The National Times - Prozess gegen mutmaßliche Geldfälscher mit Mafiabezug in Düsseldorf begonnen

Prozess gegen mutmaßliche Geldfälscher mit Mafiabezug in Düsseldorf begonnen


Prozess gegen mutmaßliche Geldfälscher mit Mafiabezug in Düsseldorf begonnen
Prozess gegen mutmaßliche Geldfälscher mit Mafiabezug in Düsseldorf begonnen

Vor dem Landgericht Düsseldorf hat am Mittwoch ein Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder eines Falschgeldrings mit Bezug zur italienischen Mafiagruppierung Camorra begonnen. Das Verfahren begann mit der Verlesung der Anklage, wie ein Sprecher sagte. Der 56-Jährige Deutsche Salvatore L. und der 50 Jahre alte italienische Staatsangehörige Antimo d. R. müssen sich unter anderem wegen Betrugs, Falschgelddelikten, Drogenhandel, Verstößen gegen das Waffengesetz und Urkundenfälschung verantworten.

Textgröße ändern:

Die Straftaten begingen sie laut Anklagevorwurf in der Zeit von Dezember 2018 bis einschließlich September 2020 in Düsseldorf und anderen Orten. Die beiden Männer sollen ihren Lebensunterhalt unter anderem mit dem Handel kriminell erlangter Güter aus Italien bestritten haben. Der italienische Angeklagte soll die Güter in Italien beschafft haben, während L. in Deutschland Käufer angeworben habe. Auch Autohehlerei wird ihnen zur Last gelegt.

Mit weiteren Mittätern betrieben die beiden laut Anklagevorwurf einen schwunghaften internationalen Handel mit gefälschten Euroscheinen von hoher Qualität. Der 50-Jährige soll im Raum Neapel über ein Netzwerk professioneller Fälscher, Fahrer und Transporteure verfügt haben.

Der deutsche Angeklagte soll das Falschgeld in Deutschland vertrieben habe. Ausgangspunkt des Verfahrenskomplexes waren dem Gericht zufolge Angaben von Vertrauenspersonen sowie eine Telefonüberwachung. Für das verfahren sind zunächst mehr als 20 Verhandlungstage bis Ende Juli angesetzt.

Im Mai vergangenen Jahres gingen Ermittler mit einer groß angelegten Razzia gegen den internationalen Falschgeldring vor. Vier Tatverdächtige wurden damals nach Polizeiangaben festgenommen und 80 weitere Beschuldigte in Deutschland und im europäischen Ausland ermittelt. Dafür kooperierten die deutschen Ermittler auch mit den italienischen Behörden.

S.O'brien--TNT

Empfohlen

Sabotage an Stromnetz: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen 48-Jährigen

Mit Raketen und Sprengvorrichtungen wollte er die Stromversorgung in drei Bundesländern sabotieren, jetzt ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen den Tatverdächtigen Daniel V. Wegen der besonderen Bedeutung des Falls übernahm die Karlsruher Behörde die Ermittlungen, wie eine Sprecherin am Donnerstag sagte. Daniel V. war am Dienstag festgenommen worden. Er wird der verfassungsfeindlichen Sabotage und der Störung öffentlicher Betriebe verdächtigt.

9/11-Gedenken in New York: Petition gegen muslimischen Bürgermeister Mamdani

Vor den New Yorker Gedenkfeiern für die Toten der Terroranschläge vom 11. September vor 25 Jahren regt sich Widerstand gegen die Teilnahme des muslimischen Bürgermeisters Zohran Mamdani. Mehr als 110.000 Menschen unterschrieben dagegen bis Donnerstag eine Online-Petition auf dem Portal change.org. Darin werden die Organisatoren der Gedenkfeier aufgerufen, Mamdani auszuladen.

Frankreich droht TV-Sender wegen russischer Journalistin mit Verfahren

In Frankreich geht der Streit um den Einfluss der russischen Journalistin Xenia Fedorova weiter: Die Regierung drohte dem rechtsgerichteten TV-Sender CNews mit einem strafrechtlichen Verfahren, falls dieser der Kreml-treuen Journalistin erneut Sendezeit per Videokonferenz einräume. Dies würde bedeuten, ihre Ausweisung und ihre Vermögenssperre zu unterlaufen, heißt es in einem Schreiben von Innenminister Laurent Nuñez an die Rundfunk-Aufsichtsbehörde, das die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag einsehen konnte. Die Regierung wirft Fedorova vor, Propaganda für den Kreml zu verbreiten.

Bewerber diskriminiert: Gericht zeigt Grenzen für Entschädigungszahlugen auf

Wird ein Bewerber im Einstellungsverfahren diskriminiert, muss der Arbeitgeber bei einer Absage für den späteren Verdienstausfall aufkommen. Ein solcher Anspruch auf Entschädigung besteht aber nicht unbedingt lebenslang, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Donnerstag mitteilte. Obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz keinen zeitlichen Rahmen vorgibt, kann das Recht auf Entschädigung unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. (Az. 8 AZR 153/25)

Textgröße ändern: