The National Times - Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes

Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes


Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes
Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes

Das Landgericht Saarbrücken hat einen Krankenpfleger wegen fünffachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem erhielt der Mann ein lebenslanges Berufsverbot in der Pflege und im Rettungswesen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Daniel B. aus Geltungssucht Patienten nicht verordnete Medikamente gegeben hatte.

Textgröße ändern:

Demnach arbeitete er in den Jahren 2015 und 2016 auf Intensivstationen in zwei saarländischen Kliniken. Dort gab er sechs Patienten nicht verordnete Herzkreislaufmedikamente. Dabei nahm er die erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands und den Tod der Menschen billigend in Kauf.

Obwohl einige Patienten starben, sahen Gericht und Staatsanwaltschaft jeweils einen Mordversuch und keinen vollendeten Mord. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Medikamentengabe und dem Tod der Patienten konnte nicht nachgewiesen werden.

Zwei Patienten überlebten die hervorgerufenen gesundheitlichen Probleme. Der Gesundheitszustand bei einer Patientin und einem Patienten verschlechterte sich infolge der Medikamentengabe deutlich, weswegen B. auch wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde.

Laut den Richtern handelte der Mann in der Absicht, sich durch Reanimationen unabhängig vom Erfolg emotionale Befriedigung sowie Anerkennung von Kollegen und Ärzten zu verschaffen. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. B.s Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der 31-Jährige hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Der Fall erinnert an den Krankenpfleger Niels Högel, der wegen der Tötung von insgesamt 91 Intensivpatienten in zwei Krankenhäusern in Niedersachsen eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes verbüßt. Er verabreichte zwischen 2000 und 2005 massenhaft Patienten eigenmächtig Medikamente, um lebensbedrohliche Zustände auszulösen und sie anschließend wiederzubeleben. Viele Opfer starben dabei.

S.Ross--TNT

Empfohlen

Messerangriff auf Lehrerin in Essen: 17-Jähriger wegen Mordversuchen angeklagt

Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Mordversuche vor: Sieben Monate nach den Messerattacken von Essen hat die Karlsruher Behörde den Tatverdächtigen angeklagt. Der damals 17 Jahre alte Kosovare Erjon S. soll nach Angaben vom Montag aus islamistischen Motiven Anfang September auf seine Lehrerin und einem ihm fremden Mann eingestochen haben. Beide Opfer wurden verletzt, überlebten aber.

Mann mit Armbrust getötet: 50-Jähriger in Mecklenburg-Vorpommern unter Verdacht

Mit einer Armbrust soll ein 50-Jähriger bei einem Streit in Mecklenburg-Vorpommern einen Kontrahenten getötet haben. Nach dem Geschehen am Samstag in Neustrelitz wählte der Tatverdächtige selbst den Notruf, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in Neubrandenburg mitteilten. Einsatzkräfte fanden auf dem Grundstück des Beschuldigten den leblosen 32-Jährigen und nahmen den mutmaßlichen Schützen fest. Ein Atemalkoholtest bei diesem ergab rund 2,8 Promille. Er wurde später in Untersuchungshaft genommen.

45 Jahre alter Landwirt tot in Güllegrube entdeckt - Polizei vermutet Unglück

Im Landkreis Erding ist ein 45 Jahre alter Landwirt in der Güllegrube seines Hofs ums Leben gekommen. Ein Taucher entdeckte die Leiche des Bauern am Sonntag in der Grube, nachdem andere Landwirte die Gülle weitgehend abgepumpt hatten, wie das Polizeipräsidium Oberbayern Nord in Ingolstadt am Montag mitteilte. Die Polizei ging von einem Unglück aus.

Hessen: Gericht verpflichtet Grundstücksbesitzerin zu Bekämpfung von Rattenplage

Das Verwaltungsgericht Kassel hat eine Grundstückseigentümerin zur Bekämpfung einer Rattenplage verpflichtet. Das Gericht wies in einem am Montag veröffentlichten Beschluss einen Eilantrag der Frau gegen die von der Stadt Bad Hersfeld erstmals Ende 2024 angeordnete Rattenbekämpfung zurück. (Az.: 5 L 615/26.KS)

Textgröße ändern: