The National Times - Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes

Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes


Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes
Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes

Das Landgericht Saarbrücken hat einen Krankenpfleger wegen fünffachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem erhielt der Mann ein lebenslanges Berufsverbot in der Pflege und im Rettungswesen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Daniel B. aus Geltungssucht Patienten nicht verordnete Medikamente gegeben hatte.

Textgröße ändern:

Demnach arbeitete er in den Jahren 2015 und 2016 auf Intensivstationen in zwei saarländischen Kliniken. Dort gab er sechs Patienten nicht verordnete Herzkreislaufmedikamente. Dabei nahm er die erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands und den Tod der Menschen billigend in Kauf.

Obwohl einige Patienten starben, sahen Gericht und Staatsanwaltschaft jeweils einen Mordversuch und keinen vollendeten Mord. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Medikamentengabe und dem Tod der Patienten konnte nicht nachgewiesen werden.

Zwei Patienten überlebten die hervorgerufenen gesundheitlichen Probleme. Der Gesundheitszustand bei einer Patientin und einem Patienten verschlechterte sich infolge der Medikamentengabe deutlich, weswegen B. auch wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde.

Laut den Richtern handelte der Mann in der Absicht, sich durch Reanimationen unabhängig vom Erfolg emotionale Befriedigung sowie Anerkennung von Kollegen und Ärzten zu verschaffen. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. B.s Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der 31-Jährige hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Der Fall erinnert an den Krankenpfleger Niels Högel, der wegen der Tötung von insgesamt 91 Intensivpatienten in zwei Krankenhäusern in Niedersachsen eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes verbüßt. Er verabreichte zwischen 2000 und 2005 massenhaft Patienten eigenmächtig Medikamente, um lebensbedrohliche Zustände auszulösen und sie anschließend wiederzubeleben. Viele Opfer starben dabei.

S.Ross--TNT

Empfohlen

US-Organisationen warnen vor Risiken bei Reisen zur Fußball-WM in den USA

Mehr als 120 US-Organisationen haben Fußballfans und andere USA-Reisende vor "schweren Verletzungen ihrer Rechte" während der Fußball-WM gewarnt. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU begründete die Warnung an "Fans, Spieler, Journalisten und andere Besucher" am Donnerstag mit dem "drakonischen einwanderungs- und menschenrechtsfeindlichen Kurs" der Regierung von US-Präsident Donald Trump. Der Weltfußballverband Fifa müsse deshalb dringend Druck auf die US-Regierung ausüben.

Italienische Blauhelmsoldaten ersetzen beschädigte Jesus-Statue im Libanon

Italienische Blauhelmsoldaten haben eine von israelische Soldaten beschädigte Jesus-Statue im Libanon ersetzt. Wie die italienische Regierungschefin Giorgia Meloni am Donnerstag mitteilte, hatte das italienische Kontingent der UN-Mission Unifil die Idee, "dem libanesischen Dorf Debl ein neues Kruzifix zu spenden". Die Errichtung der neuen Statue sei "eine kraftvolle Botschaft der Hoffnung, des Dialogs und des Friedens".

Südafrikas Polizeichef in Korruptionsaffäre suspendiert

Südafrikas nationaler Polizeichef Fannie Masemola ist von Präsident Cyril Ramaphosa im Zuge einer Korruptionsaffäre suspendiert worden. "Angesichts der Schwere der Vorwürfe und der entscheidenden Rolle, die der nationale Polizeichef spielt, habe ich in Absprache mit General Masemola beschlossen, dass er bis zum Abschluss des Verfahrens als vorläufig suspendiert gilt," sagte Ramaphosa am Donnerstag vor Journalisten in Johannesburg. Er ernannte die Finanzchefin der Polizei, Puleng Dimpane, zur Interims-Polizeichefin.

Schleswig-Holstein: Niederlage für Nius im Rechtsstreit mit Ministerpräsident

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein hat eine Beschwerde des Nachrichtenportals Nius im Zusammenhang mit Aussagen von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" zurückgewiesen. Amtspersonen könnten insbesondere in Talkrunden als Parteipolitiker oder politisch handelnde Privatpersonen auftreten, so das OVG in seinem Beschluss vom Donnerstag. Damit käme ihnen das Recht auf Meinungsfreiheit zu.

Textgröße ändern: