The National Times - Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes

Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes


Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes
Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes

Das Landgericht Saarbrücken hat einen Krankenpfleger wegen fünffachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem erhielt der Mann ein lebenslanges Berufsverbot in der Pflege und im Rettungswesen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Daniel B. aus Geltungssucht Patienten nicht verordnete Medikamente gegeben hatte.

Textgröße ändern:

Demnach arbeitete er in den Jahren 2015 und 2016 auf Intensivstationen in zwei saarländischen Kliniken. Dort gab er sechs Patienten nicht verordnete Herzkreislaufmedikamente. Dabei nahm er die erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands und den Tod der Menschen billigend in Kauf.

Obwohl einige Patienten starben, sahen Gericht und Staatsanwaltschaft jeweils einen Mordversuch und keinen vollendeten Mord. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Medikamentengabe und dem Tod der Patienten konnte nicht nachgewiesen werden.

Zwei Patienten überlebten die hervorgerufenen gesundheitlichen Probleme. Der Gesundheitszustand bei einer Patientin und einem Patienten verschlechterte sich infolge der Medikamentengabe deutlich, weswegen B. auch wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde.

Laut den Richtern handelte der Mann in der Absicht, sich durch Reanimationen unabhängig vom Erfolg emotionale Befriedigung sowie Anerkennung von Kollegen und Ärzten zu verschaffen. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. B.s Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der 31-Jährige hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Der Fall erinnert an den Krankenpfleger Niels Högel, der wegen der Tötung von insgesamt 91 Intensivpatienten in zwei Krankenhäusern in Niedersachsen eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes verbüßt. Er verabreichte zwischen 2000 und 2005 massenhaft Patienten eigenmächtig Medikamente, um lebensbedrohliche Zustände auszulösen und sie anschließend wiederzubeleben. Viele Opfer starben dabei.

S.Ross--TNT

Empfohlen

Kurzarbeitergeld in die eigene Tasche gesteckt: Mann in Niedersachsen verurteilt

Weil er Kurzarbeitergelder für seine Arbeitnehmer unrechtmäßig beantragte und für sich selbst verwendete, ist der Geschäftsführer einer Firma in Niedersachsen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Hildesheim sprach den 48-Jährigen des Betruges in 14 Fällen schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Außerdem wurde die Einziehung von 845.000 Euro bei dem Mann angeordnet.

Epstein-Affäre: Razzien bei Frankreichs Ex-Kulturminister Lang

Bei den Ermittlungen gegen den früheren französischen Kulturminister Jack Lang wegen seiner Verbindungen zum US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein haben am Montag Razzien in mehreren Objekten stattgefunden. Unter anderem sei das Pariser Institut der arabischen Welt (IMA) durchsucht worden, als dessen Direktor Lang nach den Enthüllungen hatte zurücktreten müssen, wie der Leiter der französischen Finanzstaatsanwaltschaft, Pascal Prache, mitteilte.

Bärlauchdiebe in Sachsen unterwegs: 80 Kilogramm Knollen ausgegraben

Polizeibeamte haben in Sachsen auf frischer Tat Bärlauchdiebe mit insgesamt mehr als 80 Kilogramm Knollen ertappt. Am Sonntag erwischten Beamte in einem Waldstück bei Böhlen zwei 29 und 42 Jahre alte Männer, die bereits 40 Kilogramm Bärlauchknollen zum Abtransport bereitgestellt hatten, wie die Polizei in Leipzig am Montag mitteilte. Zwei weitere Verdächtige konnten unerkannt fliehen.

Gericht kippt Rückkehr zu Tempo 50 auf Hauptverkehrsachse in München

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hat kurz vor der Kommunalwahl in Bayern eine juristische Niederlage im Streit um ein Tempolimit auf dem Mittleren Ring erlitten. Die durch Anordnung Reiters im Januar aufgehobene Tempo-30-Regelung müsse vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache wieder eingeführt werden, entschied das Verwaltungsgericht München nach einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Das Gericht gab damit Anwohnern Recht.

Textgröße ändern: