The National Times - Spanische Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Ex-König Juan Carlos ein

Spanische Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Ex-König Juan Carlos ein


Spanische Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Ex-König Juan Carlos ein
Spanische Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Ex-König Juan Carlos ein

Die spanische Justiz hat die Einstellung aller Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen König Juan Carlos I. verkündet - und damit einer Rückkehr des früheren Staatsoberhaupts nach Spanien den Weg geebnet. Fallengelassen wurden die drei Ermittlungsverfahren gegen den 84-jährigen Ex-Monarchen nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Mittwoch unter anderem aus "Mangel an Beweisen, Verjährung sowie aufgrund der Unantastbarkeit", die Juan Carlos als Staatsoberhaupt genossen habe.

Textgröße ändern:

Juan Carlos' Anwalt Javier Sánchez-Junco bestätigte die Einstellung der Ermittlungen gegen seinen Mandanten. Die Staatsanwaltschaft habe "in keinem der Fälle" "Fehlverhalten" ausgemacht, das "König Juan Carlos zugeschrieben werden könnte".

Die spanische Staatsanwaltschaft hatte seit 2020 drei Ermittlungen gegen Juan Carlos eingeleitet. Dabei ging es unter anderem um dubiose Geldgeschenke in Millionenhöhe aus Saudi-Arabien und um Vorwürfe der Geldwäsche. Im Zentrum der Verdächtigungen stand eine Summe von 100 Millionen Dollar (65 Millionen Euro), die der damalige saudiarabische König Abdullah im Jahr 2008 auf ein Schweizer Bankkonto eingezahlt hatte, auf das auch Juan Carlos Zugriff hatte.

Die Ermittler hätten keine direkte oder indirekte Verbindung zwischen der Zahlung und der Auftragsvergabe für den Bau einer Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke zwischen Mekka und Medina in Saudi-Arabien an ein spanisches Konsortium feststellen können, hieß es nun in der Erklärung der Staatsanwaltschaft. Bereits im Dezember hatte die Schweizer Justiz Ermittlungen zu den mysteriösen Guthaben von Juan Carlos aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Juan Carlos lebt seit August 2020 im Exil in Abu Dhabi. Seinem Sohn, Spaniens König Felipe VI., schrieb er damals in einem Brief, er habe die Entscheidung für seine plötzliche Ausreise vor dem Hintergrund der "Auswirkungen, die gewisse Ereignisse der vergangenen Zeit in meinem Privatleben auslösen" getroffen. Er hoffe, dass sein Gang ins Exil es Felipe ermöglichen werde, sein Amt mit der nötigen "Ruhe" auszuführen.

Felipe distanzierte sich seither mehrfach von seinem Vater. Unter anderem entzog er Juan Carlos im vergangenen Jahr den für Ex-Monarchen üblichen Zuschlag von 200.000 Euro aus dem Königshaus.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

14-Jähriger an See in Dormagen getötet: Kind als Tatverdächtiger ermittelt

Nach einem tödlichen Gewaltverbrechen an einem 14-Jährigen in Dormagen in Nordrhein-Westfalen ist ein Tatverdächtiger ermittelt worden. Es handle sich um ein Kind, teilte die Polizei in Neuss am Freitag mit. Weitere Angaben zum Alter machten die Ermittler vor diesem Hintergrund bewusst nicht. Auch zu den konkreten Tatumständen würden sich die Behörden nicht äußern, hieß es.

Sicherheitspolitiker fordern deutsche Ermittlungen zum Fall Epstein

Mehrere Sicherheitspolitiker im Bundestag haben eine systematische Auswertung der neu veröffentlichten US-Unterlagen zum Fall des US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein durch deutsche Staatsanwaltschaften gefordert. Die deutschen Behörden sollten sich "die Epstein-Akten genau anschauen und gegebenenfalls amerikanische Behörden nach weiteren Informationen anfragen", sagte der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz dem "Handelsblatt" (Freitagsausgabe).

Nordrhein-westfälischer Arzt erzielt Teilerfolg mit Klage gegen Abtreibungsverbot

Im Streit um ein Abtreibungsverbot hat der Chefarzt eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen einen juristischen Teilerfolg erzielt. Das Landesarbeitsgericht in Hamm entschied am Donnerstag, dass der Gynäkologe Joachim Volz in seiner Privatpraxis weiter Schwangerschaftsabbrüche vornehmen darf. Im Rahmen seiner Arbeit für die Klinik darf diese das aber verbieten. Die Dienstanweisung sei "vom arbeitgeberseitigen Weisungsrecht gedeckt", erklärte das Gericht.

Überschwemmungen in Portugal werfen Schatten auf Präsidentenstichwahl

Die schweren Überschwemmungen in Portugal werfen einen Schatten auf die für Sonntag geplante zweite Runde der Präsidentschaftswahl in dem Land. Die besonders von dem Hochwasser infolge des Sturmtiefs "Leonardo" betroffene Gemeinde Alcácer do Sal beschloss am Donnerstag, den Termin für die Stichwahl um eine Woche zu verschieben. Der rechtspopulistische Präsidentschaftskandidat André Ventura forderte gar eine landesweite Verschiebung der Stichwahl. Starke Winde und Niederschläge sollen noch bis Samstag über die Iberische Halbinsel ziehen.

Textgröße ändern: