The National Times - Bund und Länder finden Kompromiss zu Whistleblower-Gesetz

Bund und Länder finden Kompromiss zu Whistleblower-Gesetz


Bund und Länder finden Kompromiss zu Whistleblower-Gesetz
Bund und Länder finden Kompromiss zu Whistleblower-Gesetz / Foto: © AFP/Archiv

Bund und Länder haben ihren Streit um das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern beigelegt. Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Dienstagabend ist der Weg frei für die Verabschiedung des Gesetzes, das den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen regelt. Der Kompromiss enthält insbesondere Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise und zu den angedrohten Bußgeldern.

Textgröße ändern:

Der Bundesrat hatte die ursprüngliche Fassung des so genannten Whistleblower-Gesetzes im Februar gestoppt. Vor allem Länder mit CDU/CSU-Regierungsbeteiligung hatten Vorbehalte angemeldet: Der Entwurf verursache hohe Kosten und viel Bürokratie, insbesondere für kleinere Firmen, monierten sie.

Der nun im Ausschuss verabschiedete Kompromiss sieht vor, dass Unternehmen entgegen der ursprünglichen Pläne keine Meldestelle für anonyme Hinweise einrichten müssen. Stattdessen können Firmen interne Kommunikationskanäle für solche Hinweise anbieten - ohne eine gesonderte Meldestelle. Auch sollen die Bußgelder statt der ursprünglich geplanten 100.000 Euro nur noch 50.000 Euro betragen.

Ziel des Gesetzes soll es sein, das Risiko für Menschen zu senken, die auf Missstände in ihrer Firma oder Behörde hinweisen. Damit soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden; Deutschland ist hier bereits erheblich in Verzug.

Die am Abend beschlossenen Änderungen stießen bei der Koalitionspartei FDP auf Zustimmung. Für die Liberalen sei es besonders wichtig gewesen, "die Belastungen für Unternehmen möglichst gering zu halten, erklärte der FDP-Innenexperte Stephan Thomae. "Für Unternehmensgruppen genügt ein einheitlicher Konzernmeldeweg, so dass nicht in jedem Tochter- oder Schwesterunternehmen ein gesonderter Meldeweg eingerichtet werden muss.“

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge erklärte, der Vermittlungsausschuss habe "endlich den Knoten durchschlagen". Deutschland bekomme nun ein "zeitgemäßes Gesetz zum Schutz von Hinweisgeberinnen und -gebern".

Anfang April hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen, der mit Vertreterinnen und Vertretern von Bundestag und Bundesrat besetzt ist, um einen Kompromiss in den Streitfragen zu finden. Der nun vom Ausschuss vereinbarte Gesetzestext muss noch von Bundestag und Bundesrat beraten und verabschiedet werden. Möglicherweise könnte dies bis Ende der Woche geschehen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Deutsche Bischöfe beraten nach Landeswahlen über Demokratie in Deutschland

Im hessischen Fulda beginnt am Montag (14.30 Uhr) die viertägige Herbstvollversammlung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Die mehr als 60 Bischöfe und Weihbischöfe beraten dort nach den zurückliegenden Landeswahlen auch über die Demokratie in Deutschland. Der Konferenzvorsitzende Heiner Wilmer aus Münster warnte vor den Urnengängen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin vor einer Wahl der AfD gewählt - diese gewann aber in den beiden Flächenländern.

Bundesverfassungsgericht wird 75 Jahre alt - Festakt mit Steinmeier und Merz

Zum 75. Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts findet am Montag (11.00 Uhr) in Karlsruhe ein Festakt statt. Dazu werden in der Stadthalle neben Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erwartet. Die Stadt beteiligt sich außerdem mit Kunstaktionen auf dem Platz der Grundrechte in der Nähe des Gerichtsgebäudes.

Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu

Papst Leo XIV. hat Opfern sexueller Gewalt in der Kirche seinen Einsatz zugesagt, um weitere Fälle zu verhindern. Der Papst wolle mit ihnen zusammenarbeiten und "alles tun, damit das Unrecht, das sie erlitten haben, sich für andere nicht wiederholt", teilte der Vatikan am Sonntagabend mit.

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Textgröße ändern: