The National Times - Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig


Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig
Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Eine Geldstrafe von gut zehntausend Euro gegen den von seinem Amt suspendierten Oberbürgermeister der saarländischen Stadt Homburg, Rüdiger Schneidewind (SPD), ist rechtskräftig. Mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil wies der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig die Revisionen Schneidewinds und der Staatsanwaltschaft ab. (Az: 5 StR 228/21)

Textgröße ändern:

Nach den gerichtlichen Feststellungen hatte Schneidewind ein Düsseldorfer Detektivbüro beauftragt, um ab November 2015 wochenlang Mitarbeiter des Homburger Baubetriebshofs zu überwachen. Sie sollten angeblich Bäume im Stadtwald gefällt und das Holz auf eigene Rechnung verkauft haben. Die Bespitzelung kostete die Stadt fast 260.000 Euro. Die Vorwürfe bestätigten sich dadurch nicht.

Im ersten Durchlauf verurteilte das Landgericht Saarbrücken Schneidewind wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Der Detektivauftrag sei unwirtschaftlich und zudem so teuer gewesen sei, dass der Oberbürgermeister den Auftrag nicht habe allein vergeben dürfen. Dies hob der BGH aber Anfang 2020 weitgehend auf.

Im zweiten Durchgang verurteilte das Landgericht den suspendierten Oberbürgermeister wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro, insgesamt 10.800 Euro. Schneidewind habe den Überwachungsauftrag sofort kündigen müssen, als er erkannt habe, dass dieser sein Budget von 25.000 Euro zur eigenständigen Auftragsvergabe weit überschritten habe und die weitere Ausführung des Auftrags wirtschaftlich sinnlos gewesen sei.

Durch die Fortführung des Auftrags entstand der Stadt Homburg laut Landgericht ein Schaden in Höhe von knapp 73.000 Euro. Auch gegen das zweite Urteil wehrte sich Schneidewind, die Staatsanwaltschaft dagegen wollte eine schärfere Strafe erreichen. Der BGH wies nun beide Revisionen ab. Die Würdigung des Saarbrücker Landgerichts in seinem neuen Urteil enthalte keine Rechtsfehler. Die Geldstrafe gegen Schneidewind ist daher rechtskräftig.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Sieben Jahre Haft für Chaosfahrt mit gestohlenem Radlader in Hessen

Das Landgericht im hessischen Marburg hat einen 29-Jährigen wegen einer Chaosfahrt mit einem gestohlenen Radlader zu sieben Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen versuchten Mordes in zwei Fällen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Bewährungsstrafe für Kinderpsychiater Michael Winterhoff in Bonn

Der Bestsellerautor und Kinderpsychiater Michael Winterhoff ist vom Landgericht Bonn wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht verhängte gegen den Angeklagten neun Monate Haft auf Bewährung, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Er wurde wegen Körperverletzung in sieben Fällen und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Im Übrigen wurde er freigesprochen.

Sechs Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Schwarzarbeit in Baugewerbe

Bei bundesweiten Durchsuchungen wegen Schwarzarbeit im Baugewerbe mit Millionenschaden haben Ermittler sechs Menschen festgenommen. Insgesamt wird in den Komplex gegen 35 Menschen ermittelt, wie das Hauptzollamt Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Sie sollen Schwarzlöhne gezahlt, Sozialversicherungsbeiträge veruntreut und Steuern hinterzogen haben. 22 von ihnen sollen Servicefirmen betrieben haben, die sogenannte Abdeckrechnungen an andere Unternehmen verkauft haben sollen.

Urteil: Corona-Erkrankung von Lehrer nach Klassenfahrt kein Dienstunfall

Die Corona-Erkrankung eines verbeamteten Lehrers nach einer Klassenfahrt ist einem Gerichtsurteil zufolge kein Dienstunfall. Das Verwaltungsgericht Münster wies die Klage eines Pädagogen aus dem Kreis Warendorf in Nordrhein-Westfalen ab, wie es am Mittwoch mitteilte. Der Kläger habe nicht nachweisen können, dass er sich tatsächlich auf der Klassenfahrt angesteckt habe, hieß es zur Begründung.

Textgröße ändern: