The National Times - Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig


Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig
Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Eine Geldstrafe von gut zehntausend Euro gegen den von seinem Amt suspendierten Oberbürgermeister der saarländischen Stadt Homburg, Rüdiger Schneidewind (SPD), ist rechtskräftig. Mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil wies der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig die Revisionen Schneidewinds und der Staatsanwaltschaft ab. (Az: 5 StR 228/21)

Textgröße ändern:

Nach den gerichtlichen Feststellungen hatte Schneidewind ein Düsseldorfer Detektivbüro beauftragt, um ab November 2015 wochenlang Mitarbeiter des Homburger Baubetriebshofs zu überwachen. Sie sollten angeblich Bäume im Stadtwald gefällt und das Holz auf eigene Rechnung verkauft haben. Die Bespitzelung kostete die Stadt fast 260.000 Euro. Die Vorwürfe bestätigten sich dadurch nicht.

Im ersten Durchlauf verurteilte das Landgericht Saarbrücken Schneidewind wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Der Detektivauftrag sei unwirtschaftlich und zudem so teuer gewesen sei, dass der Oberbürgermeister den Auftrag nicht habe allein vergeben dürfen. Dies hob der BGH aber Anfang 2020 weitgehend auf.

Im zweiten Durchgang verurteilte das Landgericht den suspendierten Oberbürgermeister wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro, insgesamt 10.800 Euro. Schneidewind habe den Überwachungsauftrag sofort kündigen müssen, als er erkannt habe, dass dieser sein Budget von 25.000 Euro zur eigenständigen Auftragsvergabe weit überschritten habe und die weitere Ausführung des Auftrags wirtschaftlich sinnlos gewesen sei.

Durch die Fortführung des Auftrags entstand der Stadt Homburg laut Landgericht ein Schaden in Höhe von knapp 73.000 Euro. Auch gegen das zweite Urteil wehrte sich Schneidewind, die Staatsanwaltschaft dagegen wollte eine schärfere Strafe erreichen. Der BGH wies nun beide Revisionen ab. Die Würdigung des Saarbrücker Landgerichts in seinem neuen Urteil enthalte keine Rechtsfehler. Die Geldstrafe gegen Schneidewind ist daher rechtskräftig.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

"Für Juden unwählbar": Zentralrat kritisiert Linke für Israel-Beschlüsse

Nach dem Bundesparteitag der Linken hat sich der Zentralrat der Juden scharf von der Partei distanziert. "Die Linke leistet mit ihrer Beschlussfassung dem wachsenden Antisemitismus weiteren Vorschub", sagte der Präsident des Zentralrats, Josef Schuster, am Sonntag der "Welt". Er fügte hinzu: "Für Jüdinnen und Juden macht sie sich damit unwählbar."

"Haltet fest am Glauben": Heiner Wilmer als neuer Bischof von Münster eingeführt

Mit einem feierlichen Gottesdienst im St.-Paulus-Dom ist der neue katholische Bischof von Münster, Heiner Wilmer, am Sonntag in sein Amt eingeführt worden. "Seid nicht bange, seid standhaft, haltet fest am Glauben" appellierte er an die Gläubigen seines Bistums. Der 65 Jahre alte Wilmer war zuvor Bischof von Hildesheim und ist seit Februar auch Vorsitzender der katholischen Deutschen Bischofskonferenz.

Heiner Wilmer als neuer Bischof von Münster eingeführt

Mit einem feierlichen Gottesdienst im St.-Paulus-Dom und der Übergabe der päpstlichen Ernennungsurkunde ist der neue katholische Bischof von Münster, Heiner Wilmer, am Sonntag in sein Amt eingeführt worden. Wilmer war zuvor Bischof von Hildesheim und ist seit Februar auch Vorsitzender der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Er folgt in Münster auf Felix Genn.

77-Jähriger stirbt im Saarland nach Angriff von zwei Spendensammlerinnen

Zwei Spendensammlerinnen haben im saarländischen Illingen nach einem Streit einen Mann zu Boden gestoßen. Der 77-Jährige erlitt schwerste Kopfverletzungen, an denen er starb, wie die Polizei in Saarbrücken am Samstagabend mitteilte. Die beiden Frauen seien geflohen.

Textgröße ändern: