The National Times - Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig


Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig
Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Eine Geldstrafe von gut zehntausend Euro gegen den von seinem Amt suspendierten Oberbürgermeister der saarländischen Stadt Homburg, Rüdiger Schneidewind (SPD), ist rechtskräftig. Mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil wies der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig die Revisionen Schneidewinds und der Staatsanwaltschaft ab. (Az: 5 StR 228/21)

Textgröße ändern:

Nach den gerichtlichen Feststellungen hatte Schneidewind ein Düsseldorfer Detektivbüro beauftragt, um ab November 2015 wochenlang Mitarbeiter des Homburger Baubetriebshofs zu überwachen. Sie sollten angeblich Bäume im Stadtwald gefällt und das Holz auf eigene Rechnung verkauft haben. Die Bespitzelung kostete die Stadt fast 260.000 Euro. Die Vorwürfe bestätigten sich dadurch nicht.

Im ersten Durchlauf verurteilte das Landgericht Saarbrücken Schneidewind wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Der Detektivauftrag sei unwirtschaftlich und zudem so teuer gewesen sei, dass der Oberbürgermeister den Auftrag nicht habe allein vergeben dürfen. Dies hob der BGH aber Anfang 2020 weitgehend auf.

Im zweiten Durchgang verurteilte das Landgericht den suspendierten Oberbürgermeister wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro, insgesamt 10.800 Euro. Schneidewind habe den Überwachungsauftrag sofort kündigen müssen, als er erkannt habe, dass dieser sein Budget von 25.000 Euro zur eigenständigen Auftragsvergabe weit überschritten habe und die weitere Ausführung des Auftrags wirtschaftlich sinnlos gewesen sei.

Durch die Fortführung des Auftrags entstand der Stadt Homburg laut Landgericht ein Schaden in Höhe von knapp 73.000 Euro. Auch gegen das zweite Urteil wehrte sich Schneidewind, die Staatsanwaltschaft dagegen wollte eine schärfere Strafe erreichen. Der BGH wies nun beide Revisionen ab. Die Würdigung des Saarbrücker Landgerichts in seinem neuen Urteil enthalte keine Rechtsfehler. Die Geldstrafe gegen Schneidewind ist daher rechtskräftig.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Totschlag oder Mord: BGH urteilt über Tötung von Flüchtling in Baden-Württemberg

Zwei Jahre nach der Tötung eines tunesischen Geflüchteten in Baden-Württemberg spricht der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil. Den Karlsruher Richterinnen und Richtern stellt sich die Frage, ob das Landgericht Waldshut-Tiengen den Angeklagten zu Recht wegen Totschlags zu knapp sieben Jahren Haft verurteilte - oder ob es doch ein Mord aus rassistischen Motiven war. (Az. 1 StR 216/25)

Berufungsprozess gegen Le Pen beginnt - entscheidend für Kandidatur

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen muss sich ab Dienstag wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von EU-Geldern vor einem Berufungsgericht verantworten. Das im Sommer erwartete Urteil entscheidet darüber, ob Le Pen zum vierten Mal bei der 2027 anstehenden Präsidentschaftswahl in Frankreich antreten kann. Falls die Richter ihre Strafe bestätigen, will die Fraktionsvorsitzende der Partei Rassemblement National (RN) die Kandidatur dem 30 Jahre alten Parteichef Jordan Bardella überlassen.

Polizei in Hessen schießt auf bewaffneten Mann - 38-Jähriger schwer verletzt

Bei einem Polizeieinsatz im hessischen Maintal haben Polizeibeamte auf einen bewaffneten Mann geschossen. Der 38-Jährige sei dabei schwer verletzt worden, hieß es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau und des Hessischen Landeskriminalamts vom Dienstag. Der Mann habe sich "mutmaßlich in einem psychischen Ausnahmezustand" befunden.

Vorgehen gegen Migranten: US-Bundesstaat Minnesota verklagt Trump-Regierung

Der US-Bundesstaat Minnesota hat wegen des harten Vorgehens der US-Einwanderungspolizei ICE gegen Migranten in dem Bundesstaat Klage gegen die Regierung von US-Präsident Donald Trump eingereicht. Der Strom von ICE-Beamten in den von den Demokraten regierten nördlichen Bundesstaat in den vergangenen Tagen habe "uns weniger sicher gemacht", sagte Minnesotas Generalstaatsanwalt Keith Ellison bei einer Pressekonferenz zur Bekanntgabe der Klage am Montag.

Textgröße ändern: