The National Times - Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes

Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes


Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes
Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes

Das Landgericht Saarbrücken hat einen Krankenpfleger wegen fünffachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem erhielt der Mann ein lebenslanges Berufsverbot in der Pflege und im Rettungswesen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Daniel B. aus Geltungssucht Patienten nicht verordnete Medikamente gegeben hatte.

Textgröße ändern:

Demnach arbeitete er in den Jahren 2015 und 2016 auf Intensivstationen in zwei saarländischen Kliniken. Dort gab er sechs Patienten nicht verordnete Herzkreislaufmedikamente. Dabei nahm er die erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands und den Tod der Menschen billigend in Kauf.

Obwohl einige Patienten starben, sahen Gericht und Staatsanwaltschaft jeweils einen Mordversuch und keinen vollendeten Mord. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Medikamentengabe und dem Tod der Patienten konnte nicht nachgewiesen werden.

Zwei Patienten überlebten die hervorgerufenen gesundheitlichen Probleme. Der Gesundheitszustand bei einer Patientin und einem Patienten verschlechterte sich infolge der Medikamentengabe deutlich, weswegen B. auch wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde.

Laut den Richtern handelte der Mann in der Absicht, sich durch Reanimationen unabhängig vom Erfolg emotionale Befriedigung sowie Anerkennung von Kollegen und Ärzten zu verschaffen. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. B.s Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der 31-Jährige hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Der Fall erinnert an den Krankenpfleger Niels Högel, der wegen der Tötung von insgesamt 91 Intensivpatienten in zwei Krankenhäusern in Niedersachsen eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes verbüßt. Er verabreichte zwischen 2000 und 2005 massenhaft Patienten eigenmächtig Medikamente, um lebensbedrohliche Zustände auszulösen und sie anschließend wiederzubeleben. Viele Opfer starben dabei.

S.Ross--TNT

Empfohlen

Antisemitischer Anschlag mit sieben Toten in München von 1970 aufgeklärt

56 Jahre nach einem Brandanschlag auf ein jüdisches Altersheim in München mit sieben Toten im Jahr 1970 ist der mutmaßliche Täter identifiziert. Es handelt sich um einen bereits 2020 gestorbenen Mann aus dem rechten Milieu, wie die Generalstaatsanwaltschaft in der bayerischen Landeshauptstadt am Donnerstag mitteilte. Neue Ermittlungsergebnisse sprächen "deutlich für eine Täterschaft" - auch wenn der Fall wegen seines Tods nicht abschließend geklärt werden könne.

Schwere Unwetter in mehreren Bundesländern - Frau von Baum erschlagen

Mehrere Bundesländer sind am Mittwochabend von schweren Unwettern getroffen worden, bei denen mindestens ein Mensch starb und weitere Menschen verletzt wurden. Bei dem Todesopfer handele es sich um eine 58-jährige Frau, die gemeinsam mit einer weiteren Spaziergängerin bei einer überdachten Sitzgruppe Schutz vor dem Unwetter gesucht habe, teilte das Polizeipräsidium im rheinland-pfälzischen Koblenz am Donnerstagmorgen mit.

Schweres Unwetter in Rheinland-Pfalz - Eine Frau von Baum erschlagen

Rheinland-Pfalz ist am Mittwochabend von einem schweren Unwetter heimgesucht worden, bei dem mindestens ein Mensch ums Leben kam. Bei dem Todesopfer handele es sich um eine 58-jährige Frau, die gemeinsam mit einer weiteren Spaziergängerin bei einer überdachten Sitzgruppe Schutz vor dem Unwetter gesucht habe und trotzdem von einem Baum erschlagen worden sei, teilte das Polizeipräsidium Koblenz am Donnerstagmorgen mit.

DDR-Fluchtpläne in Verhör verraten: Rehabilitierung trotzdem möglich

Ein Mann, der sich vor seiner geplanten Flucht aus der DDR selbst anzeigte und weitere Namen nannte, kann trotzdem rehabilitiert werden. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied, verstieß der ehemalige DDR-Bürger nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit. Denn er habe lediglich versucht, sich vor der ihm drohenden Verfolgung zu schützen. (Az. 8 C 8.25)

Textgröße ändern: