The National Times - Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig


Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig
Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Eine Geldstrafe von gut zehntausend Euro gegen den von seinem Amt suspendierten Oberbürgermeister der saarländischen Stadt Homburg, Rüdiger Schneidewind (SPD), ist rechtskräftig. Mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil wies der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig die Revisionen Schneidewinds und der Staatsanwaltschaft ab. (Az: 5 StR 228/21)

Textgröße ändern:

Nach den gerichtlichen Feststellungen hatte Schneidewind ein Düsseldorfer Detektivbüro beauftragt, um ab November 2015 wochenlang Mitarbeiter des Homburger Baubetriebshofs zu überwachen. Sie sollten angeblich Bäume im Stadtwald gefällt und das Holz auf eigene Rechnung verkauft haben. Die Bespitzelung kostete die Stadt fast 260.000 Euro. Die Vorwürfe bestätigten sich dadurch nicht.

Im ersten Durchlauf verurteilte das Landgericht Saarbrücken Schneidewind wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Der Detektivauftrag sei unwirtschaftlich und zudem so teuer gewesen sei, dass der Oberbürgermeister den Auftrag nicht habe allein vergeben dürfen. Dies hob der BGH aber Anfang 2020 weitgehend auf.

Im zweiten Durchgang verurteilte das Landgericht den suspendierten Oberbürgermeister wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro, insgesamt 10.800 Euro. Schneidewind habe den Überwachungsauftrag sofort kündigen müssen, als er erkannt habe, dass dieser sein Budget von 25.000 Euro zur eigenständigen Auftragsvergabe weit überschritten habe und die weitere Ausführung des Auftrags wirtschaftlich sinnlos gewesen sei.

Durch die Fortführung des Auftrags entstand der Stadt Homburg laut Landgericht ein Schaden in Höhe von knapp 73.000 Euro. Auch gegen das zweite Urteil wehrte sich Schneidewind, die Staatsanwaltschaft dagegen wollte eine schärfere Strafe erreichen. Der BGH wies nun beide Revisionen ab. Die Würdigung des Saarbrücker Landgerichts in seinem neuen Urteil enthalte keine Rechtsfehler. Die Geldstrafe gegen Schneidewind ist daher rechtskräftig.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Nach Messerangriff in Belfast: Proteste in mehreren britischen Städten

Nach der Veröffentlichung eines Videos von einem brutalen Messerangriff im nordirischen Belfast ist es am Dienstag in mehreren britischen Städten zu Protesten gekommen - darunter auch in Belfast, wo sich die Demonstranten gewaltsame Auseinandersetzungen mit der Polizei lieferten und Fahrzeuge in Brand gesetzt wurden. Der Verdächtige, ein 30-jähriger Flüchtling aus dem Sudan, soll am Mittwoch einem Richter vorgeführt werden. Ihm wird vorgeworfen, einen Mann schwer im Gesicht, am Hals und am Rücken verletzt haben.

Stromausfall in Reutlingen: Behörden gehen von Brandstiftung in Umspannwerk aus

Einer der Brände in Reutlinger Umspannwerken, die am Montag zu einem großflächigen Ausfall der Stromversorgung geführt hatten, ist nach Erkenntnissen der Behörden durch Brandstiftung verursacht worden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand seien "ein oder mehrere bislang noch unbekannte Täter" auf das Gelände des Umspannwerks "Reutlingen-West" eingedrungen, um dort an mehreren Stellen Feuer zu legen, teilte das baden-württembergische Landeskriminalamt am Dienstag in Stuttgart mit. Hierbei soll Brandbeschleuniger verwendet worden sein.

Bericht: "Neue Qualität" von Antisemitismus in Brandenburg

Der Antisemitismusbeauftragte des Landes Brandenburg, Andreas Büttner, hat vor einer "neuen Qualität" von Judenfeindlichkeit in dem Bundesland gewarnt. "Antisemitismus tritt zunehmend offener und weniger verdeckt auf, manifestiert sich in aggressiverer Sprache und Auftreten und ist stark verknüpft mit aktuellen politischen, globalen Konflikten", hieß es in Büttners erstem Tätigkeitsbericht, den er am Dienstag in Potsdam offiziell dem Brandenburger Landtag übergab.

Mord an Vermieterin: 61-Jähriger in Hagen zu lebenslanger Haft verurteilt

Wegen der Tötung seiner Vermieterin ist ein 61-Jähriger vom Landgericht im nordrhein-westfälischen Hagen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte wurde wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Laut Anklage suchte der 61-Jährige im Oktober in Schalksmühle seine Vermieter in deren Wohnung auf und gab zunächst vor, er wolle Mietschulden begleichen.

Textgröße ändern: