The National Times - Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig


Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig
Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Eine Geldstrafe von gut zehntausend Euro gegen den von seinem Amt suspendierten Oberbürgermeister der saarländischen Stadt Homburg, Rüdiger Schneidewind (SPD), ist rechtskräftig. Mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil wies der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig die Revisionen Schneidewinds und der Staatsanwaltschaft ab. (Az: 5 StR 228/21)

Textgröße ändern:

Nach den gerichtlichen Feststellungen hatte Schneidewind ein Düsseldorfer Detektivbüro beauftragt, um ab November 2015 wochenlang Mitarbeiter des Homburger Baubetriebshofs zu überwachen. Sie sollten angeblich Bäume im Stadtwald gefällt und das Holz auf eigene Rechnung verkauft haben. Die Bespitzelung kostete die Stadt fast 260.000 Euro. Die Vorwürfe bestätigten sich dadurch nicht.

Im ersten Durchlauf verurteilte das Landgericht Saarbrücken Schneidewind wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Der Detektivauftrag sei unwirtschaftlich und zudem so teuer gewesen sei, dass der Oberbürgermeister den Auftrag nicht habe allein vergeben dürfen. Dies hob der BGH aber Anfang 2020 weitgehend auf.

Im zweiten Durchgang verurteilte das Landgericht den suspendierten Oberbürgermeister wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro, insgesamt 10.800 Euro. Schneidewind habe den Überwachungsauftrag sofort kündigen müssen, als er erkannt habe, dass dieser sein Budget von 25.000 Euro zur eigenständigen Auftragsvergabe weit überschritten habe und die weitere Ausführung des Auftrags wirtschaftlich sinnlos gewesen sei.

Durch die Fortführung des Auftrags entstand der Stadt Homburg laut Landgericht ein Schaden in Höhe von knapp 73.000 Euro. Auch gegen das zweite Urteil wehrte sich Schneidewind, die Staatsanwaltschaft dagegen wollte eine schärfere Strafe erreichen. Der BGH wies nun beide Revisionen ab. Die Würdigung des Saarbrücker Landgerichts in seinem neuen Urteil enthalte keine Rechtsfehler. Die Geldstrafe gegen Schneidewind ist daher rechtskräftig.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

23-Jähriger entführt in Bayern Kind aus Standesamt

Ein 23-Jähriger hat in Bayern ein Kind aus einem Standesamt entführt. Das Kleinkind wurde später wohlbehalten gefunden, wie die Polizei in Nürnberg am Donnerstag mitteilte. Der 23-Jährige flüchtete. Der Mann war demnach am Mittag in Lauf an der Pegnitz zusammen mit seiner 19 Jahre alten Lebensgefährtin und ihrem Kind zum Heiraten beim Standesamt.

Thüringen: Arbeiter wird zwischen Lastwagen und Laderampe eingequetscht und stirbt

Im thüringischen Ilmenau ist ein Mann zwischen einem Lastwagen und einer Laderampe eingequetscht und dabei getötet worden. Der 36-Jährige war der Beifahrer des Lastwagens, mit dem am frühen Donnerstagmorgen Ware für einen Supermarkt geliefert werden sollte, wie die Polizei in Gotha mitteilte. Er stieg aus dem Fahrzeug aus und wies den 48-jährigen Fahrer ein.

Schockanruf in Bayern: Betrüger erbeuten Schmuck für mehrere hunderttausend Euro

Mit einem Schockanruf haben Betrüger eine Seniorin aus dem bayerischen Fürth um mehrere hunderttausend Euro gebracht. Die 82-Jährige erhielt am Mittwochabend einen Anruf von einem angeblichen Arzt, wie die Polizei am Donnerstag in Nürnberg mitteilte. Er berichtete der Frau, dass ihr Sohn einen tödlichen Unfall verursacht habe und sie nun eine Kaution in Form von Geld, Schmuck oder anderen Wertgegenständen hinterlegen müsse.

Bayern: Lebenslange Haft nach Todesschüssen auf Hochzeitsfeier in Fürth

Ein Jahr nach tödlichen Schüssen auf einer Hochzeitsfeier im bayerischen Fürth hat das Landgericht Nürnberg-Fürth den Todesschützen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann als "Akt der Selbstjustiz" auf der Feier den Vater seiner früheren Lebensgefährtin erschossen hatte, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Der Vater und die beiden Brüder des Angeklagten müssen sich demnach ab Ende April wegen gemeinschaftlichen Mordes verantworten.

Textgröße ändern: