The National Times - Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig


Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig
Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Eine Geldstrafe von gut zehntausend Euro gegen den von seinem Amt suspendierten Oberbürgermeister der saarländischen Stadt Homburg, Rüdiger Schneidewind (SPD), ist rechtskräftig. Mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil wies der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig die Revisionen Schneidewinds und der Staatsanwaltschaft ab. (Az: 5 StR 228/21)

Textgröße ändern:

Nach den gerichtlichen Feststellungen hatte Schneidewind ein Düsseldorfer Detektivbüro beauftragt, um ab November 2015 wochenlang Mitarbeiter des Homburger Baubetriebshofs zu überwachen. Sie sollten angeblich Bäume im Stadtwald gefällt und das Holz auf eigene Rechnung verkauft haben. Die Bespitzelung kostete die Stadt fast 260.000 Euro. Die Vorwürfe bestätigten sich dadurch nicht.

Im ersten Durchlauf verurteilte das Landgericht Saarbrücken Schneidewind wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Der Detektivauftrag sei unwirtschaftlich und zudem so teuer gewesen sei, dass der Oberbürgermeister den Auftrag nicht habe allein vergeben dürfen. Dies hob der BGH aber Anfang 2020 weitgehend auf.

Im zweiten Durchgang verurteilte das Landgericht den suspendierten Oberbürgermeister wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro, insgesamt 10.800 Euro. Schneidewind habe den Überwachungsauftrag sofort kündigen müssen, als er erkannt habe, dass dieser sein Budget von 25.000 Euro zur eigenständigen Auftragsvergabe weit überschritten habe und die weitere Ausführung des Auftrags wirtschaftlich sinnlos gewesen sei.

Durch die Fortführung des Auftrags entstand der Stadt Homburg laut Landgericht ein Schaden in Höhe von knapp 73.000 Euro. Auch gegen das zweite Urteil wehrte sich Schneidewind, die Staatsanwaltschaft dagegen wollte eine schärfere Strafe erreichen. Der BGH wies nun beide Revisionen ab. Die Würdigung des Saarbrücker Landgerichts in seinem neuen Urteil enthalte keine Rechtsfehler. Die Geldstrafe gegen Schneidewind ist daher rechtskräftig.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Erneute Schüsse durch US-Bundespolizisten in Minneapolis

Beim rabiaten Vorgehen von US-Bundespolizisten im Zuge der Abschiebepolitik von Präsident Donald Trump in der Großstadt Minneapolis sind erneut Schüsse gefallen. Der Gouverneur des Bundesstaates Minnesota, der Demokrat Tim Walz, schrieb am Samstag im Kurzbotschaftendienst X, es habe einen erneuten "furchtbaren" Schusswaffenvorfall durch Bundespolizisten gegeben. "Minnesota hat die Nase voll", schrieb Walz weiter. "Das ist widerlich."

Hubig will Aufnahmen durch Voyeure in Sauna und Spa unter Strafe stellen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Fotografieren und Filmen durch Voyeure in öffentlichen Saunen und Spas verbieten. Es gebe da durchaus "eine Schutzlücke", sagte sie der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Samstag. Sie kündigte an, "zeitgemäße strafrechtliche Regeln gegen digitalen Voyeurismus zu schaffen". Rückendeckung erhielt sie von ihrer Kabinettskollegin, Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU), sowie von der Gruppe der Frauen der Unionsfraktion.

Bundesanwaltschaft: Erneut mutmaßliches Hamas-Mitglied bei Einreise festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat erneut ein mutmaßliches Hamas-Mitglied wegen des Vorwurfs der Waffenbeschaffung für Anschläge in Deutschland und Europa festnehmen lassen. Wie die Karlsruher Behörde am Samstag mitteilte, wurde der im Libanon geborene Mohammad S. am Freitagabend auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs am Berliner Flughafen BER festgenommen. Er sollte noch am Samstag einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden, der über Untersuchungshaft entscheidet.

Anhänger quer auf Autobahn abgestellt: Ermittlungen wegen versuchten Totschlags

Unbekannte haben in der Nacht zum Samstag einen Sattelauflieger quer auf einer Autobahn abgestellt und damit laut Polizei einen "äußerst gefährlichen" Eingriff in den Verkehr begangen. Wie die Beamten am Samstagvormittag mitteilten, stand der Anhänger auf der A281 in Höhe von Bremen so auf der Fahrbahn, dass er beide Fahrstreifen und den Seitenstreifen für die Weiterfahrt versperrte.

Textgröße ändern: