The National Times - Insolvenzverfahren für MV Werften offiziell eröffnet

Insolvenzverfahren für MV Werften offiziell eröffnet


Insolvenzverfahren für MV Werften offiziell eröffnet
Insolvenzverfahren für MV Werften offiziell eröffnet

Das Amtsgericht Schwerin hat für die MV-Werften-Gruppe in Mecklenburg-Vorpommern das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet. Betroffen sind acht Unternehmen an den drei Werft-Standorten in Wismar, Rostock-Warnemünde und Stralsund, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Damit kann ein Großteil der zuletzt rund 2000 Beschäftigten in Transfergesellschaften wechseln, die vom Bund und vom Land finanziert werden.

Textgröße ändern:

Ziel ist es, möglichst viele Facharbeiter in der Region zu halten. Der Insolvenzverwalter Christoph Morgen will am Nachmittag die nächsten Schritte erläutern. Er hatte bereits angekündigt, Kunden für das Kreuzfahrtschiff "Global Dream" suchen zu wollen. Das Schiff ist nach Angaben der Werft in Wismar zu 80 Prozent fertiggestellt.

Die Stralsunder Bürgerschaft stimmte zudem am Montag dem Kauf des Werftgeländes in der Hansestadt zu. Es soll an maritime Unternehmen verpachtet werden.

Die MV Werften hatten im Januar Insolvenzanträge gestellt, nachdem Gespräche über finanzielle Hilfen mit dem Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern seitens der Werften als aussichtslos eingeschätzt wurden. Die Unternehmens-Gruppe gehört zum Konzern Genting Hongkong. Genting hatte die "Global Dream" in Auftrag gegeben, um das Schiff auf dem asiatischen Kreuzfahrtmarkt einzusetzen.

A.M.Murray--TNT

Empfohlen

Gefesselten Gefangenen getreten: Pensionierter Beamter verliert Ruhestandsgehalt

Wegen eines mutwilligen körperlichen Angriffs auf einen gefesselten Gefangenen hat ein pensionierter Justizbeamter aus Niedersachsen sein Ruhegehalt verloren. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erkannte es ihm nach eigenen Angaben vom Donnerstag ab. Es verwies dabei unter anderem auf die "zentrale Bedeutung der Pflicht eines Justizvollzugsbeamten, die dienstlichen Befugnisse zur legalen Gewaltanwendung gegenüber Strafgefangenen nicht zu missbrauchen und zu ihren Lasten keine Straftaten zu begehen". Die Entscheidung ist demnach rechtskräftig.

Mehr als drei Jahre Haft wegen Schwarzarbeit in großem Stil in München

Das Landgericht München I hat einen 35-Jährigen wegen Schwarzarbeit im großen Stil zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Er soll zudem rund 1,2 Millionen Euro an Taterträgen zurückzahlen.

Angriff an Berliner Holocaust-Mahnmal: Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Die Bundesanwaltschaft hat eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Attentäter vom Berliner Holocaust-Mahnmal gefordert. Zudem beantragte sie in dem Verfahren gegen den 20-Jährigen am Donnerstag vor dem Berliner Kammergericht die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Nebenklage beantragte die Anwendung von Jugendstrafrecht, ohne einen konkreten Antrag zur Strafhöhe zu stellen. Die Verteidigung plädierte auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren.

Urteil aus Hessen: KI darf nicht bei Universitätsprüfungen eingesetzt werden

Künstliche Intelligenz (KI) darf bei Universitätsprüfungen in Hessen nicht eingesetzt werden. Dass zwei Studierende deswegen von der Wiederholung der Prüfung ausgeschlossen wurden, war rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht Kassel am Donnerstag mitteilte. Es wies die Klagen der Studierenden ab. (Az.: 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS)

Textgröße ändern: