The National Times - Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig


Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig
Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Eine Geldstrafe von gut zehntausend Euro gegen den von seinem Amt suspendierten Oberbürgermeister der saarländischen Stadt Homburg, Rüdiger Schneidewind (SPD), ist rechtskräftig. Mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil wies der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig die Revisionen Schneidewinds und der Staatsanwaltschaft ab. (Az: 5 StR 228/21)

Textgröße ändern:

Nach den gerichtlichen Feststellungen hatte Schneidewind ein Düsseldorfer Detektivbüro beauftragt, um ab November 2015 wochenlang Mitarbeiter des Homburger Baubetriebshofs zu überwachen. Sie sollten angeblich Bäume im Stadtwald gefällt und das Holz auf eigene Rechnung verkauft haben. Die Bespitzelung kostete die Stadt fast 260.000 Euro. Die Vorwürfe bestätigten sich dadurch nicht.

Im ersten Durchlauf verurteilte das Landgericht Saarbrücken Schneidewind wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Der Detektivauftrag sei unwirtschaftlich und zudem so teuer gewesen sei, dass der Oberbürgermeister den Auftrag nicht habe allein vergeben dürfen. Dies hob der BGH aber Anfang 2020 weitgehend auf.

Im zweiten Durchgang verurteilte das Landgericht den suspendierten Oberbürgermeister wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro, insgesamt 10.800 Euro. Schneidewind habe den Überwachungsauftrag sofort kündigen müssen, als er erkannt habe, dass dieser sein Budget von 25.000 Euro zur eigenständigen Auftragsvergabe weit überschritten habe und die weitere Ausführung des Auftrags wirtschaftlich sinnlos gewesen sei.

Durch die Fortführung des Auftrags entstand der Stadt Homburg laut Landgericht ein Schaden in Höhe von knapp 73.000 Euro. Auch gegen das zweite Urteil wehrte sich Schneidewind, die Staatsanwaltschaft dagegen wollte eine schärfere Strafe erreichen. Der BGH wies nun beide Revisionen ab. Die Würdigung des Saarbrücker Landgerichts in seinem neuen Urteil enthalte keine Rechtsfehler. Die Geldstrafe gegen Schneidewind ist daher rechtskräftig.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Totes Baby in Baden-Württemberg: Mutter soll Straftat vorgetäuscht haben

Unerwartete Wende im Fall des toten Babys aus dem baden-württembergischen Renningen: Nun wird gegen die Mutter ermittelt. Die 32-Jährige steht unter Verdacht, das tote Kind selbst an einem Bach am Ortsrand abgelegt zu haben, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und die Polizei Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der drei Monate alte Junge starb.

Obdachlosen in Berlin totgetreten: Lebenslange Haft wegen Mordes in zweitem Prozess

In einem zweiten Prozess um die Tötung eines Obdachlosen durch gezielte Tritte hat das Landgericht Berlin einen 43-Jährigen am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Mordurteil: Bayerischer Cold Case von 1978 wird von anderem Gericht aufgerollt

Ein fast 50 Jahre alter Cold Case in Bayern muss ein knappes Jahr nach einem Mordurteil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ordnete nach Angaben vom Mittwoch an, dass ein anderes Gericht neu über den Fall verhandeln muss. Es geht um den Tod einer 18 Jahre alten Frau in Unterfranken im Jahr 1978. (Az. 1 StR 594/25)

Ermittlungen gegen Mutter nach Fund von totem Baby in Baden-Württemberg

Fünf Tage nach dem Fund eines toten Säuglings im baden-württembergische Renningen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft nun gegen die Mutter. Die 32-Jährige soll das tote Kind mutmaßlich selbst am Ortsrand abgelegt haben, wie die Ermittler in Stuttgart und Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Es gebe keine Hinweise auf eine Entführung des Säuglings. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der kleine Junge starb.

Textgröße ändern: