The National Times - Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig


Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig
Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Eine Geldstrafe von gut zehntausend Euro gegen den von seinem Amt suspendierten Oberbürgermeister der saarländischen Stadt Homburg, Rüdiger Schneidewind (SPD), ist rechtskräftig. Mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil wies der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig die Revisionen Schneidewinds und der Staatsanwaltschaft ab. (Az: 5 StR 228/21)

Textgröße ändern:

Nach den gerichtlichen Feststellungen hatte Schneidewind ein Düsseldorfer Detektivbüro beauftragt, um ab November 2015 wochenlang Mitarbeiter des Homburger Baubetriebshofs zu überwachen. Sie sollten angeblich Bäume im Stadtwald gefällt und das Holz auf eigene Rechnung verkauft haben. Die Bespitzelung kostete die Stadt fast 260.000 Euro. Die Vorwürfe bestätigten sich dadurch nicht.

Im ersten Durchlauf verurteilte das Landgericht Saarbrücken Schneidewind wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Der Detektivauftrag sei unwirtschaftlich und zudem so teuer gewesen sei, dass der Oberbürgermeister den Auftrag nicht habe allein vergeben dürfen. Dies hob der BGH aber Anfang 2020 weitgehend auf.

Im zweiten Durchgang verurteilte das Landgericht den suspendierten Oberbürgermeister wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro, insgesamt 10.800 Euro. Schneidewind habe den Überwachungsauftrag sofort kündigen müssen, als er erkannt habe, dass dieser sein Budget von 25.000 Euro zur eigenständigen Auftragsvergabe weit überschritten habe und die weitere Ausführung des Auftrags wirtschaftlich sinnlos gewesen sei.

Durch die Fortführung des Auftrags entstand der Stadt Homburg laut Landgericht ein Schaden in Höhe von knapp 73.000 Euro. Auch gegen das zweite Urteil wehrte sich Schneidewind, die Staatsanwaltschaft dagegen wollte eine schärfere Strafe erreichen. Der BGH wies nun beide Revisionen ab. Die Würdigung des Saarbrücker Landgerichts in seinem neuen Urteil enthalte keine Rechtsfehler. Die Geldstrafe gegen Schneidewind ist daher rechtskräftig.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Philippinischer Ex-Polizeichef will sich internationalem Haftbefehl entziehen

Um einem internationalen Haftbefehl zu entgehen, hat sich der ehemalige Polizeichef der Philippinen, Ronald Dela Rosa, am dritten Tag in Folge im Senatsgebäude der Hauptstadt Manila verschanzt. Er rief am Mittwoch die Streitkräfte des Landes zur "friedlichen Unterstützung" auf, um seine Auslieferung zu verhindern.

Tödliche Attacke auf Zugbegleiter: Einzelheiten aus Ermittlungen veröffentlicht

Dreieinhalb Monate nach einem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft Zweibrücken am Mittwoch Einzelheiten zum Stand der Ermittlungen veröffentlicht. Der Tatverdächtige sitzt demnach weiterhin in Untersuchungshaft. Er habe das Tatgeschehen eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten, erklärten die Ermittler. Teils habe er sich auf Erinnerungslücken berufen.

Ermittlern aus Rheinland-Pfalz gelingt Schlag gegen Kokainhandel - neun Festnahmen

Ermittlern aus Rheinland-Pfalz ist ein Schlag gegen mutmaßlich international agierende Kokainhändler gelungen. Bei Durchsuchungen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg wurden neun Menschen vorläufig festgenommen, wie das rheinland-pfälzische Landeskriminalamt in Mainz am Mittwoch mitteilte. Die Ermittlungen richten sich gegen eine mutmaßlich arbeitsteilig organisierte Bande, die über internationale Lieferketten größere Mengen Kokain nach Deutschland gebracht haben soll.

Weltkriegsbombe in Wiesbaden entschärft

Spezialisten haben am Mittwoch in Wiesbaden eine Weltkriegsbombe entschärft. Rund 50 Menschen konnten anschließend zurück in ihre Häuser, wie die hessische Landeshauptstadt mitteilte. Von den Sperrungen betroffen waren unter anderem eine Bundesstraße, die Autobahn 66 und die Bahnstrecke zwischen Wiesbaden und Köln. Es kam zu Staus und Umleitungen.

Textgröße ändern: