The National Times - Bewährungsstrafe im Prozess um Zugunfall mit zwei getöteten Bahnarbeitern in Bayern

Bewährungsstrafe im Prozess um Zugunfall mit zwei getöteten Bahnarbeitern in Bayern


Bewährungsstrafe im Prozess um Zugunfall mit zwei getöteten Bahnarbeitern in Bayern
Bewährungsstrafe im Prozess um Zugunfall mit zwei getöteten Bahnarbeitern in Bayern

Das Amtsgericht im bayerischen Aschaffenburg hat im Prozess um einen Zugunfall mit zwei getöteten Bahnarbeitern einen 29-jährigen Sicherungsposten wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Er erhielt eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Zudem muss er laut dem Urteil vom späten Mittwoch an die Hinterbliebenen der Toten jeweils 2000 Euro zahlen.

Textgröße ändern:

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die Gleise im September 2020 nicht für den Zugverkehr gesperrt hatte. Unter "Außerachtlassung der ihm gebotenen Sorgfalt" verließ der Mann demnach seinen Posten und sah bei seiner Rückkehr, wie die Arbeiter den Sicherheitsabstand nicht einhielten. Laut Gericht wusste der 29-Jährige, dass er die Männer zum Verlassen des Gleisbereichs hätte auffordern und eine Gleissperrung anmelden müssen.

Stattdessen unterhielt er sich mit einem Kollegen und beschäftigte sich mit seinem Handy, ohne auf einfahrende Züge zu achten und die Arbeiter entsprechend zu warnen. Laut Anklage blieb in den Ermittlungen unklar, ob die Getöteten vor dem Unfall ihren zu geringen Sicherheitsabstand zum Gleis dem Angeklagten gemeldet hatten.

Die beiden Männer waren auf der Baustelle zwischen Stockstadt am Main und Mainaschaff am 1. September 2020 von einem Regionalzug erfasst und getötet worden. In dem Zug saßen 17 Menschen - sie blieben unverletzt.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Raserunfall mit drei Toten in Hessen: Sieben Jahre Haft für 32-Jährigen

Das Landgericht im hessischen Darmstadt hat im Fall eines Raserunfalls mit drei Toten einen 32-Jährigen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der Mann wegen eines verbotenenen Rennens mit Todesfolge, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.

Giffey: Berliner SPD steht trotz Ermittlungen hinter Spitzenkandidat Krach

Die Berliner SPD steht nach den Worten der früheren Landesvorsitzenden und jetzigen Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey trotz des Ermittlungsverfahrens zu ihrem Spitzenkandidaten Steffen Krach. Giffey sagte am Donnerstag im Rundfunk Berlin-Brandenburg, Krach habe parteiintern transparent über die Vorwürfe gegen ihn berichtet. Es gebe keinen Grund, an seinen Worten zu zweifeln. "Es gilt die Unschuldsvermutung - Steffen Krach hat gestern alles dargelegt."

Mieterbund klagt erfolgreich gegen Stromklausel in Mietverträgen von Vonovia-Töchtern

Wer eine Wohnung mietet, muss frei entscheiden können, von wem er seinen Strom bezieht. Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbunds vom Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Es gab mit einem Urteil vom Mittwoch der Unterlassungsklage des Mieterbunds gegen zwei Tochtergesellschaften des Immobilienkonzerns Vonovia statt - sie dürfen demnach nicht einen Mietvertrag zum "Vehikel" machen, um Mieterinnen und Mieter an einen bestimmten Stromanbieter zu binden. (Az. I-30 UKl 1/25)

Schleswig-Holstein: Eine Tote bei Gewalttat in Ratzeburger Supermarkt

Bei einer Gewalttat in einem Supermarkt in Ratzeburg in Schleswig-Holstein ist am Mittwoch eine Frau getötet worden. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Lübeck am Abend mitteilten, wurde der Tatverdächtige, ein 44-jähriger Mann, schwer verletzt. Es seien Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes eingeleitet worden.

Textgröße ändern: