The National Times - EuGH befasst sich mit Umwelthilfe-Klage wegen Thermofensters

EuGH befasst sich mit Umwelthilfe-Klage wegen Thermofensters


EuGH befasst sich mit Umwelthilfe-Klage wegen Thermofensters
EuGH befasst sich mit Umwelthilfe-Klage wegen Thermofensters

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) erneut mit dem sogenannten Thermofenster, einer Technik der Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen. Zunächst geht es um die Frage, ob eine Umweltvereinigung gegen die Zulassung des Thermofensters für ein Volkswagen-Modell durch das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt klagen darf. Geklagt hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Schleswig-Holstein. (Az. C-873-19)

Textgröße ändern:

Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig legte dem EuGH die Frage vor, ob die DUH hier überhaupt klagebefugt sei. Wenn sie es ist, will das Verwaltungsgericht wissen, wann eine Abschalteinrichtung zulässig sein könne und welcher Stand der Technik Prüfungsmaßstab sei. Der zuständige Generalanwalt am EuGH legt zu den Fragen nun sein Gutachten vor. Im September hatte er in anderen Fällen bereits argumentiert, dass ein Thermofenster gegen EU-Recht verstoßen könne. Wenn es um den Schutz des Motors vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden gehe, könne dies aber eine Ausnahme sein.

C.Stevenson--TNT

Empfohlen

Brand in Crans-Montana: Weitere Anklage gegen Bar-Inhaberin erhoben

Nach der Brandkatastrophe im Schweizer Skiort Crans-Montana mit 41 Toten hat die Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage gegen die Mitinhaberin der betroffenen Bar erhoben. Jessica Moretti werde nun auch Urkundenfälschung vorgeworfen, teilte ihr Anwalt am Freitagabend nach einer stundenlangen Befragung von Moretti und ihrem Ehemann in Sitten mit. Konkret stehe der Vorwurf der Urkundenfälschung mit einer Rechnung aus dem Jahr 2015 im Zusammenhang, bei der es um den Kauf von Schaumstoffen während der damaligen Umbauarbeiten des Lokals geht.

Wegen Anschlagsplanung in Berlin: Mehrere Jahre Haft für 22-jährigen Syrer

Wegen der mutmaßlichen Planung eines Anschlags in Berlin ist ein 22-jähriger Syrer zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den Angeklagten am Freitag unter anderem der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Terrorismusfinanzierung schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Haftbefehl gegen den Mann wurde aufrecht erhalten.

Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau mit Fleischerbeil in Sachsen

Das Landgericht im sächsischen Chemnitz hat einen 39-Jährigen wegen Mordes an seiner Ehefrau mit einem Fleischerbeil zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer stellte zudem die besondere Schwere seiner Schuld fest, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen. Den Kindern des Opfers, die als Nebenkläger auftraten, wurden jeweils 15.000 Euro als Hinterbliebenenrente zugesprochen.

Mädchenleiche in Frankreich: Macron räumt Schwachstellen in Justiz ein

Nach dem Fund einer vermutlich ermordeten Elfjährigen hat Frankreichs Präsident Emmanuel Macron Missstände im französischen Justizsystem eingeräumt. "Es ist klar, dass es Schwachstellen gab", sagte Macron am Freitag. Die Verantwortlichkeiten müssten geklärt und der Schutz von Kindern müsse verbessert werden.

Textgröße ändern: