The National Times - Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig


Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig
Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Eine Geldstrafe von gut zehntausend Euro gegen den von seinem Amt suspendierten Oberbürgermeister der saarländischen Stadt Homburg, Rüdiger Schneidewind (SPD), ist rechtskräftig. Mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil wies der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig die Revisionen Schneidewinds und der Staatsanwaltschaft ab. (Az: 5 StR 228/21)

Textgröße ändern:

Nach den gerichtlichen Feststellungen hatte Schneidewind ein Düsseldorfer Detektivbüro beauftragt, um ab November 2015 wochenlang Mitarbeiter des Homburger Baubetriebshofs zu überwachen. Sie sollten angeblich Bäume im Stadtwald gefällt und das Holz auf eigene Rechnung verkauft haben. Die Bespitzelung kostete die Stadt fast 260.000 Euro. Die Vorwürfe bestätigten sich dadurch nicht.

Im ersten Durchlauf verurteilte das Landgericht Saarbrücken Schneidewind wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Der Detektivauftrag sei unwirtschaftlich und zudem so teuer gewesen sei, dass der Oberbürgermeister den Auftrag nicht habe allein vergeben dürfen. Dies hob der BGH aber Anfang 2020 weitgehend auf.

Im zweiten Durchgang verurteilte das Landgericht den suspendierten Oberbürgermeister wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro, insgesamt 10.800 Euro. Schneidewind habe den Überwachungsauftrag sofort kündigen müssen, als er erkannt habe, dass dieser sein Budget von 25.000 Euro zur eigenständigen Auftragsvergabe weit überschritten habe und die weitere Ausführung des Auftrags wirtschaftlich sinnlos gewesen sei.

Durch die Fortführung des Auftrags entstand der Stadt Homburg laut Landgericht ein Schaden in Höhe von knapp 73.000 Euro. Auch gegen das zweite Urteil wehrte sich Schneidewind, die Staatsanwaltschaft dagegen wollte eine schärfere Strafe erreichen. Der BGH wies nun beide Revisionen ab. Die Würdigung des Saarbrücker Landgerichts in seinem neuen Urteil enthalte keine Rechtsfehler. Die Geldstrafe gegen Schneidewind ist daher rechtskräftig.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Videospiele: Vorverkauf für "GTA VI" startet am 25. Juni

Der Vorverkauf für das mit Spannung erwartete Videospiel "Grand Theft Auto VI" soll am Donnerstag kommender Woche beginnen. Wie das Unternehmen Rockstar Games im Onlinedienst X ankündigte, sind Vorbestellungen bei ausgewählten Händlern und auf digitalen Plattformen ab dem 25. Juni möglich. Der eigentliche Veröffentlichungstermin des Spiels soll am 19. November sein.

Restaurierung von Parthenon-Tempelfassade auf Akropolis in Athen abgeschlossen

Nach langer Restaurierung erstrahlt die Westfassade des Parthenon-Tempels in Athen wieder wie zuletzt Anfang des 19. Jahrhunderts: "Der Anblick ist wirklich überwältigend", erklärte die griechische Kulturministerin Lina Mendoni am Donnerstag. Der vor rund 2500 Jahren zu Ehren der Göttin Athene errichtete Tempel gehört zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten Griechenlands und zieht pro Jahr mehr als vier Millionen Touristen an.

"Beleidigte Leberwurst": Scharfe Kritik an Wadephuls Überlegung zu UN-Kürzungen

Mit Überlegungen zu einer Kürzung der deutschen Zahlungen an die Vereinten Nationen ist Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) auf scharfen Widerspruch gestoßen. Wadephul begründete seinen Vorstoß gegenüber der "Rheinischen Post" mit der Niederlage Deutschlands bei der Wahl zum UN-Sicherheitsrat: "Es kann nicht sein, dass wir einer der größten Beitragszahler sind und bei manchen Entscheidungen, auch im personellen Bereich, nicht berücksichtigt werden." Grüne und Linke, aber auch der Koalitionspartner SPD übten Kritik. Lob bekam Wadephul von der AfD.

Attacken auf Einsatzkräfte an Silvester: Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen

Rund ein halbes Jahr nach Angriffen auf Einsatzkräfte in der Silvesternacht im nordrhein-westfälischen Dormagen haben Ermittler mehrere Tatverdächtige identifiziert. Es handle sich um fünf Beschuldigte im Alter von 21 bis 29 Jahren, teilte die Polizei in Neuss am Donnerstag mit. Fünf Wohnungen in Dormagen seien durchsucht und Beweismittel wie Datenträger und Kleidung beschlagnahmt worden. Diese würden jetzt ausgewertet.

Textgröße ändern: