen. Zschäpe ist vor dem Oberlandesgericht Dresden als Zeugin geladen, nachdem sie bereits im Dezember an zwei Verhandlungstagen befragt wurde. Damals nannte die 51-Jährige unter anderem Details aus dem Leben mit den beiden NSU-Tätern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die sich 2011 in Thüringen durch Suizid einer Festnahme entzogen. Fragen nach möglichen weiteren Unterstützern des Nationalsozialistischen Untergrunds wich sie hingegen aus.

BGH urteilt über Haftung von Makler für Diskriminierung bei Wohnungssuche

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Donnerstag (08.45 Uhr) über die Frage, ob ein Makler für Diskriminierung bei der Wohnungssuche haftet. Es geht um den Fall einer Frau aus Hessen mit pakistanischen Wurzeln. Auf Besichtigungsanfragen unter echtem Namen bekam sie Absagen - mit deutschem Namen Zusagen. (Az. I ZR 129/25)

Bundesarbeitsgericht verhandelt zu Kopftuchstreit im Flugsicherheitsdienst

Das Tragen eines muslimischen Kopftuchs bei der Arbeit beschäftigt am Donnerstag (9.00 Uhr) das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Die klagende Muslima will aus Glaubensgründen in der Öffentlichkeit ein Kopftuch tragen. Bei einem Unternehmen, das im Auftrag der Bundespolizei Sicherheitsdienstleistungen am Hamburger Flughafen erbringt, bewarb sie sich auf eine Stelle als "Luftsicherheitsassistentin (m/w/d)". Auf ihrem Lebenslauf-Foto trug sie ein Kopftuch, das ihre Haare bedeckt. (Az. 8 AZR 49/25)

Textgröße ändern: