The National Times - Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig


Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig
Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Eine Geldstrafe von gut zehntausend Euro gegen den von seinem Amt suspendierten Oberbürgermeister der saarländischen Stadt Homburg, Rüdiger Schneidewind (SPD), ist rechtskräftig. Mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil wies der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig die Revisionen Schneidewinds und der Staatsanwaltschaft ab. (Az: 5 StR 228/21)

Textgröße ändern:

Nach den gerichtlichen Feststellungen hatte Schneidewind ein Düsseldorfer Detektivbüro beauftragt, um ab November 2015 wochenlang Mitarbeiter des Homburger Baubetriebshofs zu überwachen. Sie sollten angeblich Bäume im Stadtwald gefällt und das Holz auf eigene Rechnung verkauft haben. Die Bespitzelung kostete die Stadt fast 260.000 Euro. Die Vorwürfe bestätigten sich dadurch nicht.

Im ersten Durchlauf verurteilte das Landgericht Saarbrücken Schneidewind wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Der Detektivauftrag sei unwirtschaftlich und zudem so teuer gewesen sei, dass der Oberbürgermeister den Auftrag nicht habe allein vergeben dürfen. Dies hob der BGH aber Anfang 2020 weitgehend auf.

Im zweiten Durchgang verurteilte das Landgericht den suspendierten Oberbürgermeister wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro, insgesamt 10.800 Euro. Schneidewind habe den Überwachungsauftrag sofort kündigen müssen, als er erkannt habe, dass dieser sein Budget von 25.000 Euro zur eigenständigen Auftragsvergabe weit überschritten habe und die weitere Ausführung des Auftrags wirtschaftlich sinnlos gewesen sei.

Durch die Fortführung des Auftrags entstand der Stadt Homburg laut Landgericht ein Schaden in Höhe von knapp 73.000 Euro. Auch gegen das zweite Urteil wehrte sich Schneidewind, die Staatsanwaltschaft dagegen wollte eine schärfere Strafe erreichen. Der BGH wies nun beide Revisionen ab. Die Würdigung des Saarbrücker Landgerichts in seinem neuen Urteil enthalte keine Rechtsfehler. Die Geldstrafe gegen Schneidewind ist daher rechtskräftig.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Verkauf von Silvester-Feuerwerk startet

Am Montag startet der Verkauf von Feuerwerk wie Silvesterraketen und Böllern in Deutschland. Supermärkte und Discounter dürfen solches Feuerwerk der Kategorie F2 nur an den letzten drei verkaufsoffenen Tagen des Jahres verkaufen - dieses Jahr also ab dem 29. Dezember. Abgebrannt werden darf es nur an Silvester und Neujahr.

Ruderboote kentern auf dem Rhein - Zehn Menschen fallen ins kalte Wasser

Bei einem Bootsunfall auf dem Rhein bei Mannheim sind zehn Menschen ins kalte Wasser gefallen. Es handelte sich um Mitglieder eines Rudervereins aus Speyer, wie die Polizei in Göppingen am Sonntag mitteilte. Insgesamt 20 von ihnen machten mit vier Sportruderbooten eine Ausfahrt von Speyer nach Worms.

Hilfsfahrzeug für Obdachlose: Kältebus in Berlin angezündet

In Berlin ist ein sogenannter Kältebus angezündet worden. Ein Zeuge beobachtete in der Nacht zum Sonntag im Ortsteil Moabit einen Unbekannten in der Nähe der Busse, wie die Polizei mitteilte. Kurz danach sei eins der Fahrzeuge in Flammen aufgegangen.

Polizei schießt bei SEK-Einsatz in Bochum 28-Jährigen an

In Bochum hat die Polizei bei einem SEK-Einsatz auf einen Mann geschossen und ihn verletzt. Zeugen wählten am Samstagnachmittag den Notruf, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Sie gaben an, dass ein Mann mehrere geparkte Fahrzeuge beschädigt habe. Als ein Zeuge ihn darauf angesprochen habe, habe er ein Messer hervorgeholt.

Textgröße ändern: