The National Times - Spanische Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Ex-König Juan Carlos ein

Spanische Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Ex-König Juan Carlos ein


Spanische Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Ex-König Juan Carlos ein
Spanische Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Ex-König Juan Carlos ein

Die spanische Justiz hat die Einstellung aller Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen König Juan Carlos I. verkündet - und damit einer Rückkehr des früheren Staatsoberhaupts nach Spanien den Weg geebnet. Fallengelassen wurden die drei Ermittlungsverfahren gegen den 84-jährigen Ex-Monarchen nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Mittwoch unter anderem aus "Mangel an Beweisen, Verjährung sowie aufgrund der Unantastbarkeit", die Juan Carlos als Staatsoberhaupt genossen habe.

Textgröße ändern:

Juan Carlos' Anwalt Javier Sánchez-Junco bestätigte die Einstellung der Ermittlungen gegen seinen Mandanten. Die Staatsanwaltschaft habe "in keinem der Fälle" "Fehlverhalten" ausgemacht, das "König Juan Carlos zugeschrieben werden könnte".

Die spanische Staatsanwaltschaft hatte seit 2020 drei Ermittlungen gegen Juan Carlos eingeleitet. Dabei ging es unter anderem um dubiose Geldgeschenke in Millionenhöhe aus Saudi-Arabien und um Vorwürfe der Geldwäsche. Im Zentrum der Verdächtigungen stand eine Summe von 100 Millionen Dollar (65 Millionen Euro), die der damalige saudiarabische König Abdullah im Jahr 2008 auf ein Schweizer Bankkonto eingezahlt hatte, auf das auch Juan Carlos Zugriff hatte.

Die Ermittler hätten keine direkte oder indirekte Verbindung zwischen der Zahlung und der Auftragsvergabe für den Bau einer Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke zwischen Mekka und Medina in Saudi-Arabien an ein spanisches Konsortium feststellen können, hieß es nun in der Erklärung der Staatsanwaltschaft. Bereits im Dezember hatte die Schweizer Justiz Ermittlungen zu den mysteriösen Guthaben von Juan Carlos aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Juan Carlos lebt seit August 2020 im Exil in Abu Dhabi. Seinem Sohn, Spaniens König Felipe VI., schrieb er damals in einem Brief, er habe die Entscheidung für seine plötzliche Ausreise vor dem Hintergrund der "Auswirkungen, die gewisse Ereignisse der vergangenen Zeit in meinem Privatleben auslösen" getroffen. Er hoffe, dass sein Gang ins Exil es Felipe ermöglichen werde, sein Amt mit der nötigen "Ruhe" auszuführen.

Felipe distanzierte sich seither mehrfach von seinem Vater. Unter anderem entzog er Juan Carlos im vergangenen Jahr den für Ex-Monarchen üblichen Zuschlag von 200.000 Euro aus dem Königshaus.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Sieben Jahre Haft für Chaosfahrt mit gestohlenem Radlader in Hessen

Das Landgericht im hessischen Marburg hat einen 29-Jährigen wegen einer Chaosfahrt mit einem gestohlenen Radlader zu sieben Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen versuchten Mordes in zwei Fällen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Bewährungsstrafe für Kinderpsychiater Michael Winterhoff in Bonn

Der Bestsellerautor und Kinderpsychiater Michael Winterhoff ist vom Landgericht Bonn wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht verhängte gegen den Angeklagten neun Monate Haft auf Bewährung, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Er wurde wegen Körperverletzung in sieben Fällen und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Im Übrigen wurde er freigesprochen.

Sechs Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Schwarzarbeit in Baugewerbe

Bei bundesweiten Durchsuchungen wegen Schwarzarbeit im Baugewerbe mit Millionenschaden haben Ermittler sechs Menschen festgenommen. Insgesamt wird in den Komplex gegen 35 Menschen ermittelt, wie das Hauptzollamt Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Sie sollen Schwarzlöhne gezahlt, Sozialversicherungsbeiträge veruntreut und Steuern hinterzogen haben. 22 von ihnen sollen Servicefirmen betrieben haben, die sogenannte Abdeckrechnungen an andere Unternehmen verkauft haben sollen.

Urteil: Corona-Erkrankung von Lehrer nach Klassenfahrt kein Dienstunfall

Die Corona-Erkrankung eines verbeamteten Lehrers nach einer Klassenfahrt ist einem Gerichtsurteil zufolge kein Dienstunfall. Das Verwaltungsgericht Münster wies die Klage eines Pädagogen aus dem Kreis Warendorf in Nordrhein-Westfalen ab, wie es am Mittwoch mitteilte. Der Kläger habe nicht nachweisen können, dass er sich tatsächlich auf der Klassenfahrt angesteckt habe, hieß es zur Begründung.

Textgröße ändern: