The National Times - Roger Waters darf trotz Antisemitismusvorwürfen in Frankfurter Festhalle auftreten

Roger Waters darf trotz Antisemitismusvorwürfen in Frankfurter Festhalle auftreten


Roger Waters darf trotz Antisemitismusvorwürfen in Frankfurter Festhalle auftreten
Roger Waters darf trotz Antisemitismusvorwürfen in Frankfurter Festhalle auftreten / Foto: © AFP/Archiv

Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters darf einem Urteil zufolge Ende Mai doch in Frankfurt am Main auftreten. Das dortige Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag des Musikers gegen die Absage des Konzerts am Montag statt. Die hessische Landesregierung und der Magistrat der Stadt hatten das für den 28. Mai geplante Konzert abgesagt und damit begründet, dass Waters "einer der reichweitenstärksten Antisemiten der Welt" sei.

Textgröße ändern:

Die Stadt Frankfurt hatte ausgeführt, dass bei einer früheren Tournee ein Ballon in der Form eines Schweins mit Abbildungen des Davidsterns und mehreren Firmenlogos Teil der Bühnenshow gewesen sei. Waters sei immer wieder wegen antisemitischer Verschwörungstheorien aufgefallen. In der Kritik stand außerdem der geplante Ort des Konzerts, die Festhalle.

In den Tagen nach den Novemberpogromen 1938 waren mehr als 3000 jüdische Männer aus Frankfurt und Umgebung in die Festhalle gebracht, misshandelt und später in Konzentrationslager deportiert worden. "Der Magistrat sieht sich deshalb gefordert, ein klares und gesamtgesellschaftlich getragenes Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen", erklärte er Ende Februar. Stadt und Land wiesen die Messe an, die Halle nicht zur Verfügung zu stellen.

Dagegen wandte sich der Musiker an das Verwaltungsgericht. Dieses entschied nun, dass die Stadt Frankfurt und das Land Hessen als Gesellschafter der Messe Waters die Möglichkeit zum Auftritt verschaffen müssten. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass Waters strafbare Handlungen wie etwa Volksverhetzung begehe oder dass bei der Bühnenshow verbotene Symbole verwendet würden.

Das Verbot verletze ihn in seinem Grundrecht auf Kunstfreiheit, erklärte das Gericht. Wenn ein Kunstwerk mehrere Interpretationsmöglichkeiten zulasse, müsse diejenige Lesart gewählt werden, die nicht als rechtswidrig oder sanktionsbedürftig einzustufen sei.

Zwar werde bei der Bühnenshow Symbolik verwendet, die offenkundig an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnt sei. Sie könne gerade vor dem historischen Hintergrund der Festhalle als besonders geschmacklos bewertet werden, eine solche Bewertung könne aber nicht rechtlich geprüft werden.

Das Konzert verletze nicht die Menschenwürde der 1938 in der Festhalle misshandelten Männer. Entscheidend sei, dass der Auftritt nicht den Schluss zulasse, dass Waters nationalsozialistische Gräueltaten verherrliche oder relativiere oder sich mit der Ideologie identifiziere.

Waters wird seit langem offener Antisemitismus vorgeworfen sowie Nähe zur sogenannten BDS-Kampagne, einer antiisraelische Boykottinitiative. Auch ein für den 21. Mai geplantes Konzert in München ist umstritten.

Die Stadt München hatte 2017 beschlossen, dass städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zum Thema BDS zur Verfügung gestellt werden dürfen. Diesen Beschluss erklärte aber später das Bundesverwaltungsgericht für unwirksam. München entschied, Waters' Konzert zuzulassen.

A.Wood--TNT

Empfohlen

Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu

Papst Leo XIV. hat Opfern sexueller Gewalt in der Kirche seinen Einsatz zugesagt, um weitere Fälle zu verhindern. Der Papst wolle mit ihnen zusammenarbeiten und "alles tun, damit das Unrecht, das sie erlitten haben, sich für andere nicht wiederholt", teilte der Vatikan am Sonntagabend mit.

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Reisebus kommt von Autobahn ab: Zwei Tote und mehrere Schwerverletzte in Bayern

Bei einem Unfall mit einem Reisebus auf der Autobahn 96 in Oberbayern sind zwei Passagiere getötet und mehrere weitere schwer verletzt worden. Das mit 35 Menschen besetzte Fahrzeug kam am Sonntagmorgen bei Landsberg am Lech von der Autobahn ab und kippte auf die Seite, wie die Polizei in Ingolstadt mitteilte. Gegen den 40-jährigen Busfahrer wurde ein Verfahren wegen des Verdachts fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr eingeleitet.

Tödliche Attacke auf Frau in Hessen: Ehemann nach Großfahndung gefasst

Im hessischen Obertshausen ist eine 51-Jährige bei einer mutmaßlich von ihrem Ehemann verübten Attacke tödlich verletzt worden. Einsatzkräfte nahmen den zunächst flüchtigen 57-Jährigen noch in der Nacht zu Sonntag nach einer Großfahndung im nahegelegenen Klein-Krotzenburg fest, wie Staatsanwaltschaft und Polizei in Offenbach mitteilten. Er leistete demnach keinen Widerstand.

Textgröße ändern: