The National Times - Spanische Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Ex-König Juan Carlos ein

Spanische Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Ex-König Juan Carlos ein


Spanische Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Ex-König Juan Carlos ein
Spanische Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Ex-König Juan Carlos ein

Die spanische Justiz hat die Einstellung aller Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen König Juan Carlos I. verkündet - und damit einer Rückkehr des früheren Staatsoberhaupts nach Spanien den Weg geebnet. Fallengelassen wurden die drei Ermittlungsverfahren gegen den 84-jährigen Ex-Monarchen nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Mittwoch unter anderem aus "Mangel an Beweisen, Verjährung sowie aufgrund der Unantastbarkeit", die Juan Carlos als Staatsoberhaupt genossen habe.

Textgröße ändern:

Juan Carlos' Anwalt Javier Sánchez-Junco bestätigte die Einstellung der Ermittlungen gegen seinen Mandanten. Die Staatsanwaltschaft habe "in keinem der Fälle" "Fehlverhalten" ausgemacht, das "König Juan Carlos zugeschrieben werden könnte".

Die spanische Staatsanwaltschaft hatte seit 2020 drei Ermittlungen gegen Juan Carlos eingeleitet. Dabei ging es unter anderem um dubiose Geldgeschenke in Millionenhöhe aus Saudi-Arabien und um Vorwürfe der Geldwäsche. Im Zentrum der Verdächtigungen stand eine Summe von 100 Millionen Dollar (65 Millionen Euro), die der damalige saudiarabische König Abdullah im Jahr 2008 auf ein Schweizer Bankkonto eingezahlt hatte, auf das auch Juan Carlos Zugriff hatte.

Die Ermittler hätten keine direkte oder indirekte Verbindung zwischen der Zahlung und der Auftragsvergabe für den Bau einer Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke zwischen Mekka und Medina in Saudi-Arabien an ein spanisches Konsortium feststellen können, hieß es nun in der Erklärung der Staatsanwaltschaft. Bereits im Dezember hatte die Schweizer Justiz Ermittlungen zu den mysteriösen Guthaben von Juan Carlos aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Juan Carlos lebt seit August 2020 im Exil in Abu Dhabi. Seinem Sohn, Spaniens König Felipe VI., schrieb er damals in einem Brief, er habe die Entscheidung für seine plötzliche Ausreise vor dem Hintergrund der "Auswirkungen, die gewisse Ereignisse der vergangenen Zeit in meinem Privatleben auslösen" getroffen. Er hoffe, dass sein Gang ins Exil es Felipe ermöglichen werde, sein Amt mit der nötigen "Ruhe" auszuführen.

Felipe distanzierte sich seither mehrfach von seinem Vater. Unter anderem entzog er Juan Carlos im vergangenen Jahr den für Ex-Monarchen üblichen Zuschlag von 200.000 Euro aus dem Königshaus.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Gefesselten Gefangenen getreten: Pensionierter Beamter verliert Ruhestandsgehalt

Wegen eines mutwilligen körperlichen Angriffs auf einen gefesselten Gefangenen hat ein pensionierter Justizbeamter aus Niedersachsen sein Ruhegehalt verloren. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erkannte es ihm nach eigenen Angaben vom Donnerstag ab. Es verwies dabei unter anderem auf die "zentrale Bedeutung der Pflicht eines Justizvollzugsbeamten, die dienstlichen Befugnisse zur legalen Gewaltanwendung gegenüber Strafgefangenen nicht zu missbrauchen und zu ihren Lasten keine Straftaten zu begehen". Die Entscheidung ist demnach rechtskräftig.

Mehr als drei Jahre Haft wegen Schwarzarbeit in großem Stil in München

Das Landgericht München I hat einen 35-Jährigen wegen Schwarzarbeit im großen Stil zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Er soll zudem rund 1,2 Millionen Euro an Taterträgen zurückzahlen.

Angriff an Berliner Holocaust-Mahnmal: Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Die Bundesanwaltschaft hat eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Attentäter vom Berliner Holocaust-Mahnmal gefordert. Zudem beantragte sie in dem Verfahren gegen den 20-Jährigen am Donnerstag vor dem Berliner Kammergericht die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Nebenklage beantragte die Anwendung von Jugendstrafrecht, ohne einen konkreten Antrag zur Strafhöhe zu stellen. Die Verteidigung plädierte auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren.

Urteil aus Hessen: KI darf nicht bei Universitätsprüfungen eingesetzt werden

Künstliche Intelligenz (KI) darf bei Universitätsprüfungen in Hessen nicht eingesetzt werden. Dass zwei Studierende deswegen von der Wiederholung der Prüfung ausgeschlossen wurden, war rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht Kassel am Donnerstag mitteilte. Es wies die Klagen der Studierenden ab. (Az.: 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS)

Textgröße ändern: