The National Times - Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig


Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig
Geldstrafe gegen suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind rechtskräftig

Eine Geldstrafe von gut zehntausend Euro gegen den von seinem Amt suspendierten Oberbürgermeister der saarländischen Stadt Homburg, Rüdiger Schneidewind (SPD), ist rechtskräftig. Mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil wies der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig die Revisionen Schneidewinds und der Staatsanwaltschaft ab. (Az: 5 StR 228/21)

Textgröße ändern:

Nach den gerichtlichen Feststellungen hatte Schneidewind ein Düsseldorfer Detektivbüro beauftragt, um ab November 2015 wochenlang Mitarbeiter des Homburger Baubetriebshofs zu überwachen. Sie sollten angeblich Bäume im Stadtwald gefällt und das Holz auf eigene Rechnung verkauft haben. Die Bespitzelung kostete die Stadt fast 260.000 Euro. Die Vorwürfe bestätigten sich dadurch nicht.

Im ersten Durchlauf verurteilte das Landgericht Saarbrücken Schneidewind wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Der Detektivauftrag sei unwirtschaftlich und zudem so teuer gewesen sei, dass der Oberbürgermeister den Auftrag nicht habe allein vergeben dürfen. Dies hob der BGH aber Anfang 2020 weitgehend auf.

Im zweiten Durchgang verurteilte das Landgericht den suspendierten Oberbürgermeister wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro, insgesamt 10.800 Euro. Schneidewind habe den Überwachungsauftrag sofort kündigen müssen, als er erkannt habe, dass dieser sein Budget von 25.000 Euro zur eigenständigen Auftragsvergabe weit überschritten habe und die weitere Ausführung des Auftrags wirtschaftlich sinnlos gewesen sei.

Durch die Fortführung des Auftrags entstand der Stadt Homburg laut Landgericht ein Schaden in Höhe von knapp 73.000 Euro. Auch gegen das zweite Urteil wehrte sich Schneidewind, die Staatsanwaltschaft dagegen wollte eine schärfere Strafe erreichen. Der BGH wies nun beide Revisionen ab. Die Würdigung des Saarbrücker Landgerichts in seinem neuen Urteil enthalte keine Rechtsfehler. Die Geldstrafe gegen Schneidewind ist daher rechtskräftig.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

IStGH-Präsidentin warnt vor wachsender Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit

Die Präsidentin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag hat vor einer wachsenden Bedrohung für die Rechtsstaatlichkeit weltweit gewarnt. "Der IStGH steht wie andere Justizbehörden weltweit unter erheblichem Druck, ist Zwangsmaßnahmen ausgesetzt und sieht sich Versuchen ausgesetzt, seine Funktion zu untergraben", erklärte IStGH-Präsidentin Tomoko Akane am Dienstag in Den Haag.

Mindestens 30 Tote bei eisigen Wintertemperaturen in den USA

Eisige Kälte, Schneechaos und Glätte: Weite Teile der USA ächzen weiter unter den Auswirkungen des extremen Winterwetters. Die jüngste Opferbilanz von mindestens 30 Toten umfasste am Dienstag auch sieben Passagiere eines abgestürzten Kleinflugzeugs im Bundesstaat Maine. Wegen der anhaltend starken Schneefälle waren mehr als 530.000 Haushalte ohne Strom. In etwa 20 Bundesstaaten und der US-Hauptstadt Washington galt weiter der Notstand.

Aserbaidschan wegen Strafverfolgung einer Journalistin verurteilt

Wegen der strafrechtlichen Verfolgung einer einheimischen Investigativ-Journalistin hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Aserbaidschan verurteilt. Die Straßburger Richter befanden am Dienstag, dass Aserbaidschan gegen mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe, insbesondere gegen die Meinungsfreiheit und das Recht auf ein faires Verfahren.

Stromnetz-Anschlag: Bund setzt eine Million Euro Belohnung auf Vulkangruppe aus

Der Bund setzt eine Belohnung in Höhe von einer Million Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung der Täter des Anschlags auf das Berliner Stromnetz führen. Diese hohe Belohnung solle "die Bevölkerung zur Mitwirkung animieren", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Dienstag in Berlin. Sie sei Teil eines neuen Fahndungskonzeptes gegen die linksextremistische Vulkangruppe, die sich zu dem Anschlag bekannt hatte.

Textgröße ändern: