The National Times - Spanische Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Ex-König Juan Carlos ein

Spanische Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Ex-König Juan Carlos ein


Spanische Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Ex-König Juan Carlos ein
Spanische Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Ex-König Juan Carlos ein

Die spanische Justiz hat die Einstellung aller Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen König Juan Carlos I. verkündet - und damit einer Rückkehr des früheren Staatsoberhaupts nach Spanien den Weg geebnet. Fallengelassen wurden die drei Ermittlungsverfahren gegen den 84-jährigen Ex-Monarchen nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Mittwoch unter anderem aus "Mangel an Beweisen, Verjährung sowie aufgrund der Unantastbarkeit", die Juan Carlos als Staatsoberhaupt genossen habe.

Textgröße ändern:

Juan Carlos' Anwalt Javier Sánchez-Junco bestätigte die Einstellung der Ermittlungen gegen seinen Mandanten. Die Staatsanwaltschaft habe "in keinem der Fälle" "Fehlverhalten" ausgemacht, das "König Juan Carlos zugeschrieben werden könnte".

Die spanische Staatsanwaltschaft hatte seit 2020 drei Ermittlungen gegen Juan Carlos eingeleitet. Dabei ging es unter anderem um dubiose Geldgeschenke in Millionenhöhe aus Saudi-Arabien und um Vorwürfe der Geldwäsche. Im Zentrum der Verdächtigungen stand eine Summe von 100 Millionen Dollar (65 Millionen Euro), die der damalige saudiarabische König Abdullah im Jahr 2008 auf ein Schweizer Bankkonto eingezahlt hatte, auf das auch Juan Carlos Zugriff hatte.

Die Ermittler hätten keine direkte oder indirekte Verbindung zwischen der Zahlung und der Auftragsvergabe für den Bau einer Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke zwischen Mekka und Medina in Saudi-Arabien an ein spanisches Konsortium feststellen können, hieß es nun in der Erklärung der Staatsanwaltschaft. Bereits im Dezember hatte die Schweizer Justiz Ermittlungen zu den mysteriösen Guthaben von Juan Carlos aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Juan Carlos lebt seit August 2020 im Exil in Abu Dhabi. Seinem Sohn, Spaniens König Felipe VI., schrieb er damals in einem Brief, er habe die Entscheidung für seine plötzliche Ausreise vor dem Hintergrund der "Auswirkungen, die gewisse Ereignisse der vergangenen Zeit in meinem Privatleben auslösen" getroffen. Er hoffe, dass sein Gang ins Exil es Felipe ermöglichen werde, sein Amt mit der nötigen "Ruhe" auszuführen.

Felipe distanzierte sich seither mehrfach von seinem Vater. Unter anderem entzog er Juan Carlos im vergangenen Jahr den für Ex-Monarchen üblichen Zuschlag von 200.000 Euro aus dem Königshaus.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Trump-Regierung will Todesstrafe ausweiten und Erschießungskommandos zulassen

Das US-Justizministerium will die Todesstrafe für Schwerverbrechen auf Bundesebene ausweiten und dafür die Hinrichtungsmethoden unter anderem um Erschießungskommandos erweitern. "Die vorherige Regierung ist ihrer Pflicht, das amerikanische Volk zu schützen, nicht nachgekommen, indem sie sich weigerte, die Höchststrafe gegen die gefährlichsten Verbrecher, darunter Terroristen, Kindermörder und Polizistenmörder zu verhängen", erklärte Justizminister Todd Blanche am Freitag.

US-Staatsanwältin stellt Ermittlungen gegen Notenbankchef Powell ein

Die US-Justiz hat die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Notenbankchef Jerome Powell eingestellt und damit den Weg für die Ernennung eines Nachfolgers freigemacht. Staatsanwältin Jeanine Pirro erklärte am Freitag in Onlinediensten, statt der Justiz werde nun die interne Aufsicht der Federal Reserve (Fed) die Kosten für die Renovierung des Notenbankgebäudes untersuchen. Dementsprechend habe sie angewiesen, die Ermittlungen gegen Powell nun einzustellen.

Signal-Hack: Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Spionageverdachts

Wegen der Angriffswelle auf Nutzer des Messengerdienstes Signal aus Politik, Behörden und Medien ermittelt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Es gehe um den Anfangsverdacht der Spionage, sagte eine Sprecherin der Karlsruher Behörde am Freitag. Demnach wurden die Ermittlungen schon im Februar eingeleitet, als deutsche Sicherheitsbehörden erstmals öffentlich vor den Angriffen gewarnt hatten.

Bröckelnde Balkone: Eigentümergemeinschaft muss Sanierung veranlassen

Wenn Balkone am Mehrfamilienhaus dringend saniert werden müssen, muss die Eigentümergemeinschaft aktiv werden und die Renovierungen veranlassen. Das gilt auch dann, wenn eigentlich die einzelnen Wohnungseigentümer zuständig sind, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Es ging um einen Streit von der Ostsee: An der Appartementanlage fielen bereits Teile von den bröckelnden Balkonen, die Grünfläche am Haus musste gesperrt werden. (Az. V ZR 102/24)

Textgröße ändern: